Das Rechtsgebiet Vereinsrecht ist Teil des Privatrechts und ist im BGB zu finden. Es ist damit die gesetzliche Ausgestaltung der Vereinigungsfreiheit, welche in Art. 9 des Grundgesetztes zu finden ist. In erster Linie regelt das Vereinsrecht sämtliche Angelegenheit, die in Berührung mit einem Verein stehen kann. Dies sind vor allem die gesetzlichen Anforderungen an die Gründung eines Vereines. Des Weiteren beschäftigt sich das Vereinsrecht auch mit der gesamten Organisation innerhalb des Vereins. Dies kann unter anderem die Haftung des Vereines als solches oder der Vereinsmitglieder darstellen. Zuletzt ist Inhalt des Vereinsrechts auch die Folgenregelung bei Auflösung des Vereines. Ein Rechtsanwalt Vereinsrecht kann bei rechtlichen Problemen ratsam zur Seite stehen. Dieser besitzt das nötige Wissen, um bei spezifischen Angelegenheiten eine passende Lösung zu finden.
Dr. Siegfried Merz Holzhofallee 36 B, 64295 Darmstadt