Holger Weismantel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
geb. 1961 in Frankfurt Main
Im Familien- und Erbrecht steht Ihnen mit Rechtanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Holger Weismantel, ein Vertreter Ihrer Interessen mit langjähriger Erfahrung in allen Bereichen dieser Rechtsgebiete zur Verfügung.
Es hat sich immer wieder gezeigt, dass eine anwaltliche Beratung bereits in der Trennungssituation hilft, die sich im Zusammenhang mit der familiären Krisen- und Trennungssituation entstehenden Probleme besser zu bewältigen. Um die dabei entstehenden Probleme und Fragestellungen hinsichtlich Scheidungsverfahren, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich sowie des elterlichen Sorgerechts einschätzen zu können, bedarf es eines profunden Fachwissens, das in unserer Kanzlei durch ständige Weiterbildung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen AnwaltVerein e.V. und der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht des Deutschen AnwaltVerein e.V., immer auf dem aktuellen Stand gehalten wird.
Auch in den Bereichen internationales Familien- und Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Lebenspartnerschaftsrecht sowie bei Erstellung einer ehe- und erbvertraglichen Regelung, sind wir bereits seit Jahren spezialisiert und sowohl außerprozessual als auch gerichtlich tätig.
Im Erbrecht hat Rechtsanwalt Holger Weismantel den DVEV Testamentsvollstreckerlehrgang im November 2010 erfolgreich mit Testat abgeschlossen.