Kassenprüfung
Eine Kassenprüfung ist die Feststellung, ob das Kassenkonto mit dem Ist-Bestand, also dem tatsächlichen Kassenbestand, übereinstimmt. Eine Kassenprüfung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen. Sehr sinnvoll ist es, dass eine Kassenprüfung möglichst unangekündigt durchgeführt wird. Auch sollte das Augenmerk darauf gelegt werden, ob bestimmte Ausgaben sinnvoll vorgenommen wurden. Belege und Kontoauszüge sind im Rahmen einer Kassenprüfung vorzulegen und sollten genauestens inspiziert werden.
Kommt es zu Unstimmigkeiten im Rahmen einer Kassenprüfung, ist ein Rechtsanwalt für Kassenprüfung hinzuzuziehen. Dieser kümmert sich um die Einhaltung der formalen Vorschriften und sorgt ferner dafür, dass eventuell bestehende Lücken aufgeklärt werden. Wenn sich im Rahmen einer Kassenprüfung Fehlbeträge ergeben, so kann der Anwalt die lückenlose Aufklärung dieser Fehlbeträge einleiten. Er kennt die entsprechenden Vorschriften und Gesetze und führt den erforderlichen Schriftverkehr durch.
Ein Anwalt zur Kassenprüfung kann auch bereits im Vorfeld konsultiert werden. Gegebenenfalls wird er bei der durchzuführenden Kassenprüfung anwesend sein. Der erfahrene Jurist wird dann auch für die Anfertigung eines ordnungsgemäßen Protokolls der jeweiligen Kassenprüfung Sorge tragen. Auch ist es möglich, wenn sich beispielsweise in einem Verein kein Mitglied bereit erklärt, als Kassenprüfer tätig zu werden, einen Juristen mit dieser Aufgabe zu betreuen. In dem Fall führt er die Kassenprüfung durch. Handelt es sich um einen größeren Verein mit einer hohen Mitgliederzahl, ist auch die Vermögensaufstellung zu prüfen. Bei einem kompetenten Juristen, der sich im Bereich der Kassenprüfungen spezialisiert hat, ist eine solche Aufgabe sehr gut aufgehoben. Er besitzt die entsprechenden Kenntnisse und führt die Kassenprüfung in jedem Fall ordnungsgemäß durch. Nebenbei sorgt er dafür, dass die Ergebnisse den Mitgliedern in allgemein verständlicher Form zugänglich gemacht werden.