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Falsch! Oft werden Begriffe durcheinander gewürfelt. Doch was genau sind denn dann die Unterschiede? In diesem Beitrag werde ich sie erklären. Gewährleistung Die Gewährleistung oder das Gewährleistungsrecht wird dem Käufer bei einem Kaufvertrag gesetzlich eingeräumt, § 437 BGB. Denn bei einem Mangel kann der Käufer von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch machen und Nacherfüllung verlangen. Er kann eine Reparatur (Nachbesserung) oder eine neue Sache (Neulieferung) verlangen, § 439 BGB. >>> Praxistipp: Bei einer Nacherfüllungsaufforderung immer eine angemessene Frist von zwei Wochen unter konkreter Bezeichnung des Datums setzen. <<< ... weiter lesen
Kurzfassung Hauskauf ist Vertrauenssache. Nicht nur das hat er mit dem Autokauf gemein, sondern auch den Umstand, dass beim Verkauf Gebrauchter in den meisten Fällen die Gewährleistung für Mängel im Vertrag wirksam ausgeschlossen wird. Stellt der Käufer später Mängel fest, kann er nicht ohne weiteres den Vertrag rückgängig machen. Vielmehr muss er dem Verkäufer dann Arglist nachweisen. Und dafür reicht eben nicht aus, dass am Gebäude Holzwurm und Salpeter „nagen“ – der frühere Eigentümer muss das vielmehr auch gewusst und bei den Vertragsverhandlungen verschwiegen haben. Weil eine solche Kenntnis nicht festzustellen war, unterlag ein Hauskäufer nun vor dem Landgericht Coburg mit seiner Klage auf Rückabwicklung des ... weiter lesen
~Der Rücktritt vom Kaufvertrag kann nur bei einem erheblichen Mangel ausgesprochen werden - BGH vom 28.05.2014, VIII ZR 94/13 Hat ein gekaufter Gegenstand einen Sachmangel, stehen dem Käufer verschiedene Möglichkeiten offen. Er kann entweder die Reparatur oder die Lieferung einer Ersatzsache verlangen oder aber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Letzterer ist gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers lediglich unerheblich ist. Bei Bagatellmängeln ist es dem Käufer also nicht erlaubt, die gekaufte Sache zurück zu geben und die Erstattung des Kaufpreises zu verlangen. Die Bagatellgrenze hat der BGH in ... weiter lesen
Zur Frage der Mangelhaftigkeit einer Couchgarnitur und eines Polstersitzes Manchen stören Falten nicht nur im menschlichen Gesicht, sondern auch auf Polstermöbeln. Doch auch bei letztgenannten gilt sinngemäß: was das eine alt macht, macht das andere erst interessant. Mit dem Faltenwurf von Couch und Polstersitz hatten sich das Amtsgericht Lichtenfels und das Landgericht Coburg zu befassen – deshalb hatten sich nämlich Käufer und Verkäufer überworfen. Der Käufer klagte schließlich den Kaufpreis von ca. 8.000.- DM ein. Für diesen Betrag hatte er bei der Beklagten, einem Möbelhaus, die beiden Polstermöbel der gehobenen Qualitätsklasse erworben. Was ihm anfangs noch als Schnäppchen erschienen war – es handelte sich um ... weiter lesen
Zur Frage, ob die Werbung für einen Artikel mit einer bestimmten Preisreduzierung eine Eigenschafts-Zusicherung im Sinne des Kaufvertragsrechts darstellt Kurzfassung Nichts erfreut den „Schnäppchen-Jäger“ mehr als der Erwerb eines deutlich reduzierten Artikels. Manchmal stellt sich hinterher jedoch heraus, dass die Ersparnis nicht so „satt“ war wie gedacht. Dann kann der preisbewusste Kunde nicht etwa noch einen weitere Herabsetzung des Kaufpreises vom Verkäufer verlangen. Denn der Marktwert oder der Fabrik-/Großhandelspreis einer Kaufsache sei keine Eigenschaft, die bei Nichtvorhandensein zur Minderung des Kaufpreises berechtige, entschied nun das Amtsgericht Coburg. Und wies deshalb die Klage eines Käufers ab, der ... weiter lesen
Köln (jur). Die Post durfte die Gültigkeit ihrer per Smartphone-App erhältlichen „Mobilen Briefmarken“ nicht auf zwei Wochen beschränken. Ein solches Zeitlimit führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden und ist daher unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 14. Juni 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 3 U 148/22). Unterdessen hat die Post darauf schon reagiert. Die Gültigkeit beträgt ab sofort drei Kalenderjahre, teilte das Unternehmen mit. Die „Mobile Briefmarke“ ist ein 2021 eingeführtes System der Post zur Frankierung von Briefen und anderen Sendungen mit dem Smartphone. Über eine App kann hierfür ein „Porto-Code“ gekauft werden. „Den Porto-Code schreiben Sie auf ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Kaufrecht Informationen zum Sachverhalt: Das Oberlandesgericht Bamberg hat jüngst in zwei ähnlich gelagerten Fällen zur Offenbarungspflicht von Mängeln beim Immobilienerwerb Stellung genommen. In dem einen Fall ging es um unangenehme, in unterschiedlichen zeitlichen Intervallen auftretende Geruchsbelästigungen, die von einem technisch unzureichend angelegten (zu wenig Gefälle, zu geringer Durchmesser) Abwasserkanal im Keller eines Mehrfamilienwohnhauses ausgingen. Im zweiten Fall handelte es sich um Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall der Westseite eines Einfamilienhauses. Beide Mängel waren bei einmaliger und oberflächlicher Besichtigung für den Laien ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Käufer eines Vorführwagens wegen zahlreicher, vom Verkäufer jeweils kostenlos behobener Mängel dennoch den Kauf rückgängig machen darf Kurzfassung Vom „Fun“-Auto zum „Frust“-Wagen: Mehrmals muss der soeben erworbene Bolide in die Werkstatt. Dort werden die aufgetretenen Fehler allerdings stets anstands- und kostenlos beseitigt. Will der Käufer in einem solchen Fall trotzdem den Vertrag rückabwickeln, hat er die behauptete erhöhte Fehleranfälligkeit des Fahrzeugs nachzuweisen. In dem vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedenen Fall war einem Käufer eines teueren Autos gerade dies nicht gelungen. Seine Klage gegen den Autohändler auf Rückzahlung des Kaufpreises von rund 78.500 € gegen ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein noch nicht gefahrener, aber 18 Monate alter Pkw als „Neufahrzeug“ gilt Kurzfassung Auch nach 18 Monaten kann ein nicht gefahrenes Auto als „Neuwagen“ verkauft werden. Voraussetzung: Der Pkw ist ausschließlich aus Neuteilen hergestellt worden und durch die Standzeit nicht mangelhaft geworden. Das entschied das Landgericht Coburg, jetzt bestätigt durch das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg, und wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises von knapp 30.000,- € ab. Die Zusicherung „Neuwagen“ sei gerade nicht mit „fabrikneu“ gleichzusetzen, so dass das Alter nicht schade. Sachverhalt Der Kläger hatte bei einem Autohaus eine neue Limousine ... weiter lesen
Hamm (jur). E-Zigarettenhändler dürfen nikotinfreies „Gummibärchenaroma“ an Kinder verkaufen, selbst wenn dieses für E-Zigaretten und E-Shishas verwendet werden kann. Beim Verkauf solcher Aromen müssen Online-Händler keine Altersverifikation durchführen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag, 27. April 2017, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 U 162/16). Im konkreten Fall hatte ein Online-Händler aus dem westfälischen Bünde neben E-Zigaretten zahlreiche „Liquids“ angeboten, die beim Rauchen von bei E-Zigaretten und E-Shishas verdampft werden. Zudem verkaufte er auch zahlreiche Aromen wie das nikotinfreie „Aroma ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Verkäufer von „Schonbezügen“ stillschweigend zusichert, dass die Bezüge nicht das zu schonende Objekt beschädigen Kurzfassung Der Verkäufer von „Schonbezügen“ haftet für Abfärbungen auf die zu schonenden Sitzmöbel. Wer solche Überwürfe verkaufe, sichere jedenfalls stillschweigend zu, dass bei ordnungsgemäßem Gebrauch nicht statt Schonung Schäden einträten – befanden jetzt Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg. Diene ein Kaufgegenstand – wie der Schonbezug - einem ganz bestimmten Zweck, so könne der Käufer zumindest davon ausgehen, dass nicht das krasse Gegenteil dieses Zweckes eintrete. Die Richter sprachen deshalb einem Kunden rund 4.000,- DM Schadensersatz zu. Diese Summe fällt an, um ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Gebrauchtwagenkauf Informationen zum Sachverhalt: Die Klägerin verlangt von dem beklagten Gebrauchtwagenhändler die Rückzahlung des Kaufpreises für einen Lkw Zug um Zug gegen Herausgabe dieses Lkws. Der beklagte Kfz-Händler habe den unfallbedingten Abriss der Vorderachse nicht offenbart. Dieser sei zwar im Bereich der Vorderachse behoben worden, nicht jedoch der dadurch ebenfalls entstandene Rahmenschaden. Die Käuferin habe sich bei Vertragsschluss ausdrücklich nach dem Vorliegen eines Rahmen- oder Motorschadens erkundigt, was der Händler verneint habe. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg: Der zur Entscheidung berufene 4. Zivilsenat des ... weiter lesen