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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) wohl entschieden, dass die von vielen Rechtsschutzversicherern verwendeten Klauseln unwirksam sind. Der BGH führt aus, dass ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer den besagten Klauseln wohl nicht entnehmen könne, welche Geschäfte durch sie ausgeschlossen werden sollen. Die Klauseln bestimmen wohl, dass den Versicherungsnehmern kein Rechtsschutz "für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen in ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Transparenzgebot für Versicherungsverträge gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 13. Januar 2016, verkündeten Urteil dürfen die Versicherer vertragliche Inhalte nicht auf verschiedene Stellen und Verweisketten ihrer Versicherungsbedingungen verteilen (Az.: IV ZR 38/14). Konkret verwarfen die Karlsruher Richter Klauseln für die Kostenüberschussbeteiligung bei kleineren Riester-Verträgen der Allianz. Nach Angaben des Versicherers geht es dabei allerdings nur um allenfalls 60 Cent pro Jahr. Die Kostenüberschüsse ergeben sich aus Einsparungen des Versicherers bei der Anlageverwaltung. In den Vertragsbedingungen der Allianz ... weiter lesen
Zu den Anforderungen eines Versicherungsnehmers, den behaupteten Diebstahl von Wertgegenständen gegenüber dem Hausratsversicherer nachzuweisen Kurzfassung Wer ernst genommen und respektiert werden möchte, darf die Wahrheit nicht mit Füßen treten. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die stets und überall gilt. Hält man sich nicht daran, müssen die - nicht selten bitteren - Konsequenzen in Kauf genommen werden. In Versicherungsangelegenheiten kann dies beispielsweise zum Leistungsausschluss führen. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg und Oberlandesgericht Bamberg entschiedener Fall. Ein vermeintliches Opfer eines Raubüberfalls verlangte von seinem Hausratsversicherer Wertersatz für die ... weiter lesen
Ein Mieter haftet nicht zwangsläufig grob fahrlässig, wenn er beim Zubereiten einer Tiefkühlpizza für wenige Minuten die Küche verlässt. Trotzdem sollte man vorsichtig sein. Ein Student wollte sich mittags eine tiefgekühlte Pizza reinziehen. Nachdem er diese in den Ofen geschoben hatte, verließ er für zehn Minuten die Küche. Dabei kam es zu einem Brand, weil er aus Versehen ein Cerankochfeld eingeschaltet hatte. Im Folgenden nahm die Gebäudeversicherung den Mieter wegen des Schadens in Höhe von 27.000 Euro in Regress. Die Versicherung war der Auffassung, dass er grob fahrlässig gehandelt habe. Das Landgericht Magdeburg sah das jedoch anders und wie die Klage ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen wurden weiter gestärkt. Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. So wurden anscheinend häufig im Falle einer vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet. Versicherte bekamen so häufig bislang nur noch einen kleinen Betrag ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen bestehende behandlungsbedürftige Neurodermitis angegeben, nicht jedoch eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Asthmabehandlung. Dies habe die Versicherungsnehmerin nicht angegeben, da sie eine Verbindung zwischen der Neurodermitis und dem allergischen Asthma gesehen habe. Der Versicherer habe darin einen Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesehen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, ... weiter lesen
Mit Urteil vom 07.05.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Versicherungsnehmer von Renten-und Lebensversicherungen sowie Lebenszusatzversicherungen bei fehlender Belehrung trotz Ablauf der Jahresfrist widersprechen können (AZ.: IV ZR 76/11). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Der BGH war hier um eine richtlinienkonforme Auslegung einer Vorschrift aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), nämlich § 5 a Absatz 1 Satz 1 VVG a.F. (alte Fassung), bemüht, welche allerdings nur für Renten- und Lebensversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherungen gelte. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit rechtskräftigem Urteil vom 06.06.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az.: 12 U 204/12), dass einem Versicherten kein Versicherungsschutz zukomme, wenn er den Sachverhalt arglistig falsch dargestellt habe. Dies gelte selbst dann, wenn der wahre Sachverhalt vom Versicherungsschutz umfasst gewesen wäre, so das OLG. Vorliegend gab der Versicherte gegenüber seiner Jagdhaftpflichtversicherung an, er habe seine Jagdhunde an der Leine geführt, welche mit dieser Leine auch die Geschädigte ... weiter lesen
Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden durch den Versicherten Leistungsfreiheit der Kaskoversicherung bei unrichtiger Beantwortung von Fragen zum Unfallschaden durch den Versicherten Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 16.06.2003, Az: 8 U 2485/02 1. Der Versicherungsnehmer einer Fahrzeugversicherung ist gehalten, die Versicherung umfassend über die Einzelheiten des Versicherungsfalles und der Schadenshöhe aufzuklären. 2. Beantwortet der Versicherungsnehmer Fragen der Versicherung hierzu nicht oder nicht richtig, so kann er sich nicht darauf berufen, dass die Versicherung den wahren Sachverhalt von dritter Seite noch zeitig genug erfahren habe, ... weiter lesen
Zahnversorgung ist kostspielig. Wer eine Krankheitskostenversicherung hat, fühlt sich sicher. Es kann jedoch auch ein böses Erwachen geben, hierzu ein Fall aus der Gerichtspraxis: Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat in einer Entscheidung vom 07. Juli 2011 (Az.: 7 U 27/11) die Frage entschieden, wann eine zahnärztliche Behandlung vorvertraglich im Sinne des § 2 Abs. 1 MB/KK ist. Dem klagenden Versicherungsnehmer wurde durch Heil- und Kostenplan aus dem Jahr 2005 eine prothetische Sanierung seines Gebisses angeraten. Er ließ jedoch lediglich die Extraktion eines Zahnes sowie eine Wurzelkanalbehandlung durchführen. Nach Abschluss dieser Behandlung im Jahr 2006 war der Kläger beschwerdefrei. Zum ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 – IV ZR 260/11 – hat der BGH nun seine im vergangenen Jahr aufgrund einer Entscheidung des EuGH in Gang gesetzte Rechtsprechung zum Widerspruch bei Versicherungsverträgen im Wege des Policenmodells auch auf den Widerruf und Rücktritt bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen gemäß § 8 Abs. 4 und Abs. 5 VVG a.F. übertragen. Somit können Versicherungskunden nun nicht nur bei Lebensversicherungsverträgen, die im Policenmodell (Überlassung der Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen bei Annahme des Vertragsangebots durch die Versicherungsgesellschaft), sondern auch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, die im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof hat auf eine Nichtzulassungsbeschwerde hin beschlossen, dass das Ende des Vertrages nicht das Ende der Leistungspflicht aus dem Vertrag bedeute (BGH, Beschl. v. 23.05.2012, Az. IV ZR 224/10). In dem vom BGH zu entscheidenden Fall stritten die Parteien über das Ende der Rentenleistungspflicht aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Für die Beantwortung der Frage, wann die Leistungspflicht ende, seien die Vertragsbedingungen aus dem Jahr des Versicherungsabschlusses heranzuziehen und auszulegen. Weiter sei nicht davon ... weiter lesen