
Die Kanzlei wurde 1963 von Cavaliere RA Peter Wieloch gegründet; im November 1967 trat RA Roland Ziegler in die Kanzlei ein, die zum 01.01.1974 in die Sozietät Wieloch und Ziegler übergeführt wurde. Zum 01.01.1997 schied RA Wieloch aus Alters- und Gesundheitsgründen aus, sein Gesellschaftsanteil wurde von RAin Sabine Feller übernommen; gleichzeitig wurde die Sozietät in eine Partnerschaftsgesellschaft umgewandelt. Die PartG endete am 30.06.2005. Seither ist RA Ziegler Alleininhaber der Kanzlei, die unter RAe Ziegler + Kollegen firmiert.
Von Anfang an stand die Internationalität der Tätigkeit der Kanzlei im Vordergrund. Der grenzüberschreitende Rechtsverkehr war und ist eines unserer Hauptbetätigungsfelder, so dass wir das erforderliche Fachwissen ansammeln konnten.
Wir möchten das gesamte Spektrum anwaltlicher Tätigkeit abdecken - mit Ausnahme weniger Rechtsgebiete wie Sozialrecht, Asylrecht u.ä., weshalb die Aufgabengebiete unter den juristischen Mitarbeitern der Kanzlei aufgeteilt sind, um Detailkenntnisse der einzelnen Rechtsgebiete zur Verfügung stellen zu können.
Grundsätzlich arbeiten wir nach den Gebührensätzen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und treten nur in begründeten Ausnahmefüllen an die Mandantschaft mit dem Wunsch nach Abschluss einer Gebührenvereinbarung heran.
Beraterverträge sind bei uns nicht beliebt. Wir ziehen es vor, dem Mandanten bei aktuellen Problemen sofort beizustehen und unsere Arbeitskraft hierauf zu konzentrieren, anstatt uns mit Dingen zu belasten, die der Mandant auch ohne unseren Beistand erledigen kann.