
Seit dem Jahr 2001 bin ich ununterbrochen als selbständiger Rechtsanwalt in Essen tätig. Im Jahr 2005 wurde ich außerdem als Fachanwalt für Arbeitsrecht nach erfolgreich absolvierter Zusatzqualifikation zugelassen. Neben dem Arbeitsrecht, in dem ich ausschließlich die Interessen der Arbeitnehmerseite vertrete, bestehen auch langjährige Erfahrungen in den verschiedensten Rechtsgebieten, insbesondere Bußgeldsachen, Verkehrsrecht, Arbeitslosengeld II/Hartz 4, Zivilsachen allgemein.
In einem ersten Gespräch werde ich versuchen mit Ihnen ihre Angelegenheit möglichst umfassend zu erörtern und einen entsprechenden Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Gern teile ich Ihnen vorab mit, welche Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung anfallen.
Ich bin spezialisiert auf das Rechtsgebiet des Arbeitsrechts und vertrete hierbei ausschließlich die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfüge ich über nachgewiesene qualifizierte und nachhaltige Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet, die durch regelmäßige Schulungen auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Meine Leistungen sind u.a.
- Prüfung von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Beratung bei Aufhebungsverträgen und Abfindungsvergleichen
- Unterstützung bei Abmahnungen
- Duchsetzung von Lohnansprüchen
- Beurteilung von Arbeitszeugnissen
- Unterstützung bei Mobbing und Diskriminierung von Arbeitnehmern
- Arbeitnehmerhaftung
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts berate ich Betriebsräte und vertrete sie gerichtlich in Beschlussverfahren.
Sollten sie Interesse an einem Seminar zu einem aktuellen arbeitsrechtlichen Thema haben, können sie mich ebenfalls gerne ansprechen.
Mietglied im deutschen Anwaltsverein (DAV)
Mitglied in der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ)