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Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Koblenz (Urteil vom 15.01.2013, Az.: 4 U 874/12) entschied kürzlich zugunsten des Käufers eines Hauses mit Marderbefall im Dach. Die Verkäufer hatten beim Kauf erklärt, dass ihnen kein versteckter Mangel des Hauses bekannt sei. Dennoch entdeckte der Käufer einige Monate später durch Marderfraß und Marderkot verursachte Schäden an der Dachisolierung. Die Verkäufer wendeten ein, sie hätten bereits eine Teilsanierung des Daches vorgenommen und seien danach ... weiter lesen
Zum ersten Mai sind einige Gesetzesänderungen und Verordnungen in Kraft getreten. Insbesondere wird nun ein Energieausweis für Gebäude, der über Energieeffizienz informiert, vorlagepflichtig. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei Verstößen nunmehr ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000,00 EUR droht. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Die Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor einem guten Jahr hat unter anderem die Bedeutung des Energieausweises erheblich gestärkt. Annoncen für Immobilien müssen nunmehr bestimmte Angaben zum ... weiter lesen
Neue Grundsätze zur Berechnung durch aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 – VII ZR 172/13). Die Ausgangslage: Wer vom Bauträger kauft, handelt in hohem Maße riskant. Bei Vertragsschluss gibt es das Objekt ja regelmäßig nicht. Im weiteren Verlauf kann viel schief laufen und läuft auch in der Praxis regelmäßig viel schief. Fast ein Klassiker: Das Objekt wird nicht rechtzeitig fertig. In solchen Fällen schuldet der Bauträger grundsätzlich Nutzungsausfallentschädigung wegen ... weiter lesen
Sie wollen eine Immobilie bzw. Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen? Dann sollten Sie sich nicht auf den Notar verlassen sondern einen Anwalt mit der Prüfung des Kaufvertrages und Ihrer Beratung beauftragen. Ausgangslage beim Erwerb: Beim Erwerb einer Immobilie oder Eigentumswohnung schreibt das Gesetz vor, dass der Kaufvertrag notariell beurkundet werden muss. Bei einem Verbrauchervertrag, also wenn auf einer Seite ein Verbraucher beteiligt ist und auf der anderen ein Unternehmen, muss der Notar den Entwurf des Kaufvertrages mindestens 14 Tage vor der Beurkundung übersenden. Beide Seiten haben dann die Möglichkeit, den Vertragsentwurf zu prüfen und Änderungswünsche mitzuteilen. Im ... weiter lesen
Der BGH hat mit einem Urteil vom 14.09.2018 – V ZR 213/17 – eine mehr als dreißigjährige Entscheidung bestätigt, die für Käufer und Verkäufer von Immobilien von besonderem Interesse ist und ist damit zwischenzeitlich aufgekommener Kritik gegen diese alte Rechtsprechung entgegengetreten. Der Entscheidung des BGH lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem Käufer und Verkäufer einen Immobilienkaufvertrag bei einem Notar beurkunden haben lassen. Darin wurde die Auflassung vereinbart und die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch beantragt. Käufer und Verkäufer wiesen den Notar an die Auflassungserklärung enthaltene Abschrift oder Ausfertigung der Urkunde erst zu ... weiter lesen
Die Experten streiten sich, ob der Immobilienboom zwischenzeitlich seinen Zenit erreicht hat. Vielfach ist von einer Immobilienblase die Rede, deren Platzen fatale Folgen haben soll. Diese allgemeinen Einschätzungen sind für den einzelnen Immobilienkäufer unbedeutend, der sich den Traum von einer eigenen Immobilie erfüllen wollte und nun glaubt, sich in einem Alptraum zu befinden. Der Immobilienboom hat auch vielfach zu Übertreibungen geführt, die nunmehr zu Tage treten. Denn neben der Mehrzahl der seriösen Anbieter von Gebrauchtimmobilien mischen sich seit Jahren immer wieder unseriöse Zeitgenossen, die arglose Leute dazu bringen, Immobilien weit überteuert zu erwerben. Nicht ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat hierzu in einer relativ jüngeren Entscheidung (OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009, Az. 2 U 443/09) folgendes festgestellt: Grundsätzlich müssen Feuchtigkeitsschäden an der Immobilie beim Verkauf offenbart werden. Der Verkäufer eines Hauses ist verpflichtet, dem Käufer auch ungefragt einen derartigen Mangel mitzuteilen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn er den bloßen Verdacht hat, es könnten infolge einer ihm bekannten mangelhaften Dacheindeckung in Zukunft Feuchtigkeitsschäden auftreten. Allerdings dürfen an die Auskunftspflichten des Verkäufers auch keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Wird zum Beispiel im ... weiter lesen
Eine Hausverwaltung soll die Wohnungseigentümer bei der Verwaltung entlasten. Hierzu zählen auch die Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlung sowie die Umsetzung der darin getroffenen Beschlüsse. Dabei spielt die Aufstellung und Ausformulierung der Tagesordnung sowie auch die Formulierung der in der Eigentümerversammlung durch die Wohnungseigentümer gefassten Beschlüsse eine besondere Rolle. Gerade bei der Aufstellung der Tagesordnung und der Beschlussfassung in der Versammlung selbst bestehen erhebliche juristische Fallstricke, die oftmals aus Unwissenheit oder Sorglosigkeit von dem Verwalter außer Acht gelassen werden, mit der Folge, dass in der Versammlung getroffene ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Häufig wird in Kaufverträgen über Immobilien die Gewährleistung der Verkäufer ausgeschlossen um diese vor Schadensersatzansprüchen zu bewahren. Auf diesen Gewährleistungsausschluss kann sich jedoch wohl nur berufen, wer nicht einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Einen hierfür aussagekräftigen Fall hatte kürzlich das Oberlandesgericht Koblenz zu entscheiden (Urteil vom 15.01.2013, Az.: 4 U 874/12): Diesem lag zugrunde, dass ein Käufer einer Immobilie einige Monate ... weiter lesen
Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in Europa.“ In einer Artikelserie besprechen die Autoren die wichtigsten Fragen, die im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb in Berlin auftreten ... weiter lesen
Mit Urteil vom 06.03.2014 entschied der Bundesgerichtshof, dass auch nach der Kündigung eines Bauvertrages noch eine nachträgliche Bauhandwerkersicherung sowohl für die gezahlte als auch für die noch nicht gezahlte Vergütung möglich ist, wenn diese jeweils schlüssig berechnet ist (AZ.: VII ZR 349/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Die Klägerin, die von der Beklagten mit Bauarbeiten beauftragt wurde, verlangt von der Beklagten eine Bauhandwerkersicherung für die bereits erbrachten Leistungen und für ihren entgangenen Gewinn. Der BGH sprach ihr eine Sicherheit ... weiter lesen
Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen Notaren nur einen sehr begrenzten Aufgabenkreis. Der spanische Notar erstellt auf der Grundlage der Angaben der Vertragsparteien und – sofern vorhanden - des privatschriftlichen Kaufvertrags den Entwurf der Urkunde. Außerdem prüft der spanische Notar, ob Rechte bestimmter Dritter (z.B. Ehegatte) berührt werden. Ferner macht er sich einen Eindruck davon, ob die Erscheinenden geschäftsfähig sind. Schließlich prüft der spanische Notar, dass die steuerlichen Vorschriften eingehalten werden (Vorlage einer Steuernummer, Nachweis der Zahlung des Kaufpreises). Eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich von Risiken des Kaufs oder gar eine ... weiter lesen