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Endet die Laufzeit der Abtretungserklärung, muss auch die Restschuldbefreiung erteilt werden - Urteile des BGH vom 03.12.2009, AZ IX ZB 247/08 und vom 13.02.2014, IX ZB 33/13 Bei Insolvenzen von sog. natürlichen Personen, also Menschen, ist Ziel des Insolvenzverfahrens die Erlangung der Restschuldbefreiung. Der Schuldner will nach Durchführung des Insolvenzverfahrens also seine Schulden los werden. Üblicherweise gestaltet sich ein solches Insolvenzverfahren so, dass der Insolvenzverwalter alle Vermögenswerte feststellt und veräußert sowie Forderungen einzieht. Er verkauft z.B. Immobilien, löst Lebensversicherungen auf, klagt Forderungen ein. Wenn die Verwertung der Insolvenzmasse mit ... weiter lesen
Geschäftspartner von insolventen Unternehmen dürfen seit dem Urteil des BGH vom 22.02.2011, XI ZR 261/09, einmal mehr darauf hoffen, per Lastschrift vor der Insolvenz eingezogene Gelder zu behalten. In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte das Gericht bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, die Lastschrift zu widerrufen. Hierüber hatte ich bereits berichtet. Jetzt hat der BGH in einem weiteren Urteil die Aussichten der Banken verschlechtert, nach einem von der Bank akzeptierten Widerruf des Insolvenzverwalters in einem Prozess gegen Lastschrifteinreicher das Geld zurück zu erhalten. Die Instanzgerichte sprachen der Bank die Forderung aus ... weiter lesen
In einem Insolvenzverfahren ist die Art der Gläubigerstellung ein maßgebliches – wenn nicht das maßgebliche – Kriterium. Denn der Gläubigerstatus entscheidet über die Befriedigung im Insolvenzfall . Im nachfolgenden werden die verschiedenen möglichen Gläubigerpositionen in einem Insolvenzverfahren, nebst Befriedigungsaussicht, dargestellt. 1. Insolvenzgläubiger Nach der Legaldefinition des § 38 InsO ist ein Insolvenzgläubiger ein persönlicher Gläubiger, der einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hat. D. h. maßgeblich für deren Gläubigerstellung ist, dass der Forderungsgrund vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Insbesondere klärte der BGH über die möglichen Ansprüche des Leasinggebers und die damit verbundenen Beweisschwierigkeiten in solchen Fallkonstellationen auf. Die Leasingverträge im vorliegenden Fall hatten die Überlassung von Nutzfahrzeugen an ein Speditionsunternehmen zum Gegenstand. Der beklagte Insolvenzverwalter war vom Insolvenzgericht zum starken Insolvenzverwalter (gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 InsO) bestellt worden, so dass es dem Leasinggeber als Gläubiger untersagt war, die geleasten Fahrzeuge zu verwerten oder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der BFH führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits der Berichtigungstatbestand eingetreten sein müsse. Nur dann bestünden nach Ansicht der Karlsruher Richter keine Bedenken hinsichtlich einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Sollten darüber hinaus die Forderung und die Gegenforderung im selben Zeitraum der Besteuerung entstanden sein, seien zudem Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu berücksichtigen (Az. VII R 44/10). ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In ihrer Entscheidungsbegründung führten die Richter in Karlsruhe aus, dass es unabdingbar sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Nur dann könne von einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden, die sich als völlig bedenkenlos darstellt. Ferner legte der BFH fest, dass die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht heranzuziehen seien, wenn Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Abfolge entstehen würden. Dem ... weiter lesen
Knapp fünf Wochen vor Eröffnung des Strafprozesses wurden die nächsten Insolvenzen im S&K Skandal bekannt. Die S&K Immobilienhandels GmbH und die S&K Sachwert AG haben nach Informationen des Handelsblatts Insolvenzantrag gestellt. Ebenfalls von einer Insolvenz bedroht scheint die S&K Real Estate Value GmbH zu sein. Der Schaden soll insgesamt bei rund 50 Millionen Euro liegen. Für die Anleger bedeutet das, dass ihnen das gleiche Schicksal bevorstehen könnte wie den Anlegern, die über verschiedene Fonds in Immobilien der S&K-Gruppe investiert haben. Dies würde den Totalverlust der angelegten Gelder bedeuten. Um das zu verhindern, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ... weiter lesen
Nach einer Freigabe der selbständigen Tätigkeit eines Insolvenzschuldner ist dieser gemäß §§ 35 Abs. 2, 295 Abs. 2 InsO verpflichtet, die Gläubiger so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre. Er muss also Zahlungen an die Insolvenzmasse in Höhe der pfändbaren Beträge aus einem alternativ eingegangenen Anstellungsverhältnis abführen. Deren Berechnung war in der Praxis bisher mit etlichen Unsicherheiten verbunden, zumal eine Verletzung der Abführungspflicht durch den Schuldner nach der Freigabe der selbständigen Tätigkeit zur Versagung der Restschuldbefreiung und somit zum Misserfolg des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nachdem Anfang März das Insolvenzverfahren über die WGF AG eröffnet worden sein soll, sind betroffene Anleger verunsichert. Dies liegt mitunter wohl auch daran, dass sie in den letzten Tagen anscheinend Post vom zuständigen Insolvenzverwalter bekommen haben. Dieser soll den Anlegern den Insolvenzplan sowie Unterlagen zur Forderungsanmeldung zugesandt haben. In diesem Zusammenhang sollen wohl auch erste Insolvenzquoten bekannt geworden sein, welche wohl alles andere als erfreulich sind. Für viele ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 01.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass eine tatsächliche Vermutung der Masseunzulänglichkeit begründet wird, wenn das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet wird (AZ.: I-12 U 23/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG bestätigte mit hiesigem Beschluss die Entscheidung des Landgerichts Duisburg (AZ.: 6 O 422/12) und bejahte einen Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters aus der Vorsatzanfechtung nach der Insolvenzordnung (InsO). Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und ... weiter lesen
Eines der Gesetzesvorhaben, das in der Legislaturperiode 2009 bis 2013 quasi auf dem letzten Drücker umgesetzt wurde, ist das sog. Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und der Stärkung der Gläubigerrechte. Es verbessert die Situation von insolventen Verbrauchern, aber auch von insolventen Einzelunternehmern, indem diese schneller wieder ihre Schulden los werden. Das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren kann gemäß des neuen Gesetzes auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner bis dahin die Kosten des Insolvenzverfahrens bezahlt hat, § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO n.F. Bisher beträgt die Zeit bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung sechs Jahre. Nach ... weiter lesen
Viele Schuldner stecken sprichwörtlich den „Kopf in den Sand“, ignorieren ihre Post und sind gerne auch einmal nicht postalisch erreichbar. Dies muss sich ändern, wenn sie ihre Situation bereinigen und ein Insolvenzverfahren beantragen möchten. Denn nach Einreichung des Insolvenzantrags müssen sie dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO Auskünfte erteilen, wozu auch der Wechsel des Wohnsitzes gehört. Dieselbe Pflicht ordnet § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO für die sog. Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens an. Hier muss ein Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden. Zieht der Schuldner um und ... weiter lesen