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Experten-Ratgeber
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Immer mehr Unternehmer, gerade im Bereich der KMU, kennen das: Erst wird bestellte Ware geliefert und ggf. eingebaut, dann wird vom Kunden nur schleppend, etwa nach vorheriger Mahnung oder Ratenzahlungsvereinbarung gezahlt, und zum Schluss besteht noch die Gefahr, alles an einen Insolvenzverwalter zurückbezahlen zu müssen. Der Lieferant hat dann das Nachsehen. Er musste Vorleistungen für Material, Löhne, Vertrieb etc. verauslagen und wird nach Insolvenz des Schuldners anschließend selbst auf Rückzahlung des Erhaltenen in Anspruch genommen. Was vielen bislang nicht bekannt war: Gerade Ratenzahlungsvereinbarungen konnten bislang schon als Indiz dafür gesehen werden, dass der Lieferant von der ... weiter lesen
Wenn ich einen Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens berate, teile ich ihm immer mit, dass der Insolvenzverwalter ihn bezahlen muss, wenn er ihn nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens arbeiten lässt, um den Betrieb fortzuführen. Mit dem Tag der Insolvenzeröffnung tritt der Verwalter in die Arbeitsverhältnisse ein und muss sich behandeln lassen wie jeder andere Arbeitgeber auch. Er kann lediglich verkürzte Kündigungsfristen und noch einige Besonderheiten beim Personalabbau in Anspruch nehmen, die an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden sollen. Wenn der Insolvenzverwalter aber erkennt, dass es keinen Sinn mehr macht den Betrieb fortzuführen, etwa weil keine Aufträge ... weiter lesen
Im Beschluss vom 26.06.2014 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass das Wissen der Finanzbehörde einer anderen Behörde desselben Rechtsträgers zugerechnet wird (AZ.: IX ZR 200/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Dies gilt nach Auffassung des BGH sogar dann, wenn die andere Behörde die Informationen erst später einholt, d.h. es kommt nur darauf an, ob die Finanzbehörde im maßgeblichen Zeitpunkt das Wissen hatte. Vorliegend klagt der Insolvenzverwalter gegen eine Behörde. Er verlangt die Rückerstattung vom Schuldner erbrachter Zahlungen im Wege der ... weiter lesen
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat hatte darüber zu entscheiden, inwiefern Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern der Insolvenzanfechtung unterliegen, wenn sie früher als drei Monate vor dem Insolvenzantrag durchgeführt wurden. Das Finanzamt Dresden des in Anspruch genommenen Landes hat aufgrund einer dem Drittschuldner am 3. Februar 1999 zugegangenen Pfändungs- und Überweisungsverfügung von der späteren Gemeinschuldnerin, die am 4. Mai 1999 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellte, rückständige Umsatzsteuer erhalten. Die Schuldnerin hatte zuvor gegenüber dem Finanzamt darauf hingewiesen, daß sie nicht mehr leistungsfähig sei. Der Insolvenzverwalter nimmt das beklagte Land im Wege ... weiter lesen
1. Ausgangssituation Kleine und mittlere Unternehmen erhalten oftmals nach Gründung keine “schnellen” Darlehen durch Kreditinstitute zur Überwindung kurzfristig auftretender Liquiditätsengpässe. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Häufig verfügen die Unternehmen jedoch nicht über hinreichend Sicherheiten, um in der unsicheren finanziellen (Krisen)Situation das Kreditengagement der Bank entsprechend abzusichern. In diesem Fall werden/können die benötigten Mittel der Gesellschaft regelmäßig nur durch Gesellschafter in Form von sogenannten Gesellschafterdarlehen bereitgestellt werden. Für Dritte ist eine Darlehensgewährung zu riskant. Allerdings besteht das Risiko der Rückzahlung gewährter Darlehen an die ... weiter lesen
In manchen Insolvenzverfahren stellt sich nach der Eröffnung heraus, dass so wenig Geld oder veräußerbare Gegenstände wie Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, usw. vorhanden sind, dass der Insolvenzverwalter noch nicht einmal genug Geld erwirtschaften kann, um die Kosten seiner Tätigkeit und die Gerichtskosten zu bezahlen. In diesem Fall ordnet § 207 der Insolvenzordnung an, dass das Insolvenzverfahren eingestellt werden muss, wenn die Kosten nicht von dritter Seite eingezahlt werden oder aber der Schuldner einen sog. Verfahrenskostenstundungsantrag stellt. Wenn der Schuldnern eine natürliche Person, also ein Mensch und eine Gesellschaft ist, kann die Staatskasse unter bestimmten Bedingungen ... weiter lesen
Münster (jur). Insolvenzverwalter dürfen Einsicht in die steuerlichen Unterlagen des insolventen Schuldners nehmen. Jedenfalls in Nordrhein-Westfalen muss das Finanzamt die für das Insolvenzverfahren relevanten Unterlagen herausgeben, urteilte am Dienstag, 24. November 2015, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 8 A 1032/14, 8 A 1073/14, 8 A 1074/14 und 8 A 1126/14). Das Steuergeheimnis stehe dem nicht entgegen. In den vier entschiedenen Fällen hatten die Insolvenzverwalter beantragt, ihnen die Steuerkontoauszüge der Schuldner für bestimmte Zeiträume zur Verfügung zu stellen. So wollten sie herausfinden, ob Zahlungen auf Steuerschulden geleistet ... weiter lesen
Viele Gläubiger, deren Forderung bereits mittels Lastschriftverfahren beglichen wird, wundern sich oft. Der Kunde stellt Insolvenzantrag und der vorläufige Insolvenzverwalter widerruft als erste Handlung nach seiner Bestellung ohne sachliche Berechtigung pauschal sämtliche Lastschriften, die in den letzten Wochen vom Konto des Kunden eingezogen wurden. Die Gläubiger können dann nur noch ihre Forderungen zur Tabelle des Insolvenzgerichts anmelden und auf eine geringe Quote in etlichen Jahren warten. Oft sind auch die Banken der Schuldner die Leidtragenden, denn wenn die Frist zur Rückgabe der Lastschriften gegenüber den Gläubigerbanken abgelaufen war, müssen diese das Geld von dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Die DCM AG legte seit ihrer Gründung im Jahr 1986 zahlreiche geschlossene Immobilienfonds auf und bezeichnet sich selbst als eines der führenden und erfolgreichsten Emissionshäuser für geschlossene Fonds in Deutschland. Gerade diese geschlossenen Immobilienfonds sollen letztlich unter anderem zur schlechten Lage des Emissionshauses beigetragen haben. Die DCM AG führt in ihrer Pressemitteilung vom 10.04.2013 aus, dass die DCM Fonds (Transport und Energie) als rechtlich selbständige ... weiter lesen
In großem Umfang machen Insolvenzverwalter zwischenzeitlich vom Instrument der Insolvenzanfechtung Gebrauch. Eigens hierfür gegründete Dienstleistungsunternehmen haben sich darauf spezialisiert, Geschäftsunterlagen insolventer Unternehmen im Auftrag des Insolvenzverwalters auf anfechtungsrelevante Tatsachen zu durchleuchten. Zudem hat die exzessive Ausweitung der Anfechtungstatbestände durch die Rechtsprechung in den letzten Jahren aus dem legitimen Anliegen der Gläubigergleichbehandlung ein Schreckgespenst für das Risikomanagement werden lassen, da bereits vom Gläubiger vereinnahmte Zahlungen plötzlich wieder zur Disposition stehen – in Extremfällen bis zu 10 Jahre zurück. ... weiter lesen
Geld bekommen und es behalten dürfen ist zweierlei Zu den Folgen, wenn eine Schuldnerin kurz nach Begleichung ihrer Schulden insolvent wird Kurzfassung In wirtschaftlich schlechten Zeiten lässt die Zahlungsmoral nach. Doch auch wer bei einer finanziell angeschlagenen Firma letztendlich an sein Geld kommt, kann noch nicht aufatmen. Wird die Schuldnerin nämlich in nahem zeitlichen Zusammenhang insolvent, so muss das Geld eventuell an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedener Fall, bei dem eine Gläubigerin zur Rückerstattung bereits sicher geglaubter rund 23.000,- € verurteilt wurde. Ihre Schuldnerin hatte an sie – statt zu bezahlen – eine ... weiter lesen
Die Heinz Werner GmbH hat als erstes Unternehmen das ESUG-Schutzschirmverfahren gegen die SOKA-BAU eingesetzt. Das ESUG-Schutzschirmverfahren ist Teil der am 1. März 2012 in Kraft getretenen Insolvenzrechtsreform. Es soll den Unternehmen dabei helfen Krisen aus eigner Kraft zu bewältigen. Unterstützend gewährt der Gesetzgeber den Unternehmen dazu die Nutzung der Instrumente des Insolvenzrechts und bietet einen Schutz vor dem Gläubigerzugriff. Die Unternehmen selbst bleiben dabei weitestgehend in Eigenverwaltung der bisherigen Unternehmensleitung. Im ersten Jahr seines Bestehens wurde das Schutzschirmverfahren sehr häufig als Instrument für einen günstigen Gläubigervergleich genutzt und ... weiter lesen