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Eines der Gesetzesvorhaben, das in der Legislaturperiode 2009 bis 2013 quasi auf dem letzten Drücker umgesetzt wurde, ist das sog. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und der Stärkung der Gläubigerrechte. Es verbessert die Situation von insolventen Verbrauchern, aber auch von insolventen Einzelunternehmern, indem diese schneller wieder ihre Schulden los werden. Das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren kann gemäß des neuen Gesetzes auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner bis dahin die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt hat, § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO n.F. Bisher beträgt die Zeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung sechs Jahre. Nach ... weiter lesen
Geld bekommen und es behalten dürfen ist zweierlei Zu den Folgen, wenn eine Schuldnerin kurz nach Begleichung ihrer Schulden insolvent wird Kurzfassung In wirtschaftlich schlechten Zeiten lässt die Zahlungsmoral nach. Doch auch wer bei einer finanziell angeschlagenen Firma letztendlich an sein Geld kommt, kann noch nicht aufatmen. Wird die Schuldnerin nämlich in nahem zeitlichen Zusammenhang insolvent, so muss das Geld eventuell an den Insolvenzverwalter zurückgezahlt werden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedener Fall, bei dem eine Gläubigerin zur Rückerstattung bereits sicher geglaubter rund 23.000,- € verurteilt wurde. Ihre Schuldnerin hatte an sie – statt zu bezahlen – eine ... weiter lesen
Endet die Laufzeit der Abtretungserklärung, muss auch die Restschuldbefreiung erteilt werden - Urteile des BGH vom 03.12.2009, AZ IX ZB 247/08 und vom 13.02.2014, IX ZB 33/13 Bei Insolvenzen von sog. natürlichen Personen, also Menschen, ist Ziel des Insolvenzverfahrens die Erlangung der Restschuldbefreiung. Der Schuldner will nach Durchführung des Insolvenzverfahrens also seine Schulden los werden. Üblicherweise gestaltet sich ein solches Insolvenzverfahren so, dass der Insolvenzverwalter alle Vermögenswerte feststellt und veräußert sowie Forderungen einzieht. Er verkauft z.B. Immobilien, löst Lebensversicherungen auf, klagt Forderungen ein. Wenn die Verwertung der Insolvenzmasse mit ... weiter lesen
Während der sog. Wohlverhaltensphase treffen den Insolvenzschuldner verschiedenen Obliegenheiten. Er muss z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich um eine solche bemühen, geerbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben, den Wechsel seines Wohnsitzes und seiner Beschäftigungsstelle anzeigen sowie Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger nur an den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil verschaffen. Verletzt der Schuldner seine Pflichten, kann ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Rest-schuldbefreiung beantragen. Hierfür reicht die bloße Pflichtverletzung nicht aus. § 296 Abs. 1 S. 1 InsO legt eindeutig fest, dass der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die WGF AG ist ein deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, welches in der Vergangenheit mehrere Hypothekenanleihen und Genussscheine herausgegeben hat. Nun soll das Amtsgericht Düsseldorf nach der formalen Prüfung des WGF AG - Sanierungsplans im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Eigenverwaltung angeordnet haben. Der Insolvenzplan der WGF AG soll wohl in naher Zukunft fertiggestellt werden. Zweifel an der WGF AG sollen erstmals aufgekommen sein, als die Veröffentlichung eines ... weiter lesen
Knapp fünf Wochen vor Eröffnung des Strafprozesses wurden die nächsten Insolvenzen im S&K Skandal bekannt. Die S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Sachwert AG haben nach Informationen des Handelsblatts Insolvenzantrag gestellt. Ebenfalls von einer Insolvenz bedroht scheint die S&K Real Estate Value GmbH zu sein. Der Schaden soll insgesamt bei rund 50 Millionen Euro liegen. Für die Anleger bedeutet das, dass ihnen das gleiche Schicksal bevorstehen könnte wie den Anlegern, die über verschiedene Fonds in Immobilien der S&K-Gruppe investiert haben. Dies würde den Totalverlust der angelegten Gelder bedeuten. Um das zu verhindern, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach sind die Aussichten für Anleger des betreffenden Fonds immer noch schlecht, wieder an ihr Geld zu kommen. Alle Fonds der Frankfurter Immobiliengruppe sollen Insolvenz angemeldet haben. Bei den Fonds der S&K-Gruppe, durch welche die Geschäfte dieser finanziert werden sollten, handelt es sich zum Teil um geschlossene Immobilienfonds. Die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Das bedeutet für die Anleger solcher Fonds, dass sie als Unternehmer haften ... weiter lesen
Schuldnern dürfte es bereits bekannt sein: Sie haben im Insolvenzverfahren umfassend mitzuwirken und dem Insolvenzverwalter die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Verletzung dieser Pflicht führt regelmäßig zur Versagung der Restschuldbefreiung. Die Schuldner werden ihre Schulden also nicht los und müssen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch Pfändungen usw. hinnehmen. Bis ein neues Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, ist eine Frist von mehreren Jahren abzuwarten. Im Regelinsolvenzverfahren ist allerdings manchmal möglich, die Restschuldbefreiung auch während des Insolvenzverfahrens noch zu retten, wenn man die falschen Auskünfte korrigiert bzw. die fehlenden ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Straftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Gemeint sind hiermit die Insolvenzstraftaten Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Gläubigerbegünstigung. Hierbei ist nach einer Entscheidung des BGH vom 18.12.2002, XI ZB 121/02, anerkannt, dass diese Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen muss, in dem Restschuldbefreiung beantragt wurde. Verurteilungen sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen. Umstritten war aber, wie mit Eintragungen ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 30.07.2014 hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz dahingehend geäußert, dass im Insolvenzverfahren die Feststellung beantragt werden kann, dass titulierte Kindesunterhaltsansprüche auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen (AZ.: 13 UF 271/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Hier ließ die Stadt Unterhaltsansprüche von drei Kindern gegen ihren Vater titulieren, und zwar mithilfe von vier Vollstreckungsbescheiden. Den Kindern wurden Sozialhilfe und Jugendhilfe seitens der Stadt gewährt. Im Jahr 2009 wurde über das Verfahren des Vaters das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Auch in der Insolvenz darf ein Unternehmen einen versprochenen Neukundenbonus nicht streichen. Das gilt auch dann, wenn der Insolvenzverwalter das Unternehmen nicht fortführen will, urteilte am Donnerstag, 27. Juli 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zur Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV); die entsprechende Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sei zulässig und begründet (Az.: IX ZR 267/20). Die BEV hatte Kunden mit einem Neukundenbonus gelockt. Abhängig vom Umsatz im ersten Abrechnungsjahr sollte der Rabatt bis zu 25 Prozent betragen. Dann ging die BEV in die Insolvenz und stellte die Belieferung ihrer Kunden ein. Der vorläufige Insolvenzverwalter ... weiter lesen
Deikon GmbH i.L. – anlegerfreundliche Urteile gegen die Sicherheitentreuhänderin OLG Dresden, Urteil vom 13.04.2015, Az. I-9 U 175/13 Bereits mehrfach hat das Oberlandesgericht Dresden die Kanzlei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB als Sicherheitstreuhänderin der Deikon Anleihen zu Schadensersatz verurteilt.Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass diese Beklagte gemäß §§ 328, 311 Abs. 2 Nr. 1, 280 Abs. 1 BGB auf Ersatz des Zeichnungsschadens unter Anrechnung der Zinsausschüttungen sowie auf entgangenen Gewinn und Ersatz von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten haftet, weil sie nicht für die ... weiter lesen