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Lange gab es Streit, lange wurde verhandelt, nun besteht endlich Einigkeit: Die Bundesregierung will die bei so vielen unbeliebte Störerhaftung hinsichtlich der WLAN-Nutzung Dritter abschaffen. Offene WLAN-Spots können nun bedenkenfreier eingerichtet werden. Eine Änderung des Telemediengesetzes (TMG) sieht vor, dass auch private und nebengewerbliche WLAN-Anbieter (z.B. Hotel- und Cafébesitzer) nicht mehr als Störer für begangene Rechtsverletzungen anderer (etwa illegales Filesharing) über den Internetanschluss haften. Wie schon gewerbliche Anbieter sollen sie nun auch das sogenannte Providerprivileg bekommen und müssen den Internetzugang nicht mehr mit einer Vorschaltseite (inkl. ... weiter lesen
Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main im Auftrag der Zooland Music GmbH wegen "R.I.O. fest. U-Jean - Turn This Club Around" auf dem Dateiencontainer "German Top 100 Single Charts" vom 17.10.2011. Rechtsanwalt Christian Weber, bekannt für seine Tätigkeit bei der ebenfalls abmahnenden Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang, setzt seine Tätigkeit nun über die neu gegründeten Frankfurter WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fort. Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert im Auftrag der Trak Music GnbR einerseits die Abgabe einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte Rechtssicherheit in einer für die Praxis wichtigen Frage bringen, da der in der Entscheidung insbesondere darauf eingegangen wird, wie weit der Schutz des geistigen Eigentums reichen soll. Nach Ansicht des EuGH erziele der Hersteller einer Software bereits beim ersten Verkauf die ihm zustehenden Einnahmen. Der Schutz des geistigen Eigentums gewährleiste dagegen nicht, dass er auch an jedem weiteren Verkauf verdienen müsse. Geschützt sei dagegen aber sein Recht, Kopien zu erstellen. Dazu sei ... weiter lesen
Keine Online-Werbung ohne Zustimmung In Spanien darf ein Händler den Verbraucher nur nach eindeutiger vorheriger Zustimmung per E-Mail kontaktieren. Opt-out-Funktion bei Email-Werbung Verbraucher haben das Recht, Einspruch einzulegen, wenn sie ungefragt per Email kontaktiert werden. Jede versendete Werbungs-Email muss eine klare Opt-out-Möglichkeit vorsehen. Unternehmen müssen ausserdem sicherstellen, dass sie in jeder kommerziellen Kommunikation mit dem Verbraucher klar als Verkäufer identifizierbar sind. Tell-a-friend in Spanien illegal Die Tell-A-Friend Funktion ist in Spanien technisch gesehen illegal, obwohl es Möglichkeiten gibt, diese anzuwenden: es kann z.B. ... weiter lesen
Unserem Kollegen Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer ist im Juli 2012 durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" verliehen worden. Mit der Verleihung des Titels eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz konnte die in Esslingen am Neckar ansässige Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner, ratgeberrecht.eu, ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht), Medienrecht, IT-Recht, weiter ausbauen. Seit 2008 betreut Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer nahezu ausschließlich nationale und internationale Mandate auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken-, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung vom 14.04.2010 (Az. 6 U 46/09) soll das OLG Karlsruhe den Schutz der Bildschirmmasken verneint haben. In dem zu entscheidenden Fall musste das OLG über die Gestaltung zweier Bildschirmmasken entscheiden. Die Klägerin ist wohl Marktführerin im Vertrieb von Reisebürosoftware. Sie klagte gegen eine Konkurrentin in diesem Bereich, welche angeblich nahezu identische Bildschirmmasken für Reisebuchungen vertreibe. Die Bildschirmmaske sei nach Ansicht der Klägerin wohl eine Nachahmung. ... weiter lesen
Der Strafsenat des BGH hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, und mit Urteil vom 05.03.2014, Az. 2 StR 616/12, entschieden, dass die gezielte Verschleierung der Kostenpflichtigkeit von Internetdiensten als versuchter Betrug anzusehen ist. Wird auf einer Internetseite eine Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistungen gezielt verschleiert, liegt nach Ansicht des BGH eine Täuschungshandlung vor. Auch die Erkennbarkeit der Täuschung über die für den Nutzer entstehenden Kosten bei sorgfältiger Lektüre der Internetseite schließt hierbei eine Strafbarkeit nicht aus, da gerade darauf abgezielt wurde, die Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit der Nutzer der Seite auszunutzen. Der Angeklagte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Bei dem Weiterverkauf komme es nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Es handele sich auf jeden Fall um einen Verkauf. Dies gelte selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden sind. Die Software und der Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung seien untrennbar miteinander verbunden. Das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet würde ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die generelle Erlaubnis zum Weiterverkauf von Software - Lizenzen gelte nach dem neuen Urteil des EuGH grundsätzlich auch für Lizenzen, die aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Dies könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software - Lizenzen zu mehr Rechtssicherheit führen. Ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei, sei laut EuGH für die Beurteilung irrelevant. Wegen der engen Verbindung zwischen Software und dem Lizenzvertrag zur ... weiter lesen
Nur ein knappes Jahr ist es her, dass mit dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz eine wichtige Neuerung im Medienrecht in Kraft getreten ist. Seitdem haben sich aber weniger Internetnutzer wegen mangelhafter Löschungen im Internet beschwert, als erwartet, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte. Social-Media in der Bedrängnis? Mit der Einführung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes sollte mehr Sicherheit und Transparenz im Internet und bei Social Media Plattformen erreicht werden. Das Gesetz beinhaltete bestimmte Löschfristen für strafbare Inhalte im Internet, wie beispielsweise bei Volksverhetzung. So sollten auch Social Media Kanäle wie Facebook und Co. mehr in die Verantwortung gezogen werden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch die höchstrichterliche Entscheidung des EuGH könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software-Lizenzen nun Rechtssicherheit einkehren. Nach Ansicht des EuGH gelte die generelle Erlaubnis des Weiterverkaufs nämlich auch, wenn die in Rede stehenden Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Es komme nach Meinung des EuGH nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei. In jedem Fall handele es sich hierbei um einen Verkauf, weil die Software und der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Denn nach dem EuGH gelte die generelle Erlaubnis, Software-Lizenzen weiterverkaufen zu dürfen selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Bei dem Weiterverkauf komme es nach der Ansicht des EuGH nämlich nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Auf jeden Fall handele es sich um einen Verkauf, da die Software und ... weiter lesen