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Experten-Ratgeber
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Zur Frage, in welchem Umfang die Kfz-Haftpflichtversicherung beim alkoholisierten Fahrer Regress nehmen kann Kurzfassung Wer alkoholisiert ein Kfz steuert, setzt nicht nur Leib und Leben anderer aufs Spiel, sondern auch seine Euro-Bestände erheblichen Gefahren aus. Schon bei Promillewerten deutlich unter 1,0 kann ein Verkehrsunfall – selbst ohne Personenschaden – für den Fahrer sehr teuer werden: Neben Geldstrafe/-buße und Führerscheinkosten droht der Regress der Haftpflichtversicherung bis zu 5.000,- €. Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg unlängst behandelter Fall. Eine Autofahrerin war mit 0,88 %o Alkohol im Blut unterwegs, wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt – und jetzt verurteilt, ihrer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 06.07.2011, Az. IV ZR 217/09) habe der Kläger seit Jahrzehnten an einer Hornhauterkrankung am linken Auge gelitten. Dies sei der Versicherung bekannt gewesen und zwischen den Parteien sei eine vorformulierte Zusatzklausel wie folgt vereinbart worden: „Es gilt als vereinbart, dass die unten bezeichnete Gesundheitsbeeinträchtigung und alle Leiden einschließlich eventueller Operationsfolgen, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, eine Leistung aus der ... weiter lesen
Wie weit geht die Befugnis der Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer bei der Regulierung eines fremden Unfallschadens? Kurzfassung Der Kfz-Haftpflichtversicherer kann auch zweifelhafte Schadensersatzansprüche eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer befriedigen. Dies jedenfalls dann, wenn er den Schaden nicht ins Blaue hinein reguliert. Liegen sachlich vertretbare Gründe vor, muss der Versicherte die Rückstufung in eine Niedrige Schadensfreiheitsklasse hinnehmen. So entschieden nun Amtsgericht und Landgericht Coburg. Die Klage des Versicherungsnehmers, die Versicherungsgesellschaft zu verpflichten, die Rückstufung rückgängig zu machen, wurde abgewiesen. Der Versicherer habe nach umfassender ... weiter lesen
Zu den Anforderungen eines Versicherungsnehmers, den behaupteten Diebstahl von Wertgegenständen gegenüber dem Hausratsversicherer nachzuweisen Kurzfassung Wer ernst genommen und respektiert werden möchte, darf die Wahrheit nicht mit Füßen treten. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die stets und überall gilt. Hält man sich nicht daran, müssen die - nicht selten bitteren - Konsequenzen in Kauf genommen werden. In Versicherungsangelegenheiten kann dies beispielsweise zum Leistungsausschluss führen. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg und Oberlandesgericht Bamberg entschiedener Fall. Ein vermeintliches Opfer eines Raubüberfalls verlangte von seinem Hausratsversicherer Wertersatz für die ... weiter lesen
Seit einigen Jahren werden Versicherungsnehmern nicht selten zusätzlich zu den Vertragsunterlagen zu dem Versicherungsvertrag sog. Kostenausgleichsvereinbarungen vorgelegt und mit diesen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zum Ausgleich der Einrichtungs- und Abschlusskosten, also v.a. der Kosten, die für Provisionen für Versicherungsvermittler aufzuwenden sind. Dieses Procedere ist an sich rechtlich nicht zu beanstanden. Problematisch wird es jedoch, wenn diese von dem eigentlichen Versicherungsvertrag rechtlich unabhängigen Kostenausgleichsvereinbarungen vorsehen, dass sie nicht kündbar sind. Der BGH hat zuletzt in seinem Beschluss vom 18.06.2014 – ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof anscheinend nun klar Stellung zu den Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer bezogen. Wie das Gericht vermeldet, soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen bestehende behandlungsbedürftige Neurodermitis angegeben, nicht jedoch eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Asthmabehandlung. Dies habe die Versicherungsnehmerin nicht angegeben, da sie eine Verbindung zwischen der Neurodermitis und dem allergischen Asthma gesehen habe. Der Versicherer habe darin einen Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesehen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Bereits im Juli 2012 (Urteil vom 25.07.2012 – IV ZR 201/10) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) unter anderem entschieden, dass bestimmte Vertragsbedingungen, die die Abschlusskosten mit den ersten Versicherungsprämien verrechnen oder nicht ausreichend deutlich zwischen Rückkaufwert und Stornoabzug unterscheiden, unwirksam sind. Durch sein aktuelles Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) bestätigt der BGH nun diese Rechtsprechung und erklärt erneut einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam. Dabei stellt ... weiter lesen
Koblenz (jur). Kommt es wegen eines Wildwechsels zu einem Unfall, stehen ohne weitere Tierspuren am Auto die Chancen für einen von der Kaskoversicherung zu übernehmenden Schaden schlecht. Beruft sich die Kfz-Halterin nur auf den Fahrer als Zeugen, sollte dieser dann schon präzise den Unfallhergang darstellen können, betonte das Landgericht Koblenz in einem am Montag, 3. Juli 2023, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 10 O 227/22). Andernfalls können danach keine Versicherungsleistungen beansprucht werden. Der Ehemann der Klägerin war im Januar 2022 auf nasser Fahrbahn mit ihrem Daimler-Chrysler Modell 300 c von der Straße abgekommen und in einen nassen Graben gegen einen Baumstumpf gefahren. Es entstand ... weiter lesen
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung aus einer Reiseabbruchversicherung in Anspruch. Er hatte für sich und seine Ehefrau über einen Reiseveranstalter eine Flugpauschalreise (Naturerlebnisreise) nach Namibia gebucht. Geplante Reisedauer: 15. September bis 1. Oktober 2001, Preis pro Person: rund 2.800 €. Weiter hatte er bei der Beklagten ein Versicherungspaket abgeschlossen, in dem neben einer Reiserücktrittskostenversicherung unter anderem eine - "Feriengarantie" genannte - Reiseabbruchversicherung enthalten war. Mit dieser gewährte die Beklagte nach ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für den Fall des Reiseabbruchs aus bestimmten Gründen (z. B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung eines ... weiter lesen
Zu den Folgen, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung weitere bestehende Unfallversicherungen verschweigt. Kurzfassung Verneint der Versicherte wahrheitswidrig die Frage, ob bei anderen Versicherungsgesellschaften weitere private Unfallversicherungen bestehen, kann dies böse Folgen haben: Er verliert im Schadensfalle unter Umständen mögliche Invaliditätsansprüche. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage eines durch einen Unfall Geschädigten gegen den Unfallversicherer auf Zahlung von rund 20.000 € wurde abgewiesen. Der Versicherungsnehmer habe die Frage, ob er weitere private Unfallversicherungen abgeschlossen habe, absichtlich falsch beantwortet. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen wurden weiter gestärkt. Mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt. So wurden anscheinend häufig im Falle einer vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen verrechnet. Versicherte bekamen so häufig bislang nur noch einen kleinen Betrag ... weiter lesen