Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Stahnsdorf - Insolvenzrecht
Rechtsanwälte für Insolvenzrecht im Umkreis von 75 km
- Anwalt Insolvenzrecht Berlin
- Anwalt Insolvenzrecht Hennigsdorf
- Anwalt Insolvenzrecht Potsdam
- Anwalt Insolvenzrecht Teltow
- Anwalt Insolvenzrecht Neuenhagen
- Anwalt Insolvenzrecht Oranienburg
- Anwalt Insolvenzrecht Rehfelde
- Anwalt Insolvenzrecht Genthin
- Anwalt Insolvenzrecht Möckern
- Anwalt Insolvenzrecht Neuruppin
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Steuerberater, der mit der Erstellung der Bilanzen einer Gesellschaft beauftragt ist, muss nicht ohne Weiteres auf eine etwaige Insolvenzreife hinweisen (BGH vom 06.02.2014, IX ZR 53/13). Ist eine juristische Person (z.B. GmbH, AG, Verein) zahlungsunfähig oder überschuldet, sind die Vertretungsorgange gemäß § 15 a InsO verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag einzureichen. Anderenfalls machen sie sich strafbar, zudem sind sie verpflichtet, gemäß § 64 GmbH der Gesellschaft Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, die nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbar waren, zurück ... weiter lesen
Viele Gläubiger, deren Forderung bereits mittels Lastschriftverfahren beglichen wird, wundern sich oft. Der Kunde stellt Insolvenzantrag und der vorläufige Insolvenzverwalter widerruft als erste Handlung nach seiner Bestellung ohne sachliche Berechtigung pauschal sämtliche Lastschriften, die in den letzten Wochen vom Konto des Kunden eingezogen wurden. Die Gläubiger können dann nur noch ihre Forderungen zur Tabelle des Insolvenzgerichts anmelden und auf eine geringe Quote in etlichen Jahren warten. Oft sind auch die Banken der Schuldner die Leidtragenden, denn wenn die Frist zur Rückgabe der Lastschriften gegenüber den Gläubigerbanken abgelaufen war, müssen diese das Geld von dem ... weiter lesen
Immer mehr Unternehmer, gerade im Bereich der KMU, kennen das: Erst wird bestellte Ware geliefert und ggf. eingebaut, dann wird vom Kunden nur schleppend, etwa nach vorheriger Mahnung oder Ratenzahlungsvereinbarung gezahlt, und zum Schluss besteht noch die Gefahr, alles an einen Insolvenzverwalter zurückbezahlen zu müssen. Der Lieferant hat dann das Nachsehen. Er musste Vorleistungen für Material, Löhne, Vertrieb etc. verauslagen und wird nach Insolvenz des Schuldners anschließend selbst auf Rückzahlung des Erhaltenen in Anspruch genommen. Was vielen bislang nicht bekannt war: Gerade Ratenzahlungsvereinbarungen konnten bislang schon als Indiz dafür gesehen werden, dass der Lieferant von der ... weiter lesen
Im Fall von Privatinsolvenzen kann der Insolvenzverwalter je nach den Umständen des Einzelfalls auch angesparte Rentenversicherungen einziehen. Dies sogar dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst die Kündigung vor dem Eintritt in den Ruhestand ausgeschlossen hat, wie der BGH in seiner Entscheidung vom 01.12.2011, IX ZR 79/11 klargestellt hat. In dem Fall ging es um eine Versicherung gemäß §§ 150 bis 171 VVG bzw. der Vorgängernorm, also um eine Lebensversicherung. Diese fallen gemäß § 36 InsO dann in die Insolvenzmasse, wenn sie der Zwangsvollstreckung unterfallen, d.h. es wird entsprechend auf die Vorschriften in der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung durch ... weiter lesen
Schuldnern dürfte es bereits bekannt sein: Sie haben im Insolvenzverfahren umfassend mitzuwirken und dem Insolvenzverwalter die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Verletzung dieser Pflicht führt regelmäßig zur Versagung der Restschuldbefreiung. Die Schuldner werden ihre Schulden also nicht los und müssen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch Pfändungen usw. hinnehmen. Bis ein neues Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, ist eine Frist von mehreren Jahren abzuwarten. Im Regelinsolvenzverfahren ist allerdings manchmal möglich, die Restschuldbefreiung auch während des Insolvenzverfahrens noch zu retten, wenn man die falschen Auskünfte korrigiert bzw. die fehlenden ... weiter lesen
In großem Umfang machen Insolvenzverwalter zwischenzeitlich vom Instrument der Insolvenzanfechtung Gebrauch. Eigens hierfür gegründete Dienstleistungsunternehmen haben sich darauf spezialisiert, Geschäftsunterlagen insolventer Unternehmen im Auftrag des Insolvenzverwalters auf anfechtungsrelevante Tatsachen zu durchleuchten. Zudem hat die exzessive Ausweitung der Anfechtungstatbestände durch die Rechtsprechung in den letzten Jahren aus dem legitimen Anliegen der Gläubigergleichbehandlung ein Schreckgespenst für das Risikomanagement werden lassen, da bereits vom Gläubiger vereinnahmte Zahlungen plötzlich wieder zur Disposition stehen – in Extremfällen bis zu 10 Jahre zurück. ... weiter lesen
Urlaubsgeld ist bei einer Gehaltspfändung ausgenommen, soweit es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Diese Regelung für die Gehaltspfändung gilt auch im Insolvenzverfahren entsprechend. Der Bundesgerichtshof musste sich in einem kürzlich erlassenen Beschluss mit den Voraussetzungen und den Einschränkungen dieser Vorschrift auseinandersetzen. Das Gericht hat klargestellt, dass der Maßstab für die Üblichkeit von Urlaubsgeld sich nicht an dem allgemein in Deutschland durchschnittlich gezahlten Urlaubsgeld orientiert. Vielmehr ist die Üblichkeit in Einzelfall anhand der Verhältnisse in jeweils gleichartigen Unternehmen zu prüfen. Auch kann nicht die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Gesellschafter und der Geschäftsführer können in den Schutzbereich des zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen sein, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. Mit seiner aktuellen Rechtsprechung weitet der BGH die Haftung von Steuerberatern erheblich aus und sorgte so für erfreuliche Neuigkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die sich durch diese bei Insolvenzfragen schlecht beraten fühlen. Die Klägerin, ... weiter lesen
Zu den Folgen, wenn eine Schuldnerin trotz bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung bezahlt Kurzfassung Wenn eine klamme Firma zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen doch noch eine Schuld bezahlt, sollte sich der Geldempfänger nicht zu früh freuen. Beantragt sie nämlich binnen drei Monaten nach der Zahlung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, muss das Geld eventuell an den Insolvenzverwalter zurück bezahlt werden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedener Fall. Weil die spätere Pleitefirma bei Begleichung der Forderung schon weitgehend zahlungsunfähig war, musste das vom Insolvenzverwalter beklagte Unternehmen bereits sicher geglaubte ... weiter lesen
Mit Urteil vom 25.02.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz, dass im Insolvenzverfahren eine Drittwirkung der Steuerfestsetzung auch bei Einspruch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen kann (AZ.: 3 K 1283/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Hier erstreckt sich die Drittwirkung der Umsatzsteuerfestsetzung auf einen Alleingesellschafter und alleinigen GmbH-Geschäftsführer als Haftungsschuldner. Er hatte nämlich keinen Widerspruch gegen die Anmeldung der Umsatzsteuerforderung zur Insolvenztabelle durch das Finanzamt erhoben. Dem steht es nach Auffassung des FG auch nicht ... weiter lesen
Die Captura GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 16. September 2015 eröffnet (Az.: 1507 IN 2731/15). Ausschlaggebend für den Insolvenzantrag waren nach Unternehmensangaben Verzögerungen bei den Immobilienprojekten, so dass die laufenden Ausgaben nicht mehr geleistet werden konnten. Aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit hat die Captura GmbH am 10. September 2015 Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Captura GmbH hat sich 2010 gegründet und sich an Immobilienprojekten innerhalb Deutschlands beteiligt. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters hat sich die Captura GmbH an rund 100 Projektgesellschaften ... weiter lesen
Eines der Gesetzesvorhaben, das in der Legislaturperiode 2009 bis 2013 quasi auf dem letzten Drücker umgesetzt wurde, ist das sog. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und der Stärkung der Gläubigerrechte. Es verbessert die Situation von insolventen Verbrauchern, aber auch von insolventen Einzelunternehmern, indem diese schneller wieder ihre Schulden los werden. Das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren kann gemäß des neuen Gesetzes auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner bis dahin die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt hat, § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO n.F. Bisher beträgt die Zeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung sechs Jahre. Nach ... weiter lesen