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Spanien eignet sich durch günstige MWSt-Sätze und die Regulierungen des spanischen Verbraucher- und Nutzerschutzgesetz sehr gut für den Aufbau einer Geschäftsaktivität im elektronischen Handel. Das spanische Verbraucherschutzgesetzt vor, dass der Konsument über den Endpreis zuzüglich aller Steuern und Kosten vor Vertragsausführung informiert werden muss. Spanisches Gesetz über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft Darüber hinaus schreibt das spanische Gesetz über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft vor, dass Unternehmen die Preise ihrer Produkte oder Dienstleistungen klar angeben müssen. Aus der Preisaufstellung im E-Commerce muss ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die generelle Erlaubnis zum Weiterverkauf von Software - Lizenzen gelte nach dem neuen Urteil des EuGH grundsätzlich auch für Lizenzen, die aus dem Internet heruntergeladen worden seien. Dies könnte hinsichtlich des Weiterverkaufs von Software - Lizenzen zu mehr Rechtssicherheit führen. Ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen worden sei, sei laut EuGH für die Beurteilung irrelevant. Wegen der engen Verbindung zwischen Software und dem Lizenzvertrag zur ... weiter lesen
Einige Unternehmen sind nach einer neuen EU-Richtlinie verpflichtet, sich ausreichend vor Cyberangriffen zu schützen. Durch die Einhaltung der Mindeststandards erfüllen sie aber nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern sichern auch ihren Unternehmenserfolg besser ab. Neue Richtlinie seit Januar 2023 Die sogenannte NIS-Richtlinie ist bereits im August 2016 in Kraft getreten. Zum ersten Januar 2023 wurde sie erneuert und trägt jetzt den Namen NIS 2 . Sie gilt vor allem für Unternehmen, die kritische Infrastruktur betreiben. Betroffen sind aber auch Betriebe, die einem bestimmten Sektor angehören und mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen sowie zehn Millionen Umsatz verbuchen können. Dementsprechend müssen jetzt deutlich ... weiter lesen
Keine Online-Werbung ohne Zustimmung In Spanien darf ein Händler den Verbraucher nur nach eindeutiger vorheriger Zustimmung per E-Mail kontaktieren. Opt-out-Funktion bei Email-Werbung Verbraucher haben das Recht, Einspruch einzulegen, wenn sie ungefragt per Email kontaktiert werden. Jede versendete Werbungs-Email muss eine klare Opt-out-Möglichkeit vorsehen. Unternehmen müssen ausserdem sicherstellen, dass sie in jeder kommerziellen Kommunikation mit dem Verbraucher klar als Verkäufer identifizierbar sind. Tell-a-friend in Spanien illegal Die Tell-A-Friend Funktion ist in Spanien technisch gesehen illegal, obwohl es Möglichkeiten gibt, diese anzuwenden: es kann z.B. ... weiter lesen
Elektronische Beweismittel sind im spanischen Rechtssystem rechtlich anerkannt und können im Gerichtsprozess zugelassen werden, wenn sie entscheidungsrelevant sind und auf zulässigem Wege erhoben wurden. Die Weiterentwicklung und Anpassung des spanischen Rechts hat dazu geführt, dass die durch Digitalisierung, Video- oder Telekommunikationsmittel neu entstehenden Beweisquellen in Gerichtsverfahren verwendet werden können. Rechtsschutz elektronischer Kommunikationswege in Spanien In Spanien werden die elektronischen Kommunikationswege doppelt geschützt: Zum einen im zivilrechtlichen Bereich durch das Gesetz über den zivilrechtlichen Schutz des Rechts auf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung vom 14.04.2010 (Az. 6 U 46/09) soll das OLG Karlsruhe den Schutz der Bildschirmmasken verneint haben. In dem zu entscheidenden Fall musste das OLG über die Gestaltung zweier Bildschirmmasken entscheiden. Die Klägerin ist wohl Marktführerin im Vertrieb von Reisebürosoftware. Sie klagte gegen eine Konkurrentin in diesem Bereich, welche angeblich nahezu identische Bildschirmmasken für Reisebuchungen vertreibe. Die Bildschirmmaske sei nach Ansicht der Klägerin wohl eine Nachahmung. ... weiter lesen
Berlin (jur). Betreiber von Internetplattformen müssen vom Browser gesendete sogenannte Do-Not-Track-Signale als Widerspruch gegen eine Datenverfolgung akzeptieren. Das hat das Landgericht Berlin in einem am Montag, 30. Oktober 2023, vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil gegen das Karrierenetzwerk LinkedIn entschieden (Az.: 16 O 420/19). Danach darf außerdem die Veröffentlichung von Nutzerprofilen außerhalb der Plattform nicht voreingestellt sein. LinkedIn ist ein soziales Netzwerk zum Knüpfen und zur Pflege geschäftlicher Kontakte. Es hat weltweit über 700 Millionen Anwender, davon gut 15 Millionen im deutschsprachigen Raum. Die Plattform verwendet Cookies und andere Techniken, um ... weiter lesen
2018 wurden in Deutschland insgesamt mehr als 50 Milliarden Euro im Online-Handel umgesetzt – Tendenz steigend. Die neuen Märkte im Internet werden für den Verbraucher und die Händler damit immer wichtiger. Doch auch Betrüger tummeln sich im Internet. Der Bundesrat fordert daher einen verbesserten Verbraucherschutz im E-Commerce. Fake-Shops und Betrugsmaschen im Internet Für viele Verbraucher ist der Einkauf in online-shops mittlerweile zur Normalität geworden. Dabei verlaufen die meisten der getätigten Geschäfte seriös ab. Doch der neue Markt im Internet bietet auch Raum für Betrugsmaschen und Abzocke von Verbrauchern im Internet. Wer auf solche ... weiter lesen
Der Strafsenat des BGH hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, und mit Urteil vom 05.03.2014, Az. 2 StR 616/12, entschieden, dass die gezielte Verschleierung der Kostenpflichtigkeit von Internetdiensten als versuchter Betrug anzusehen ist. Wird auf einer Internetseite eine Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistungen gezielt verschleiert, liegt nach Ansicht des BGH eine Täuschungshandlung vor. Auch die Erkennbarkeit der Täuschung über die für den Nutzer entstehenden Kosten bei sorgfältiger Lektüre der Internetseite schließt hierbei eine Strafbarkeit nicht aus, da gerade darauf abgezielt wurde, die Unaufmerksamkeit oder Unerfahrenheit der Nutzer der Seite auszunutzen. Der Angeklagte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung könnte dem Weiterverkauf von Software-Lizenzen im Internet Rechtssicherheit bringen. Bei dem Weiterverkauf komme es nicht darauf an, ob die Software auf einem Datenträger ausgeliefert worden sei oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Es handele sich auf jeden Fall um einen Verkauf. Dies gelte selbst dann, wenn die fraglichen Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen worden sind. Die Software und der Lizenzvertrag zur unbegrenzten Nutzung seien untrennbar miteinander verbunden. Das Herunterladen einer Kopie aus dem Internet würde ... weiter lesen
Unserem Kollegen Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer ist im Juli 2012 durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel "Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz" verliehen worden. Mit der Verleihung des Titels eines Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz konnte die in Esslingen am Neckar ansässige Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner, ratgeberrecht.eu, ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht), Medienrecht, IT-Recht, weiter ausbauen. Seit 2008 betreut Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer nahezu ausschließlich nationale und internationale Mandate auf den Gebieten des Wettbewerbs-, Marken-, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung des EuGH könnte Rechtssicherheit in einer für die Praxis wichtigen Frage bringen, da der in der Entscheidung insbesondere darauf eingegangen wird, wie weit der Schutz des geistigen Eigentums reichen soll. Nach Ansicht des EuGH erziele der Hersteller einer Software bereits beim ersten Verkauf die ihm zustehenden Einnahmen. Der Schutz des geistigen Eigentums gewährleiste dagegen nicht, dass er auch an jedem weiteren Verkauf verdienen müsse. Geschützt sei dagegen aber sein Recht, Kopien zu erstellen. Dazu sei ... weiter lesen