Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Ratingen - Kaufrecht
Rechtsanwälte für Kaufrecht im Umkreis von 25 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der u.a. für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte die Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Kraftfahrzeughändler für einen Unfallschaden haftet, der durch einen mangelhaften (hier: überalterten) Reifen an einem verkauften Gebrauchtwagen entstanden ist. Die Beklagte, eine Ferrari-Vertragshändlerin, hatte im Sommer 1998 an dem Ferrari-Sportwagen eines Kunden neue Reifen montiert, die sie zu diesem Zweck von einer Reifenhändlerin bezogen hatte. Einige Monate später nahm sie den PKW, der in der Zwischenzeit nur etwa 2.000 km gefahren war, zurück und verkaufte ihn im Dezember 1998 an eine andere Kundin weiter. Im August 1999 kam es auf der Autobahn zu einem Unfall, bei dem der ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Verkäufer von „Schonbezügen“ stillschweigend zusichert, dass die Bezüge nicht das zu schonende Objekt beschädigen Kurzfassung Der Verkäufer von „Schonbezügen“ haftet für Abfärbungen auf die zu schonenden Sitzmöbel. Wer solche Überwürfe verkaufe, sichere jedenfalls stillschweigend zu, dass bei ordnungsgemäßem Gebrauch nicht statt Schonung Schäden einträten – befanden jetzt Amtsgericht Lichtenfels und Landgericht Coburg. Diene ein Kaufgegenstand – wie der Schonbezug - einem ganz bestimmten Zweck, so könne der Käufer zumindest davon ausgehen, dass nicht das krasse Gegenteil dieses Zweckes eintrete. Die Richter sprachen deshalb einem Kunden rund 4.000,- DM Schadensersatz zu. Diese Summe fällt an, um ... weiter lesen
Der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ab wann ein als Neufahrzeug verkauftes Kraftfahrzeug nicht mehr als "fabrikneu" anzusehen ist, wenn in dem Zeitraum, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, ein Modellwechsel stattgefunden hat. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall ging es um den Kauf eines Pkw mit der Typenbezeichnung 523i der 5er-Reihe der Marke BMW bei der Beklagten, einer BMW-Vertragshändlerin. An dieser Reihe hatte BMW im Spätsommer 2000 eine sogenannte "Modellpflege" vorgenommen, die u.a. zur Folge hatte, daß das von der Klägerin erworbene Modell 523i nicht mehr hergestellt wurde. Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein ... weiter lesen
Zur Frage der Haftung des privaten Verkäufers eines über das Internet angebotenen gebrauchten Fahrzeuges für angeblich verschwiegene Vorschäden Kurzfassung Hat der Veräußerer eines gebrauchten Pkw`s die Gewährleistung für Mängel ausgeschlossen, haftet er für später entdeckte Schäden nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat. Sonst kann er von dem Käufer nicht in Anspruch genommen werden. So entschied nun das Landgericht Coburg und wies die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises nebst diverser Kosten von 8.000 € ab. Der Käufer habe nicht nachweisen können, dass der Verkäufer einen reparierten Unfallschaden arglistig verschwiegen habe. Sachverhalt Die beklagte Verkäuferin bot ihren ... weiter lesen
Schleswig (jur). Wenn Autokäufer erkennbar einen Fünftürer bestellen wollten, müssen sie dem Händler einen Dreitürer nicht abnehmen. Das gilt auch, wenn die unterschriebene Bestellung ein Chiffrekürzel enthält, das für einen Dreitürer steht, wie das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in einem am Montag, 21. März 2016, bekanntgegebenen Urteil in Schleswig entschied (Az.: 17 U 66/15). Im Streitfall war die Kundin einen Fünftürer Probe gefahren. Im nachfolgenden Verkaufsgespräch war dann noch über die Ausstattung gesprochen worden, etwa die Motorstärke und ein Navigationsgerät. Von den Türen war dagegen nicht die Rede. Die Kundin ... weiter lesen
In einem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ging es um das Recht zum Rücktritt vom Kauf eines Autos. Der Kläger war daran interessiert, dass der PKW auch mit sogenanntem Biodiesel (Raps-Methylester) betrieben werden könne. Er hatte deshalb Wert darauf gelegt, dass die uneingeschränkte Tauglichkeit des Fahrzeugs für den Betrieb mit Biodiesel in den Kaufvertrag aufgenommen wurde, was dann auch geschah. Etwa vier Monate nach Übergabe des Fahrzeugs übermittelte der Vertragshändler dem Kläger eine Mitteilung des Herstellers, wonach die Verwendung von Biodiesel nicht zulässig sei. Es bestehe das Risiko, dass später Motorlaufprobleme entstünden. Auf Nachfrage des Klägers beim Vertragshändler teilte ihm dieser einige ... weiter lesen
Kurzfassung Hauskauf ist Vertrauenssache. Nicht nur das hat er mit dem Autokauf gemein, sondern auch den Umstand, dass beim Verkauf Gebrauchter in den meisten Fällen die Gewährleistung für Mängel im Vertrag wirksam ausgeschlossen wird. Stellt der Käufer später Mängel fest, kann er nicht ohne weiteres den Vertrag rückgängig machen. Vielmehr muss er dem Verkäufer dann Arglist nachweisen. Und dafür reicht eben nicht aus, dass am Gebäude Holzwurm und Salpeter „nagen“ – der frühere Eigentümer muss das vielmehr auch gewusst und bei den Vertragsverhandlungen verschwiegen haben. Weil eine solche Kenntnis nicht festzustellen war, unterlag ein Hauskäufer nun vor dem Landgericht Coburg mit seiner Klage auf Rückabwicklung des ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Gesamtpreis von Getränken in Pfandflaschen muss nicht auch den zu zahlenden Pfandbetrag enthalten. Der Pfandbetrag gehöre nach EU-Recht nicht zum Endpreis, da er bei Rückgabe der Pfandflasche wieder erstattet wird, urteilte am Donnerstag, 29. Juni 2023 der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-543/21). In dem Rechtsstreit hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW), der sich für die Einhaltung des Wettbewerbsrechts einsetzt, die Preisauszeichnung von Pfandflaschen des Kieler famila-Handelsmarkt-Unternehmens gerügt. Die Supermarktkette hatte in einer Werbekampagne für Getränke in Pfandflaschen und Joghurt in Pfandgläsern neben den Preis des Produktes den Hinweis „zzgl xx Euro Pfand“ ... weiter lesen
Kurzfassung Wer seinen Gebrauchten verkauft und dabei auf Fragen des Käufers zu bestimmten Punkten unvollständig antwortet, läuft Gefahr, dass der Käufer den Kaufvertrag auch nach längerer Zeit rückgängig machen kann. Das geht aus einer nun vom Oberlandesgericht Bamberg bestätigten Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Die Verkäuferin eines Pkws mit Targadach hatte bei den Verkaufsverhandlungen die Undichtigkeit ihres Autos bagatellisiert. Als die Käuferin dann buchstäblich feuchte Füße bekam, fühlte sie sich nassgemacht und klagte auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Autos. Mit Erfolg – ca. 17.000.- DM wechseln jetzt erneut die Besitzerin. Sachverhalt Die Klägerin interessierte sich 1997 ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen ein Sachmangel "unerheblich" im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB* ist, so dass der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten kann. Der Kläger begehrt von dem beklagten Autohaus die Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen zum Preis von 29.953 € erworbenen Neuwagen. Nach der Übergabe des Fahrzeugs machte er verschiedene Mängel geltend, unter anderem Fehlfunktionen des akustischen Signals und das völlige Fehlen des optischen Signals der Einparkhilfe. Wegen der Mängel suchte er wiederholt das Autohaus der Beklagten und eine andere ... weiter lesen
~Der Rücktritt vom Kaufvertrag kann nur bei einem erheblichen Mangel ausgesprochen werden - BGH vom 28.05.2014, VIII ZR 94/13 Hat ein gekaufter Gegenstand einen Sachmangel, stehen dem Käufer verschiedene Möglichkeiten offen. Er kann entweder die Reparatur oder die Lieferung einer Ersatzsache verlangen oder aber den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Letzterer ist gemäß § 323 Abs. 5 S. 2 BGB jedoch ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers lediglich unerheblich ist. Bei Bagatellmängeln ist es dem Käufer also nicht erlaubt, die gekaufte Sache zurück zu geben und die Erstattung des Kaufpreises zu verlangen. Die Bagatellgrenze hat der BGH in ... weiter lesen
Köln (jur). Die Post durfte die Gültigkeit ihrer per Smartphone-App erhältlichen „Mobilen Briefmarken“ nicht auf zwei Wochen beschränken. Ein solches Zeitlimit führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden und ist daher unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 14. Juni 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 3 U 148/22). Unterdessen hat die Post darauf schon reagiert. Die Gültigkeit beträgt ab sofort drei Kalenderjahre, teilte das Unternehmen mit. Die „Mobile Briefmarke“ ist ein 2021 eingeführtes System der Post zur Frankierung von Briefen und anderen Sendungen mit dem Smartphone. Über eine App kann hierfür ein „Porto-Code“ gekauft werden. „Den Porto-Code schreiben Sie auf ... weiter lesen