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Schiffsfonds gehören wohl zu den bekanntesten geschlossenen Fonds, neben Flottenfonds, Medienfonds, Gamefonds, Immobilienfonds und Flugzeugfonds. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dieser Art der Kapitalanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, bei der der Anleger in der Regel Mitgesellschafter der Fondsgesellschaft wird. Dadurch geht man als Anleger mit der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaft verbundene Chancen aber auch Risiken ein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Insolvenz eines solchen geschlossenen Fonds nicht selten zu dem Totalverlust der zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ziele der Anlage sollen neben der Investition in Entwicklung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung der durch den Fonds finanzierten Konsolen- und PC-Spiele insbesondere hohe Renditen von 7 bis 15 Prozent für die Anleger sein. Solch hohe Renditen sollen insbesondere deshalb zu erwirtschaften sein, weil die Fondsgesellschaften beispielsweise im Emirat Dubai ansässig seien, wo keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer zu zahlen sein sollen. Die Anleger sollen auf diesem Wege die hohe Rendite steuerfrei erhalten können. Ob diese hohen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Für die "Rio Valiente" und die "Rio Verde" Schifffahrtsgesellschaft soll vor kurzem die Insolvenz beantragt worden sein. Bereits im Jahre 2010 soll die Gesellschaft eine Sanierung der beiden Schifffonds durchgeführt haben. Diese blieb scheinbar ohne Erfolg. Die Beteiligungen "Rio Valiente und Rio Verde" wurden von dem Investmenthaus MPC Capital AG aufgelegt. Die MPC Capital AG ist ein Emissionshaus insbesondere für Schiffsfonds und Flottenfonds. Die von dem Emissionshaus vertriebenen Schiffsbeteiligungen sollen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Krise der offenen Immobilienfonds hat nun auch den SEB ImmoPortfolio Target Return Fund erreicht. Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 reiht sich dieser zu zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und jüngst erst geschlossen wurden oder sich teilweise bereits in der Liquidation befinden. Ob die Aussetzung und Verlängerung der Anteilsrücknahme bei diesem offenen Immobilienfonds den erhofften Erfolg bringt, lässt ... weiter lesen
Aktuell erhalten viele Anleger geschlossener Fondsanlagen, v.a. Schifffonds, Post von Fondsgesellschaften, an denen sie sich vor Jahren beteiligt haben und welche sich aktuell in wirtschaftlicher Schieflage befinden. Darin werden sie zur Rückzahlung vereinnahmter Ausschüttungen aufgefordert, um die wirtschaftliche Notlage des Fonds zu mindern. Nicht selten handelt es sich dabei um, von den, die Fonds finanzierenden Banken aufgezwungene Maßnahmen, zur Vermeidung einer Aufkündigung des Darlehens und einer damit verbundenen zwangsläufigen Insolvenz des Fonds. Daher suchen betroffene Anleger aktuell vermehrt bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung vom 04.07.2018 – IV ZR 200/16 – hat der BGH eine Klausel, die sich in aktuellen Rechtsschutzversicherungsbedingungen des Öfteren findet, als unwirksam eingestuft. Konkret geht es um die nachfolgende Klausel: „Es besteht kein Rechtsschutz, wenn eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den Verstoß nach Absatz 1 c) ausgelöst hat.“ Diese Klausel sollte vor allem dazu dienen, Darlehenswiderrufsfälle und Fälle des Widerspruchs bei Lebensversicherungsverträgen vom Rechtsschutz auszuschließen, in denen der Verbraucher bereits bei Abschluss des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Essen und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die am 23.04.12 verkündete Entscheidung der Karlsruher Richter (Az.: II ZR 211/09) bestätigte eine Haftung für Prognosefehler im Prospekt jedoch nur unter gewissen Einschränkungen. Sie führten aus, dass das Nichteintreten einer im Prospekt prognostizierten Entwicklung nur dann ein haftungsbegründender Prospektfehler sei, wenn die Prognose nicht auf sorgfältig ermittelte Tatsachen gestützt und aus damaliger Sicht nicht vertretbar sei. So stellte der BGH klar, dass der Herausgeber eines ... weiter lesen
Häufig werden Immobilienkaufverträge notariell nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen, sondern in zwei getrennten notariellen Terminen, wobei zuerst der Käufer ein Angebot zum Vertragsschluss unterbreitet und zu einem späteren Zeitpunkt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen kann. Der BGH hat diese Praxis erneut eingeschränkt. Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2013 – V ZR 10/12 – hat er klargestellt, dass im Einzelfall ein wirksamer Kaufvertrag nicht zustande kommen kann, wenn das Angebot des Käufers auf Abschluss des Kaufvertrages unbefristet bestehen soll und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die König & Cie. Renditefonds 50 – MT "King Dorian" schien die Krise bis zum Beginn des Jahres 2012 jedoch gut zu überstehen. Nun soll aber deutlich werden, dass auch die König & Cie. Fonds von der andauernden Krise betroffen sein könnten. Einige der Gesellschaften mussten bereits Insolvenz anmelden. Dieser Umstand könnte für Anleger ungeahnte Folgen haben. Die Nachfrage nach Schiffstransporten hielt sich vergleichsweise gering. Dadurch entstanden niedrige Charterraten der Transportschiffe, welche zu den Problemen der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com informieren: Besonders hart könnte die Krise derzeit die Anleger der Hansa Treuhand Schiffsfonds treffen. Die Krise der Schifffahrt soll nunmehr den Markt der Transportschifffahrt fest im Griff haben und die betroffenen Anleger in Atem halten. Da die Schiffsfonds von Hansa Treuhand bevorzugt in Transportschiffe investiert haben, müssen sich die Anleger möglicherweise auf unruhige Zeiten einstellen. Der allgemeine Schiffsmarkt soll an der Prognose der Anbieter von Schiffsfonds hinsichtlich der Nachfrage nach Schiffstransporten auf dem Markt kranken. Verantwortlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft Prorendita soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita Beteiligungen sollen offensichtlich aktuell von der Verwaltungsgesellschaft über diese Vorgänge informiert werden. Die fünf Prorendita Fonds wollten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert. Doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Es solle keine Einschränkung der Haftung durch die aus der Zwangsverwaltung und der Verwertung des Erbbaurechts erzielten Erlöse möglich sein. Die ... weiter lesen