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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 C 1.18 entschieden, dass eine Gemeinde den Eigentümer von Geldspielgeräten, falls er nicht zugleich der Aufsteller ist, unter bestimmten Umständen für Vergnügungssteuer-Rückstände des Aufstellers haftbar machen kann. Die Klägerin ist ein Unternehmen, das Geldspielgeräte entwickelt, herstellt und vertreibt. Die beklagte Stadt Karlsruhe erhebt Vergnügungssteuern u.a. für das Bereitstellen von Geldspielgeräten zur Benutzung durch die Öffentlichkeit. Steuerschuldner ist nach der Steuersatzung der Aufsteller der Geräte. Neben dem Aufsteller haftet der Inhaber der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis fiel dem zuständigen Prüfer wohl eine Rechnung des Arztes in die Hände, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies, aus welcher jedoch nicht hervorging, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Da der zuständige Prüfer vom betreffenden Arzt diesbezüglich keinerlei Informationen erhielt, fand er scheinbar bei eigener Recherche heraus, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma ... weiter lesen
München (jur). Deutschland muss die Umsatzsteuerpflicht größerer Unternehmen möglicherweise neu regeln. In einem am Mittwoch, 20. September 2017, veröffentlichten Urteil äußerte der Bundesfinanzhof (BFH) Zweifel, ob die bisherige Pflicht, die Steuer teilweise vorzufinanzieren, mit EU-Recht vereinbar ist (Az.: V R 51/16). Entsprechende Fragen legten die Münchener Richter daher dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 500.000 Euro gilt in Deutschland die sogenannte Sollbesteuerung. Danach wird die Umsatzsteuer bereits mit dem Ausstellen einer Rechnung fällig, unabhängig vom Zahlungstermin. Kleinere ... weiter lesen
München (jur). Steuerbetrüger können aus einer strafbefreienden Selbstanzeige keine finanziellen Vorteile ziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am Mittwoch, 27. März 2013, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: IX R 30/12). Danach werden die Steuern nur neu festgesetzt, soweit sie hinterzogen worden sind. Begünstigende Fehler in der Steuererklärung sind spätestens nach vier Kalenderjahren verjährt. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger von 1999 bis 2008 Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Veräußerungsgeschäften unterschlagen. Mit einer strafbefreienden Selbstanzeige erklärte er diese 2008 nach. Dabei ergab sich ... weiter lesen
Mit Urteil vom 14.05.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg, dass die Rechtsprechung zum ruhenden Gewerbebetrieb im Einkommensteuerrecht nicht auf das Gewerbesteuerrecht übertragen werden kann (AZ.: 7 K 7195/10). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Konkret ging es im hiesigen Fall darum, ob die Klägerin, eine Gesellschaft, einen ruhenden Gewerbebetrieb unterhielt oder ihn bereits aufgegeben hatte und damit verbunden, ob sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung erzielt hat. Nach dem GewStG muss für einen im Inland betriebenen stehenden ... weiter lesen
Köln (jur). Wer das Beklagen von Unternehmensentscheidungen zum Geschäftsmodell erhebt, muss die erzielten Einkünfte auch entsprechend versteuern. Zahlungen der Unternehmen für die Rücknahme der Klage unterliegen in jedem Fall der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 15. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 3023/13). „Bei Wiederholungsabsicht“ müsse ein solcher sogenannter „räuberischer Aktionär“ zudem auch Umsatzsteuer zahlen. Der Kläger hatte von mehreren Unternehmen ein bis 100 Aktien im Wert zwischen zehn und 500 Euro gekauft. Danach focht er Unternehmensentscheidungen der Aktiengesellschaften an. In ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch den neuerlichen Ankauf von Steuerdaten in der Schweiz wurde wieder deutlich, dass auch in Zukunft eine strenge Verfolgung von Steuersündern durch die Landesregierung NRW zu erwarten zu sein scheint. Ärger scheint jedoch nicht nur den Geldanlegern zu drohen. Auch deren Erben könnten verpflichtet sein, unversteuertes Vermögen im Nachlass dem Finanzamt unverzüglich anzuzeigen. Teilweise wurden die deutschen Finanzämter umgangen, da zu versteuernde Zinsen nicht in Deutschland angegeben wurden. Transaktionen von Geld in die Schweiz ... weiter lesen
Münster (jur). Der steuerliche Altersentlastungsbetrag bedeutet keine unzulässige Diskriminierung jüngerer Steuerzahler unter 64 Jahren. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden (Az.: 10 K 1979/15 E). Es wies damit Eheleute ab, die zu Beginn des streitigen Steuerjahres 2013 61 beziehungsweise 54 Jahre alt waren. Sie hatten verlangt, auch bei ihnen den steuerlichen Altersentlastungsbetrag anzurechnen. Dieser gilt laut Gesetz für Steuerpflichtige, die zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt sind. Über Renten und Pensionen hinausgehende Einkünfte werden dann teilweise von der Besteuerung ausgenommen. ... weiter lesen
München (jur). Pflegen regelmäßig Angehörige oder auch fremde Personen ohne jeglichen Lohn einen hilfebedürftigen Menschen, können sie für eine im Gegenzug in Aussicht gestellte Erbschaft die spätere Erbschaftsteuer mindern. Um den gesetzlichen Pflegefreibetrag bei der Erbschaftsteuer geltend machen zu können, müssen die erbrachten Pflegeleistungen aber „schlüssig dargelegt und glaubhaft gemacht werden“, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 20. November 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: II R 37/12). Bei Erbschaften sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz unterschiedliche Freibeträge vor. So haben ... weiter lesen
Münster (EBB). Betreuungsleistungen für Menschen Hilfebedarf im betreutem Wohnen sind von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Finanzgericht Münster in einem am Dienstag, 1. März 2022, bekannt gegebenen Urteil und gab dem Betreiber des Pflegeheims Recht (Az.: 15 K 3554/18 U). Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Altersheim aus einem Pflegeheim und sieben Wohnungen für betreutes Wohnen besteht. Die Wohnung befindet sich in einem Pflegeheimgebäude. Mit einer dort lebenden Bewohnerin wurde ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Diese sehen unter anderem vor, dass das Pflegeheimpersonal die notwendige Grundversorgung Pflege sicherstellt. Darüber ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Steht eine Erbschaft an, so sehen sich die Erben sowohl neuen Rechten als auch Pflichten gegenübergestellt. Die Pflicht, eine umfassende, die Erbschaft einbeziehende Steuererklärung abzugeben, ist dabei vielen Erben nicht bewusst. Schnell kann sich der Erbe so der Steuerhinterziehung strafbar machen, sollte er unversteuertes Vermögen im Nachlass nicht dem Finanzamt melden. So beinhalten heute viele Erbschaften Vermögen, welche zu Lebzeiten der Erblasser nicht ordnungsgemäß versteuert ... weiter lesen
München (jur). Auch wenn ein Geschäftswagen zu über 50 Prozent beruflich genutzt wird, können die Kosten des Autos zu 70 Prozent privat zu versteuern sein. Denn die sogenannte Ein-Prozent-Regelung wird nicht bei 50 Prozent gedeckelt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Montag, 20. August 2018, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X R 28/15). Einziger Ausweg aus dem Dilemma ist danach ein Fahrtenbuch. Im Streitfall wollte ein Immobilienmakler aus Bayern allerdings kein Fahrtenbuch führen, nahm seinen BMW 530d aber dennoch in das Betriebsvermögen auf. Das Auto hatte er 2006 gebraucht gekauft; im Streitjahr 2009 war es fünf Jahre alt und abbezahlt. Daher fielen nur ... weiter lesen