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Nachfolgend finden Sie Bankrecht / Kapitalmarktrecht Ratgeber aus München
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Für die Anleger der Captura GmbH werden hohe finanzielle Verluste immer wahrscheinlicher. Nachdem das Amtsgericht München am 17. Dezember 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet hat (Az.: 1507 IN 2731/15), zeigte der Insolvenzverwalter schon am 21.Dezember Masseunzulänglichkeit an. Es ist also davon auszugehen, dass im Insolvenzverfahren keine Masse vorhanden ist, um die Forderungen der Anleger zu bedienen. Dennoch sollten die Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 15. Februar 2016 anmelden. Da die Anleger sich über Nachrangdarlehen an den Projekten der Captura GmbH beteiligen konnten, standen ihre Chancen im Insolvenzverfahren ohnehin schlecht. Denn ihre Forderungen wären voraussichtlich ... weiter lesen
Ein aktuelles BGH-Urteil bestätigt, dass auch bei nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen die Kreditinstitute noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet und damit selbst die Tür für einen erfolgreichen Widerruf weit aufgestoßen haben (Az.: XI ZR 434/15). In Karlsruhe stand die Widerrufsbelehrung einer Sparkasse auf dem Prüfstand. Diese hatte im August 2010 ein Immobiliendarlehen vergeben, das 2013 von dem Verbraucher widerrufen wurde. In der Widerrufsbelehrung führte sie u.a. an, dass die Widerrufsfrist erst dann beginne, wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten habe. Zu den Pflichtangaben führte sie drei Beispiele an. ... weiter lesen
Nicht nur Darlehen, auch Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen können widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11. Mai 2016 erneut bekräftigt (Az.: IV ZR 229/14). Bei Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen, die nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden, gibt es eine Klausel, dass das Widerspruchsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlischt. Da diese Klausel gegen europäisches Recht verstößt, hat der BGH sie schon vor gut zwei Jahren für unwirksam erklärt. Dadurch ... weiter lesen
Binnen kurzer Zeit erteilt das Oberlandesgericht Stuttgart der Kündigung von Bausparverträgen durch die Wüstenrot Bausparkasse zum zweiten Mal eine Absage. Nachdem das OLG schon Ende März eine Kündigung für unberechtigt erachtete, entschied es am 4. Mai erneut zu Gunsten einer Bausparerin (Az.: 9 U 230/15). Die Frau hat sich erfolgreich gegen die Kündigung ihrer im Jahr 1999 geschlossenen Bausparverträge zur Wehr gesetzt. Die Verträge waren im Jahr 2001 zuteilungsreif. Die Bausparerin nahm aber kein Bauspardarlehen in Anspruch, sondern profitierte weiter von dem Zinssatz in Höhe von 2,5 Prozent plus einen Bonuszins. Die Zinslast wurde der Bausparkasse offenbar zu groß und so ... weiter lesen
Bonitätsanleihen und CFDs (Contracts for Difference) mit Nachschusspflicht sind ins Visier der Finanzaufsicht BaFin gerückt. Das Verbot für Bonitätsanleihen für private Anleger ist zwar vorerst vom Tisch, kann aber in einem halben Jahr auch wieder aktuell werden. Vor einigen Wochen hatte die BaFin noch ein Verbot für Bonitätsanleihen für Privatanleger erwogen. Die Begründung: Für private Anleger seien diese Finanzprodukte zu komplex, zu intransparent und zu riskant. Das hat die Zertifikatebranche offenbar aufgeschreckt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) haben der BaFin eine Selbstverpflichtung für die Emission und den ... weiter lesen
Für die Anleger endet ihre Beteiligung am GSI Triebwerksfonds 3 voraussichtlich mit erheblichen Verlusten. Wie der Branchendienst „Fonds professionell“ online unter Berufung auf ein Anlegerschreiben berichtet, wurden die letzten drei Triebwerke verkauft und die Fondsgesellschaft werde nun liquidiert. Allerdings erhalten die Anleger demnach nur noch eine Schlussausschüttung in Höhe von rund zehn Prozent. Das bedeutet auch, dass etwa zwei Drittel ihres eingesetzten Kapitals verloren sind. Insgesamt haben die Anleger rund 26 Millionen US-Dollar in den GSI Triebwerksfonds 3 investiert. Das Geld floss wiederum in zehn Ersatztriebwerke für Flugzeuge, die nun alle verkauft sind. Die erhofften ... weiter lesen
Das Amtsgericht Bremen hat am 19. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Barbados eröffnet (Az.: 501 IN 2/17). Das Containerschiff ist eines von zwei Schiffen, die in den Lloyd Flottenfonds XI eingebracht wurden. Für die Anleger des kriselnden Schiffsfonds dürften die Aussichten auf eine Kehrtwende durch die Insolvenz weiter gesunken sein. Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich Anleger seit dem Jahr 2008 am Lloyd Flottenfonds XI beteiligen. Die Hoffnungen auf eine renditeträchtige Kapitalanlage haben sich indes nicht erfüllt. Denn wie bei vielen anderen Schiffsfonds auch, machten sich die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise 2008 beim ... weiter lesen
Achtung drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen: Der 2006 von Hansa Hamburg Shipping aufgelegte Schiffsfonds MS RHL Aurora ist insolvent. Da die taggenaue zehnjährige Verjährungsfrist greift, könnten Schadensersatzansprüche der Anleger schon bald verjährt sein. Mit einer Mindestsumme von 25.000 Euro konnten sich die Anleger seit Mai 2006 an dem Schiffsfonds Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora, der damals noch unter dem Namen MS Matthias Claudius firmierte, beteiligen. Das investierte Geld sorgte allerdings nicht für die erhoffte Rendite. Ausschüttungen blieben fast gänzlich aus. Gute zehn Jahre nach der Auflage des Schiffsfonds ist er nun pleite. Das ... weiter lesen
Anleger der Astoria Organic Matters Fonds müssen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Die Fondsgesellschaften sind ebenso insolvent wie das Emissionshaus Astoria Invest AG. Die Hoffnungen auf ein nachhaltiges Investment, das auch noch ordentliche Renditen abwirft, haben sich für die Anleger der Astoria Organic Matters Fonds zerschlagen. Stattdessen müssen sie nun hohe Verluste befürchten. Bereits im November vergangenen Jahres musste über das Emissionshaus Astoria Invest das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Heidelberg eröffnet werden (Az.: w 51 IN 537/16). Im Dezember folgten die Eröffnungen der vorläufigen Insolvenzverfahren über die ... weiter lesen
Für die insolvente Modehauskette Wöhrl gibt es wieder Licht am Horizont. Ein Enkel des Firmengründers Rudolf Wöhrl steigt ein. Weitere Filialschließungen seien nicht geplant, auch die verbliebenen Arbeitsplätze sollen erhalten bleiben. Wird am Ende also doch noch alles gut? Wohl nicht. Denn zu den großen Verlierern der Wöhrl-Insolvenz gehören die Anleger. Die Insolvenzquote wird laut Medienberichten voraussichtlich zwischen 10 und 20 Prozent liegen. Anders ausgedrückt: Den Anlegern drohen Verluste in Höhe von 80 bis 90 Prozent ihres eingesetzten Kapitals. Die Anleger hatten sich an der Unternehmensanleihe der Rudolf Wöhrl AG beteiligt. Diese wurde 2013 mit ... weiter lesen
Bei Darlehensverträgen muss der Verbraucher dringend schriftlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Mögliche Fehler in der Belehrung können auch nicht mündlich in einem sog. Präsenzgeschäft aus dem Weg geräumt werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2017 entschieden (Az.: XI ZR 381/16). Mit anderen Worten: Eine Widerrufsbelehrung bleibt auch dann fehlerhaft, wenn die Vertragsparteien bei der Vertragsunterzeichnung gleichzeitig vor Ort waren und die Belehrung richtig erklärt wurde. Der Fehler lässt sich so nicht beheben. Der Verbraucher müsse zwingend korrekt und in Textform über sein Widerrufsrecht informiert werden, ... weiter lesen
Die Anleger der friedola Gebr. Holzapfel GmbH sollen über Änderungen der Anleihebedingungen abstimmen. Dazu findet am 1. Oktober eine Anleihegläubigerversammlung im hessischen Meinhard-Frieda statt. Im Kern geht es um eine Laufzeitverlängerung um drei Jahre und eine Reduzierung des Zinssatzes bis 2018. Die friedola Gebr. Holzapfel GmbH hatte im April 2012 eine Unternehmensanleihe (ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 25 Millionen Euro begeben. Bei einer fünfjährigen Laufzeit bis 2017 beträgt der jährliche Zinskupon 7,25 Prozent. Aufgrund wirtschaftlicher Probleme des Unternehmens sollen die Gläubiger nun veränderten Anleihebedingungen zustimmen. ... weiter lesen