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Viele Schuldner stecken sprichwörtlich den „Kopf in den Sand“, ignorieren ihre Post und sind gerne auch einmal nicht postalisch erreichbar. Dies muss sich ändern, wenn sie ihre Situation bereinigen und ein Insolvenzverfahren beantragen möchten. Denn nach Einreichung des Insolvenzantrags müssen sie dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO Auskünfte erteilen, wozu auch der Wechsel des Wohnsitzes gehört. Dieselbe Pflicht ordnet § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO für die sog. Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens an. Hier muss ein Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Zieht der Schuldner um und ... weiter lesen
Münster (jur). Insolvenzverwalter dürfen Einsicht in die steuerlichen Unterlagen des insolventen Schuldners nehmen. Jedenfalls in Nordrhein-Westfalen muss das Finanzamt die für das Insolvenzverfahren relevanten Unterlagen herausgeben, urteilte am Dienstag, 24. November 2015, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 8 A 1032/14, 8 A 1073/14, 8 A 1074/14 und 8 A 1126/14). Das Steuergeheimnis stehe dem nicht entgegen. In den vier entschiedenen Fällen hatten die Insolvenzverwalter beantragt, ihnen die Steuerkontoauszüge der Schuldner für bestimmte Zeiträume zur Verfügung zu stellen. So wollten sie herausfinden, ob Zahlungen auf Steuerschulden geleistet ... weiter lesen
1. Ausgangssituation Kleine und mittlere Unternehmen erhalten oftmals nach Gründung keine “schnellen” Darlehen durch Kreditinstitute zur Überwindung kurzfristig auftretender Liquiditätsengpässe. Die Gründe hierfür sind vielschichtig. Häufig verfügen die Unternehmen jedoch nicht über hinreichend Sicherheiten, um in der unsicheren finanziellen (Krisen)Situation das Kreditengagement der Bank entsprechend abzusichern. In diesem Fall werden/können die benötigten Mittel der Gesellschaft regelmäßig nur durch Gesellschafter in Form von sogenannten Gesellschafterdarlehen bereitgestellt werden. Für Dritte ist eine Darlehensgewährung zu riskant. Allerdings besteht das Risiko der Rückzahlung gewährter Darlehen an die ... weiter lesen
Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, sind oft auch die Löhne nicht bezahlt, manchmal sogar über mehrere Monate. Arbeitnehmer können dann bei der Agentur für Arbeit für die letzten drei offenen Gehälter Insolvenzausfallgeld beantragen und ihren Ausfall kompensieren. In größeren Insolvenzverfahren ist der vorläufige Insolvenzverwalter oft auch in der Lage, mit einer Bank oder Sparkasse eine Vorfinanzierung zu vereinbaren, so dass die Gehälter zeitnah ausgezahlt werden können und der Arbeitnehmer nicht mehrere Monate warten muss, bis die Arbeitsagentur seinen Antrag geprüft hat. Was ist aber eigentlich mit Geschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 07.02.2013 (X ZB 286/11), dass Forderungen, welche auf Grund einer Sicherheitszession mit einem Absonderungsrecht belastet seien, nicht in die Berechnungsgrundlage für den Vergütung des vorläufigen Verwalters einfließen müssen. Eine mögliche Begründung sei, dass die Sicherheitsabtretung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechtbar sei, da die Anfechtungsgründe erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen, die der ... weiter lesen
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) bei masselosen Verfahren geltende regelmäßige Mindestvergütung den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Gemäß § 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung des Insolvenzverwalters in der Regel mindestens 500,00 € betragen. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV sieht für den Treuhänder eine Mindestvergütung von 250,00 € vor. In den zugrunde liegenden Verfahren haben Insolvenzverwalter und Treuhänder geltend gemacht, daß die Vergütung angesichts des entstandenen Bearbeitungsaufwandes bei weitem nicht kostendeckend sei. Bei den Gerichten der Vorinstanzen hatten sie damit keinen Erfolg. ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO kann auf Antrag eines Insolvenzgläubigers die Restschuldbefreiung versagt werden wenn der Schuldner Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach der Insolvenzordnung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Der Umfang dieser Pflichten wurde vom BGH in zwei Urteilen im Jahr 2010 verdeutlicht: In dem einen Fall (Urteil des BGH vom 11.02.2010, IX ZB 126/08) hatte der Schuldner ein Sportgeschäft betrieben und am 28.07.2004 Insolvenzantrag gestellt. Nach Einstellung des Geschäftsbetriebs war er Angestellter im Geschäft seines Vaters, das von einer GmbH betrieben wurde. Dort wurden Waren angeboten, die mit dem Preisetikett des Schuldners ausgezeichnet waren. Auf ... weiter lesen
Urlaubsgeld ist bei einer Gehaltspfändung ausgenommen, soweit es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Diese Regelung für die Gehaltspfändung gilt auch im Insolvenzverfahren entsprechend. Der Bundesgerichtshof musste sich in einem kürzlich erlassenen Beschluss mit den Voraussetzungen und den Einschränkungen dieser Vorschrift auseinandersetzen. Das Gericht hat klargestellt, dass der Maßstab für die Üblichkeit von Urlaubsgeld sich nicht an dem allgemein in Deutschland durchschnittlich gezahlten Urlaubsgeld orientiert. Vielmehr ist die Üblichkeit in Einzelfall anhand der Verhältnisse in jeweils gleichartigen Unternehmen zu prüfen. Auch kann nicht die ... weiter lesen
Viele Beteiligte eines Insolvenzverfahrens haben es bereits erlebt: Der Insolvenzverwalter erhebt Klage und beantragt Prozesskostenhilfe, früher als Armenrecht bekannt. Diese wird ihm oft gewährt, so dass die Staatskasse die Gebühren für den Anwalt des Insolvenzverwalters, der oft aus der gleichen Kanzlei stammt, und die Gerichtskosten trägt. Aber auch hierfür gibt es Grenzen. Eine solche wurde vom Bundesgerichtshof z.B. in seiner Entscheidung vom 06.12.2010, AZ II ZB 13/09 aufgezeigt. Hierüber habe ich schon berichtet. Aber auch ein anderer Senat des BGH hatte bereits ein paar Tage vorher in seiner Entscheidung vom 25.11.2010, VII ZB 71/08, einem Insolvenzverwalter einen Strich durch die Rechnung ... weiter lesen
In manchen Insolvenzverfahren stellt sich nach der Eröffnung heraus, dass so wenig Geld oder veräußerbare Gegenstände wie Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, usw. vorhanden sind, dass der Insolvenzverwalter noch nicht einmal genug Geld erwirtschaften kann, um die Kosten seiner Tätigkeit und die Gerichtskosten zu bezahlen. In diesem Fall ordnet § 207 der Insolvenzordnung an, dass das Insolvenzverfahren eingestellt werden muss, wenn die Kosten nicht von dritter Seite eingezahlt werden oder aber der Schuldner einen sog. Verfahrenskostenstundungsantrag stellt. Wenn der Schuldnern eine natürliche Person, also ein Mensch und eine Gesellschaft ist, kann die Staatskasse unter bestimmten Bedingungen ... weiter lesen
1. Einführung in die Eigenverwaltung Die Eigenverwaltung ermöglicht es insolventen Unternehmen, Sanierungsmaßnahmen innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens selbst zu gestalten und die Einsetzung eines Insolvenzverwalters zu vermeiden . 2. Anforderungen und Voraussetzungen an eine Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) Mit dem Insolvenzantrag hat das Unternehmen den Antrag auf Eigenverwaltung zu stellen. § 270a InsO gibt die zusätzlich zum Insolvenzantrag benötigten Unterlagen, Vorgaben und Darstellungen vor, die ggü. dem Insolvenzgericht einzureichen sind. Dort heißt es: „(1) Der Schuldner fügt dem Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung eine ... weiter lesen
Zu den Folgen, wenn eine Schuldnerin trotz bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung bezahlt Kurzfassung Wenn eine klamme Firma zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen doch noch eine Schuld bezahlt, sollte sich der Geldempfänger nicht zu früh freuen. Beantragt sie nämlich binnen drei Monaten nach der Zahlung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, muss das Geld eventuell an den Insolvenzverwalter zurück bezahlt werden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedener Fall. Weil die spätere Pleitefirma bei Begleichung der Forderung schon weitgehend zahlungsunfähig war, musste das vom Insolvenzverwalter beklagte Unternehmen bereits sicher geglaubte ... weiter lesen