Das deutsche Jugendstrafrecht ist ein besonderer Teil des deutschen Strafrechts. Es ist ein Sonderstrafrecht und gilt ausschließlich für junge Personen, die noch nicht nach dem „erwachsenen“ Strafrecht behandelt werden. Wann dies der Fall ist, ist im Einzelfall zu klären. Es ist ratsam, bei rechtlichen Problemen im Rechtsgebiet Jugendstrafrecht ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht zu kontaktieren. Gerade für Jugendliche muss gewährleistet werden, dass sie vernünftig vertreten werden, denn häufig entscheidet sich im Jugendstrafrecht viel über die Zukunft des vermeintlichen Straftäters. Um sich dabei nicht die Zukunft zu verbauen ist ein Anwalt Jugendstrafrecht sehr ratsam.
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