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Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Anlageberatung Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger und seine Ehefrau hatten sich im Büro des beklagten Anlageberaters über Steuersparmodelle beraten lassen. Der Beklagte empfahl ausschließlich zwei Anteile des Immobilienfonds der Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs GbR Stuttgart Mitte II, Fonds Nr. 27, zu erwerben. Dabei stellte der Beklagte den Fondserwerb als „sichere Sache“ dar, ohne auf die Gefahr des Totalverlustes bei Insolvenz der Fondsbetreiberin einzugehen. Zudem erweckte er wahrheitswidrig den Eindruck, der Erwerb der Immobilienfondsanteile bringe eine Rendite von 10 % jährlich und die Fondsanteile seien nach Ablauf von fünf Jahren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Hamburg hat in seinem Urteil vom 25.11.2011 (Az. 330 O 245/11) einem Anleger wegen fehlerhafter Anlageberatung Schadensersatz zugesprochen. Begründet hat das Gericht seine Entscheidung damit, dass durch den Anlageberater schon dann keine objektgerechte Anlageberatung erfolgt wäre, wenn dieser den Anleger bei der Vorstellung eines Investmentfonds nicht darüber informiert hat, dass zum Zeitpunkt der Investitionsentscheidung noch in großen Teilen in offene Fonds investiert wird, deren ... weiter lesen
Wer eine EC-Karte und einen Zettel mit der Geheimnummer mit in den Urlaub nimmt, obwohl er diese gar nicht benutzen wollte, handelt grob fahrlässig. Seine Bank haftet ihm deshalb nicht, wenn ein Dieb mit der Karte Geld vom Konto abhebt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am 5.2.2003 bekannt gewordenen Urteil entschieden. Ein Mann aus dem Münsterland hatte die Karte nach seinen Angaben versehentlich mit in den Urlaub nach Mallorca genommen, obwohl er sie dort gar nicht nutzen konnte. Es handelte sich um die Karte für ein Konto eines Sportverbandes, das er als Treuhänder führte. Am Urlaubsort hatte er Karte und Zettel im Schlafzimmer räumlich getrennt voneinander aufbewahrt. Dort waren sie ihm offenbar gestohlen worden. An ... weiter lesen
Mit seinem Urteil vom 27.01.2016 – Az: 17 U 16/15 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung mit der Formulierung „die (Widerrufs-)Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ fehlerhaft sei. Worum ging es? Der Kläger hat im Jahre 2007 als Verbraucher zwei Darlehnsverträge bei der Beklagten abgeschlossen. Im Januar 2014 löste der Kläger beide Darlehensverträge bei der Beklagten vorzeitig ab und leistete an diese Vorfälligkeitsentschädigungen in Gesamthöhe von rund 55.600,- Euro. Mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 04.03.2014 ließ der Kläger seine vor knapp 7 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei vielen Schiffsfonds scheint derzeit Flaute zu herrschen. Zunächst seien von den Anlegern des Schiffsfonds Ownership Tonnage III Nachzahlungen gefordert worden, dann sollen auch noch Rückforderungen der Ausschüttungen verlangt worden sein. Im Jahr 2005 sei der Schiffsfonds in Umlauf gebracht worden. Die Beteiligungen an der "MS Elbmarsch", der "MS Elbcarrier", der "MS Elbdeich", der "MS Elbinsel" und der "MS Elbfeeder" seien hierbei enthalten. Erste Notsignale soll es bereits im Jahr 2010 gegeben haben. Damals sei von den Anlegern rund 1 Mio. Euro ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Gegen die jeweiligen Anlageberater oder gegen die Prospektverantwortlichen der Debi Select könnten Anleger des Fonds Debi Select Classic GbR einen Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung ihrer Beteiligungen haben. Nicht selten seien die Beteiligungen an dem Debi Select potenziellen Anlegern als absolut sichere Investmentform vermittelt worden sein. Ferner sei den Anlegern versichert worden, dass im Falle einer Beteiligung keinerlei Verlustrisiken bestünden. Weiterhin sei davon gesprochen worden, dass die ... weiter lesen
Für die Anleger endet ihre Beteiligung am GSI Triebwerksfonds 3 voraussichtlich mit erheblichen Verlusten. Wie der Branchendienst „Fonds professionell“ online unter Berufung auf ein Anlegerschreiben berichtet, wurden die letzten drei Triebwerke verkauft und die Fondsgesellschaft werde nun liquidiert. Allerdings erhalten die Anleger demnach nur noch eine Schlussausschüttung in Höhe von rund zehn Prozent. Das bedeutet auch, dass etwa zwei Drittel ihres eingesetzten Kapitals verloren sind. Insgesamt haben die Anleger rund 26 Millionen US-Dollar in den GSI Triebwerksfonds 3 investiert. Das Geld floss wiederum in zehn Ersatztriebwerke für Flugzeuge, die nun alle verkauft sind. Die erhofften ... weiter lesen
Die gute Nachricht zuerst: Von einem Totalverlust sind die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH weit entfernt. Die schlechte Nachricht: Hohe Verluste drohen ihnen nach wie vor. Nach Aussagen des Insolvenzverwalters könnte es nach derzeitigem Stand eine Insolvenzquote von rund 35 Prozent geben. Knapp 9000 Anleger, die etwa 350 Millionen Euro investiert haben, fürchten seit der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH um ihr Geld. Bei der Gläubigerversammlung am 18. Oktober in Hamburg gab es zumindest insofern die gute Nachricht, dass das investierte Geld nicht komplett verloren ist. Wie der Insolvenzverwalter ausführte, sei ein zügiger Verkauf des ... weiter lesen
Anleger des insolventen Schiffsfonds HCI Hammonia Berolina können noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Das sollten sie aber nicht mehr auf die lange Bank schieben. Mögliche Forderungen können schon bald verjähren. Die Beteiligung an dem im Oktober 2006 vom Emissionshaus HCI Capital aufgelegten Schiffsfonds Hammonia Berolina brachte den Anlegern nicht den erwünschten Erfolg. Doch am Jahresende erreichte die Anleger noch eine weitere Hiobsbotschaft: Am 6. Dezember eröffnete das Amtsgericht Reinbek das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft (Az.: 8 IN 235/16). Nun drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust. ... weiter lesen
Der BGH hat nunmehr mit einer Entscheidung vom 09.07.2013 – II ZR 9/12 – seine Rechtsprechung klargestellt, dass Treuhandkommanditisten, die auch eigene Anteile an einer Gesellschaft halten, bei der Verletzung von Aufklärungspflichten gegenüber Anlegern haften. Ein Anleger muss ein richtiges Bild über die Kapitalanlage vermittelt bekommen, insbesondere mittels des Verkaufsprospekts. Er muss also über alle Umstände vollständig und verständlich aufgeklärt werden, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können. In dem konkret von dem BGH zu entscheidenden Fall war Gegenstand die unzureichende Aufklärung über Vorstrafen der ... weiter lesen
Der für Bank- und Börsensachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß Geschäfte mit Aktienanleihen keine Börsentermingeschäfte sind. Aktienanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit dem Recht des Anleiheemittenten, die Anleihe entweder zum Nennwert in Geld oder aber in Form einer bestimmten Anzahl von Aktien einer bestimmten Gesellschaft zurückzuzahlen. Der Rechtsvorgänger des Klägers kaufte am 15. Juli 1998 von der beklagten Bank Aktienanleihen im Nennwert von 50.000,-DM. Die Schuldverschreibungen waren am 10. August 1999 mit 10% zu verzinsen und nach Wahl der Emittentin, einer anderen Bank, mit 100% des Nennwertes oder durch Lieferung von 61 VW-Stammaktien je 10.000,-DM Schuldverschreibungen ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit einer am 24.09.2013 verkündeten Entscheidung (Az.: XI ZR 204/12) festgestellt, dass eine Bank zur Offenlegung von Provisionen verpflichtet ist, welche sie von der Emittentin eines Wertpapiers erhält, das sie dem Kunden im Wege einer Anlageberatung im Falle der Vereinbarung eines Kommissionsgeschäfts vermittelt, wenn der Kunde gleichzeitig an die Bank eine Provision leisten muss. Hieraus lässt sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ein aufklärungspflichtiger Interessenkonflikt entnehmen, der dem vergleichbar sei, welchen der BGH bereits bei der Einpreisung eines sog. anfänglichen negativen Marktwertes bei Swap-Geschäften (BGH, Urt. v. 22.03.2011 - XI ZR 33/10) ... weiter lesen