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Rechtsanwalt in Esslingen am Neckar - IT-Recht
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch aus dem Internet heruntergeladenen Lizenzen können nach der Rechtsprechung des EuGH weiterverkauft werden. Insoweit sei einer Unterscheidung zwischen einer Auslieferung der Software auf einem Datenträger und dem Herunterladen der in Rede stehenden Software nicht von Nöten. Ist die Software mit einem Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung verbunden, so sei dies in beiden Fällen nicht an den Erstkäufer gebunden. Zur Begründung wird angeführt, dass das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet zweckentfremdet würde, wenn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte Rechtssicherheit in einer für die Praxis wichtigen Frage bringen, da der in der Entscheidung insbesondere darauf eingegangen wird, wie weit der Schutz des geistigen Eigentums reichen soll. Nach Ansicht des EuGH erziele der Hersteller einer Software bereits beim ersten Verkauf die ihm zustehenden Einnahmen. Der Schutz des geistigen Eigentums gewährleiste dagegen nicht, dass er auch an jedem weiteren Verkauf verdienen müsse. Geschützt sei dagegen aber sein Recht, Kopien zu erstellen. Dazu sei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte auch dann, wenn die umstrittenen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen wurden. Laut dem EuGH kommt es bei dem Weiterverkauf einer Software nicht darauf an, ob diese auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Ein Verkauf läge in jedem Fall vor. Es steht somit zu hoffen, dass die Entscheidung dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen könnte. Es bestünde eine untrennbare Verbindung zwischen der Software und dem Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung. Ohne ... weiter lesen
Elektronische Beweismittel sind im spanischen Rechtssystem rechtlich anerkannt und können im Gerichtsprozess zugelassen werden, wenn sie entscheidungsrelevant sind und auf zulässigem Wege erhoben wurden. Die Weiterentwicklung und Anpassung des spanischen Rechts hat dazu geführt, dass die durch Digitalisierung, Video- oder Telekommunikationsmittel neu entstehenden Beweisquellen in Gerichtsverfahren verwendet werden können. Rechtsschutz elektronischer Kommunikationswege in Spanien In Spanien werden die elektronischen Kommunikationswege doppelt geschützt: Zum einen im zivilrechtlichen Bereich durch das Gesetz über den zivilrechtlichen Schutz des Rechts auf ... weiter lesen
Berlin (jur). Betreiber von Internetplattformen müssen vom Browser gesendete sogenannte Do-Not-Track-Signale als Widerspruch gegen eine Datenverfolgung akzeptieren. Das hat das Landgericht Berlin in einem am Montag, 30. Oktober 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil gegen das Karrierenetzwerk LinkedIn entschieden (Az.: 16 O 420/19). Danach darf außerdem die Veröffentlichung von Nutzerprofilen außerhalb der Plattform nicht voreingestellt sein. LinkedIn ist ein soziales Netzwerk zum Knüpfen und zur Pflege geschäftlicher Kontakte. Es hat weltweit über 700 Millionen Anwender, davon gut 15 Millionen im deutschsprachigen Raum. Die Plattform verwendet Cookies und andere Techniken, um ... weiter lesen
2018 wurden in Deutschland insgesamt mehr als 50 Milliarden Euro im Online-Handel umgesetzt – Tendenz steigend. Die neuen Märkte im Internet werden für den Verbraucher und die Händler damit immer wichtiger. Doch auch Betrüger tummeln sich im Internet. Der Bundesrat fordert daher einen verbesserten Verbraucherschutz im E-Commerce. Fake-Shops und Betrugsmaschen im Internet Für viele Verbraucher ist der Einkauf in online-shops mittlerweile zur Normalität geworden. Dabei verlaufen die meisten der getätigten Geschäfte seriös ab. Doch der neue Markt im Internet bietet auch Raum für Betrugsmaschen und Abzocke von Verbrauchern im Internet. Wer auf solche ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die generelle Erlaubnis zum Weiterverkauf von Software - Lizenzen gelte nach dem neuen Urteil des EuGH grundsätzlich auch für Lizenzen, die aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Dies könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software - Lizenzen zu mehr Rechtssicherheit führen. Ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei, sei laut EuGH für die Beurteilung irrelevant. Wegen der engen Verbindung zwischen Software und dem Lizenzvertrag zur ... weiter lesen
Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main im Auftrag der Zooland Music GmbH wegen "R.I.O. fest. U-Jean - Turn This Club Around" auf dem Dateiencontainer "German Top 100 Single Charts" vom 17.10.2011. Rechtsanwalt Christian Weber, bekannt für seine Tätigkeit bei der ebenfalls abmahnenden Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang, setzt seine Tätigkeit nun über die neu gegründeten Frankfurter WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fort. Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert im Auftrag der Trak Music GnbR einerseits die Abgabe einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Denn nach dem EuGH gelte die generelle Erlaubnis, Software-Lizenzen weiterverkaufen zu dürfen selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Bei dem Weiterverkauf komme es nach der Ansicht des EuGH nämlich nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Auf jeden Fall handele es sich um einen Verkauf, da die Software und ... weiter lesen
Einige Unternehmen sind nach einer neuen EU-Richtlinie verpflichtet, sich ausreichend vor Cyberangriffen zu schützen. Durch die Einhaltung der Mindeststandards erfüllen sie aber nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern sichern auch ihren Unternehmenserfolg besser ab. Neue Richtlinie seit Januar 2023 Die sogenannte NIS-Richtlinie ist bereits im August 2016 in Kraft getreten. Zum ersten Januar 2023 wurde sie erneuert und trägt jetzt den Namen NIS 2 . Sie gilt vor allem für Unternehmen, die kritische Infrastruktur betreiben. Betroffen sind aber auch Betriebe, die einem bestimmten Sektor angehören und mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen sowie zehn Millionen Umsatz verbuchen können. Dementsprechend müssen jetzt deutlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Bei dem Weiterverkauf komme es nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Es handele sich auf jeden Fall um einen Verkauf. Dies gelte selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden sind. Die Software und der Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung seien untrennbar miteinander verbunden. Das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet würde ... weiter lesen
Lange gab es Streit, lange wurde verhandelt, nun besteht endlich Einigkeit: Die Bundesregierung will die bei so vielen unbeliebte Störerhaftung hinsichtlich der WLAN-Nutzung Dritter abschaffen. Offene WLAN-Spots können nun bedenkenfreier eingerichtet werden. Eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) sieht vor, dass auch private und nebengewerbliche WLAN-Anbieter (z.B. Hotel- und Cafébesitzer) nicht mehr als Störer für begangene Rechtsverletzungen anderer (etwa illegales Filesharing) über den Internetanschluss haften. Wie schon gewerbliche Anbieter sollen sie nun auch das sogenannte Providerprivileg bekommen und müssen den Internetzugang nicht mehr mit einer Vorschaltseite (inkl. ... weiter lesen