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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm soll entschieden haben, dass für Anleger eines geschlossenen Investmentfonds auch die Vorschriften über den Widerruf bei Haustürgeschäften nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gelten, wenn sie die betreffende Anlage im Rahmen einer Haustürsituation gezeichnet haben. Dies folgt aus dem Urteil vom 23.01.2013(Az.: I-8 U 281/11). Selbst wenn es zu mehreren Beratungsgesprächen in der Wohnung des Anlegers gekommen sei, können diese Regelungen einschlägig ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die europäische Finanzkrise wirkt sich scheinbar vor allem für Anleger von so genannten Griechenland Anleihen weiterhin nachteilig aus. So sollen einzelne griechische Anleihen auf 17 % ihres ursprünglichen Wertes gesunken sein. Viele Anleger investierten in Staatsanleihen, da ihnen diese lange Zeit als sichere Geldanlage verkauft wurden. Seit der europäischen Finanzkrise scheint dies jedoch für Anleihen einiger europäischer Länder nicht mehr zu gelten. Dabei sei jedoch längst zu erkennen gewesen, dass die Ziele ... weiter lesen
Mehrere Medien berichten übereinstimmend über Razzien, die vor wenigen Tagen auf Veranlassung des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin, München, Leipzig und der Schweiz den Komplex Picam-Gruppe, Piccor AG, Piccox betreffend durchgeführt worden sind. Zu den insgesamt acht Beschuldigten gehören nach Angaben des Handelsblattes u.a. Thomas Entzeroth, Picam-Vertriebschef und Peter Züllig, Verwaltungsrat der Piccor AG, Baar, Schweiz, ein Anwalt aus Mecklenburg-Vorpommern, ein Wirtschaftsprüfer aus Berlin und ein Bankmanager aus Leipzig. Es besteht der Verdacht der Ermittlungsbehörden, dass die Gelder tausender Anleger, man spricht von bis zu EUR 300 Mio., nicht investiert worden sind. Vielmehr, ... weiter lesen
Das Schutzschirmverfahren über den insolventen Modekonzern Rudolf Wöhrl AG ist in ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung übergegangen. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. Dezember am Amtsgericht Nürnberg wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet. Das Unternehmen kann nun den eigeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe eines Sachwalters fortsetzen. Nach Angaben der Wöhrl AG soll der Investorenprozess möglichst zeitnah abgeschlossen werden. Für die Gläubiger bedeutet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst, dass sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Sachwalter schriftlich anmelden ... weiter lesen
Der BGH hat in einer Strafsache mit Beschluss vom 08.03.2017 – 1 StR 466/16 – eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen. Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach Eingehung des Beteiligungsverhältnisses. Regelmäßig beschränkt sich die Pflicht zur Aufklärung eines Anlageinteressenten über Umstände, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind, ... weiter lesen
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R-Gesellschaften ist nunmehr am 24.07.2018 eröffnet worden. Geschädigte Anleger haben nun bis einschließlich 14.09.2018 Gelegenheit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Ob und in welcher Höhe sie mit Rückzahlungen innerhalb der Insolvenzverfahren rechnen können erscheint angesichts der Erkenntnisse der Insolvenzverwalter unsicher. Nach eigenen Angaben haben die Insolvenzverwalter aufwändige Recherchen betrieben und hierbei festgestellt, dass von den 1,6 Mio. Containern, die vorhanden sein sollten, tatsächlich nur 618.000 vorhanden sind. Offenbar wurden seit dem Jahr 2007 Container an Anleger verkauft, die ... weiter lesen
„Beteiligungen an Schiffsfonds sind spektakuläre Anlagen, die sich nur für Anleger eignen, die Erfahrungen in Beteiligungen haben und bereit sind, die besonderen Risiken, die mit ihnen verbunden sind, auch einzugehen. Sie sind zur Altersvorsorge generell ungeeignet.“ Mit diesen klaren Worten hat das Landgericht Itzehoe mit Urteil vom 6. Oktober 2016 den spekulativen und riskanten Charakter von Schiffsfonds herausgestellt (Az.: 7 O 236/13). Beteiligungen an Schiffsfonds wurden in den Anlageberatungsgesprächen häufig als sichere Geldanlage oder auch als Baustein zur Altersvorsorge dargestellt. Die Realität stellte sich für die Anleger jedoch in vielen Fällen ganz anders ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Fondsliquidation des ehemals offenen Immobilienfonds CS Euroreal wird voraussichtlich bis zum Jahre 2017 andauern. Im Rahmen dieser Fondsabwicklung, sollen die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden. Nachdem die erste Fondsschließung im Mai 2010 zunächst um ein weiteres Jahr verlängert worden war, trat die geplante Wiedereröffnung des Fonds, zum 21. Mai 2012, nicht ein. Bevor das Credit Suisse Asset Management im Mai 2012 die Entscheidung zur endgültigen Liquidation des Fonds traf, war der CS Euroreal bereits die letzten zwei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei Medienfonds handelt es sich um sogenannte geschlossene Fonds. Zahlreiche Anleger beteiligten sich an diesen Fonds, um sich an den Einspielergebnissen der durch die Fonds finanzierten Filme zu beteiligen. Daneben lockten auch angebliche Steuervorteile für die Anleger. Die Erwartungen der Anleger wurden jedoch in vielen Fällen schwer enttäuscht. Bei zahlreichen Medienfonds kam es im Nachhinein nämlich zu Unsicherheiten bezüglich der erhofften Steuervorteile. Die Steuerfahnder und Finanzämter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Haftung der Anleger eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR wurde schon vom Bundesgerichtshof (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) für eine Darlehensschuld der Gesellschaft zugesichert. Doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Es solle keine Einschränkung der Haftung durch die aus der Zwangsverwaltung und der Verwertung des Erbbaurechts erzielten Erlöse möglich sein. Die ... weiter lesen
Demnächst jährt sich der Crash der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers, der für tausende deutsche Anleger den Verlust erheblicher Vermögenswerte bedeutet hat. Viele dieser Anleger haben in der Vergangenheit erfolgreich Schadensersatz gegenüber den Banken geltend gemacht, die ihnen diese Zertifikate vermittelt hatten. Vielfach haben Banken nach (gerichtlicher) Inanspruchnahme Vergleichen zugestimmt oder sind aber durch Gerichte verurteilt worden. So konnte auch Rechtsanwalt Reulein für zahlreiche Anleger, die er vertreten hat, Urteile wegen fehlerhafter Risikoaufklärung oder mangelnder Aufklärung über von den Banken vereinnahmten Provisionen erstreiten oder ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele. Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen