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In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte der Bun-desgerichtshof bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, Lastschriften zu widerrufen. Beispiele für eine schlüssige Genehmigung von Zahlungen können den im Nachgang ergangenen Entscheidungen entnommen werden: In dem Urteil vom 26. 10. 2010, XI ZR 562/07 führte der BGH aus, dass Lastschriften, die mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt worden waren und erst durch Einzahlungen oder Überweisungen des Schuldners, die das Konto mit der notwendigen Deckung versahen, ermöglicht wurden, bereits schlüssig durch das insolvente Unternehmen genehmigt worden sind, so dass der Widerruf ... weiter lesen
Endet die Laufzeit der Abtretungserklärung, muss auch die Restschuldbefreiung erteilt werden - Urteile des BGH vom 03.12.2009, AZ IX ZB 247/08 und vom 13.02.2014, IX ZB 33/13 Bei Insolvenzen von sog. natürlichen Personen, also Menschen, ist Ziel des Insolvenzverfahrens die Erlangung der Restschuldbefreiung. Der Schuldner will nach Durchführung des Insolvenzverfahrens also seine Schulden los werden. Üblicherweise gestaltet sich ein solches Insolvenzverfahren so, dass der Insolvenzverwalter alle Vermögenswerte feststellt und veräußert sowie Forderungen einzieht. Er verkauft z.B. Immobilien, löst Lebensversicherungen auf, klagt Forderungen ein. Wenn die Verwertung der Insolvenzmasse mit ... weiter lesen
Während der sog. Wohlverhaltensphase treffen den Insolvenzschuldner verschiedenen Obliegenheiten. Er muss z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich um eine solche bemühen, geerbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben, den Wechsel seines Wohnsitzes und seiner Beschäftigungsstelle anzeigen sowie Zahlungen zur Befriedigung der Gläubiger nur an den Treuhänder leisten und keinem Gläubiger einen Sondervorteil verschaffen. Verletzt der Schuldner seine Pflichten, kann ein Insolvenzgläubiger die Versagung der Rest-schuldbefreiung beantragen. Hierfür reicht die bloße Pflichtverletzung nicht aus. § 296 Abs. 1 S. 1 InsO legt eindeutig fest, dass der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH hat in seinem Urteil (14.06.2012 – IX ZR 145/11) zuungunsten von Steuerberatern entschieden, die Kapitalgesellschaften in Insolvenzfragen beraten. Dies soll dann gelten, wenn der Vertrag die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. Mit dieser aktuellen Rechtsprechung hat der BGH die Haftung von Steuerberatern erheblich ausgeweitet und so für erfreuliche Neuigkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH gesorgt, die sich durch bei Insolvenzfragen schlecht beraten fühlen. Nachdem ... weiter lesen
Geschäftspartner von insolventen Unternehmen dürfen seit dem Urteil des BGH vom 22.02.2011, XI ZR 261/09, einmal mehr darauf hoffen, per Lastschrift vor der Insolvenz eingezogene Gelder zu behalten. In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte das Gericht bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, die Lastschrift zu widerrufen. Hierüber hatte ich bereits berichtet. Jetzt hat der BGH in einem weiteren Urteil die Aussichten der Banken verschlechtert, nach einem von der Bank akzeptierten Widerruf des Insolvenzverwalters in einem Prozess gegen Lastschrifteinreicher das Geld zurück zu erhalten. Die Instanzgerichte sprachen der Bank die Forderung aus ... weiter lesen
Von Insolvenzplänen liest man in der Presse insbesondere bei insolventen Großunternehmen oft, da sie eine Möglichkeit darstellen, das Unternehmen schnell zu sanieren und den Geschäftsbetrieb wieder auf eine gesunde Basis zu stellen. Weniger bekannt ist aber die Möglichkeit, durch ein Insolvenzplanverfahren auch bei kleineren Insolvenzen, insbesondere auch bei Einzelpersonen, eine schnelle Entschuldung zu erreichen. Dies stellt eine Alternative zur Entschuldung durch Auswanderung ins Ausland, z.B. nach Großbritannien dar, die insbesondere dann zweifelhaft ist, wenn der Wohnsitz nur zum Schein verlagert wird. Ein Insolvenzplan kann sogar die Möglichkeit bieten, nach versagter Restschuldbefreiung sich ... weiter lesen
Viele Beteiligte eines Insolvenzverfahrens haben es bereits erlebt: Der Insolvenzverwalter erhebt Klage und beantragt die sog. Prozesskostenhilfe, früher als Armenrecht bekannt. Diese wird ihm oft gewährt, so dass die Staatskasse die Gebühren für den Anwalt des Insolvenz-verwalters, der oft aus der gleichen Kanzlei stammt, und die Gerichtskosten trägt. Aber auch hierfür gibt es Grenzen. Eine solche wurde vom BGH in seiner Entscheidung vom 06.12.2010, AZ II ZB 13/09 jetzt aufgezeigt. In dem entschiedenen Fall ging der Insolvenzverwalter aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. gegen die Geschäftsführer einer insolventen GmbH vor und verlangte die Rückerstattung von Zahlungen, die nach Eintritt der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nachdem Anfang März das Insolvenzverfahren über die WGF AG eröffnet worden sein soll, sind betroffene Anleger verunsichert. Dies liegt mitunter wohl auch daran, dass sie in den letzten Tagen anscheinend Post vom zuständigen Insolvenzverwalter bekommen haben. Dieser soll den Anlegern den Insolvenzplan sowie Unterlagen zur Forderungsanmeldung zugesandt haben. In diesem Zusammenhang sollen wohl auch erste Insolvenzquoten bekannt geworden sein, welche wohl alles andere als erfreulich sind. Für viele ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Gesellschafter und der Geschäftsführer können in den Schutzbereich des zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages einbezogen sein, welcher die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. Mit seiner aktuellen Rechtsprechung weitet der BGH die Haftung von Steuerberatern erheblich aus und sorgte so für erfreuliche Neuigkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die sich durch diese bei Insolvenzfragen schlecht beraten fühlen. Die Klägerin, ... weiter lesen
Gelegentlich kommt es vor, dass ein Insolvenzverfahren nicht zum Erfolg führt und dem Schuldner keine Restschuldbefreiung erteilt wird. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Schuldner Auskunftspflichten verletzt und die Änderung seines Wohnorts nicht mitteilt, so dass die Restschuldbefreiung gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO versagt wird. In der Insolvenzordnung findet sich in diesen Fällen keine Vorschrift darüber, wann der Schuldner erneut Insolvenzantrag stellen kann. In § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO findet sich lediglich die Anordnung, dass die Restschuldbefreiung zu versagen ist, wenn in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Straftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Gemeint sind hiermit die Insolvenzstraftaten Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Gläubigerbegünstigung. Hierbei ist nach einer Entscheidung des BGH vom 18.12.2002, XI ZB 121/02, anerkannt, dass diese Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen muss, in dem Restschuldbefreiung beantragt wurde. Verurteilungen sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen. Umstritten war aber, wie mit Eintragungen ... weiter lesen
Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15) wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet. Bereits mit Beschluss vom 29. Juni 2015 wurde das Insolvenzverfahren über die Deltoton GmbH (Az.: IN 27/15), sowie am 01. Juni 2015 über die CSA Verwaltungs-GmbH (Az.: IN 54/15) ebenfalls wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde vom Gericht Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler bestellt. Die Gläubiger der Beteiligungsgesellschaften (Insolvenzgläubiger der CSA 4, CSA 5 und der Deltoton GmbH) ... weiter lesen