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Die Polizei darf bei einem Hartz IV Empfänger nicht Geldscheine im Wert von 4.200 Euro mit der Begründung sicherstellen, dass diese erfahrungsgemäß aus einer Straftat stammen würden. Vorliegend war ein Hartz IV Empfänger in eine Verkehrskontrolle geraten. Als die Beamten zudem Marihuana Geruch im Fahrzeug bemerkten, durchsuchten sie das Fahrzeug. Doch diesbezüglich wurden sie nicht fündig. Als sie jedoch im Kofferraum Geldscheine im Wert von 4.200 Euro vorfanden, nahmen sie das Geld an sich im Wege der Sicherstellung. Sie nahmen dem Bedürftigen nicht ab, dass er sich diesen Betrag angespart habe und dieses Geld für seine Freundin zum Einkaufen bestimmt sei. Doch der Betroffene ... weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteilen vom 24.09.2018 zu den Aktenzeichen 7 A 10084/18.OVG und 7 A 10256/18.OVG entschieden, dass Lichtbilder, Fingerabdrücke und ähnliche Maßnahmen auch im Falle einer Einstellung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts zulässig sind, wenn ein sogenannter Restverdacht fortbesteht. Die Verwaltungsrichter führten aus, dass die angeordnete erkennungsdienstliche Behandlung rechtmäßig ist, wenn der Tatvorwurf nicht vollends ausgeräumt ist. Erkennungsdienstliche Maßnahmen dürften vorgenommen werden, soweit es für die Zwecke des Erkennungsdienstes notwendig sei. Die ... weiter lesen
Das Landgericht Hamburg hatte den angeklagten Rechtsanwalt vom Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen ... weiter lesen
Geldstrafe für Ohrfeige bei Klassenkameraden wegen "Mobbing" der Tochter. Der Strafrichter des Amtsgerichts Ludwigsburg hat eine angeklagte Mutter nach der Hauptverhandlung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 8,- € (= 240,- €) verurteilt. Nach § 223 StGB (Strafgesetzbuch) wird wegen Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt. Zu den vorangegangenen Informationen ist allerdings zwingend stets zu beachten, dass diese kurzen Ausführungen lediglich einen ersten groben Überblick über über strafrechtliche ... weiter lesen
Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigte kürzlich das OLG Hamm: Ein Rechtsanwalt, der einen Mandanten loswerden wollte, fälschte zwecks „Beruhigung“ des Mandanten ein Urteil und schickte ihm eine „Abschrift“. Der Mandant zeigte sich hartnäckig und deckte den Schwindel auf. Doch mit einer (Geld-)Strafe muss der Anwalt nicht mehr rechnen. Ein Unternehmen hatte einem seiner Mitarbeiter in der Probezeit gekündigt. Dieser Mitarbeiter beauftragte daraufhin einen Rechtsanwalt, gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber vorzugehen und gerichtliche Schritte einzuleiten. Der Anwalt fertigte zunächst ein Schreiben an das Arbeitsgericht, blieb danach aber untätig. Ein Honorar forderte der ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC, die sich mit Gleichstellungsrecht und Diskriminierungsrecht bearbeitet, hat am 22.06.2021 bei der Staatsanwaltschaft Mainz Strafanzeige und Strafantrag für einen Mandanten gegen einen Politiker und ehemaligen Bundeswehr Offizier wegen Beleidigung und Volksverhetzung erstattet. Der männliche Anzeigenerstatter ist homosexuell, gleichgeschlechtlich verheiratet und bekennt sich zur Regenbogen-Fahne als Zeichen seiner sexuellen Orientierung und nimmt regelmäßig an Veranstaltungen, wie dem Cologne Pride (Christopher Street Day) teil. Der Beschuldigte ist ein Politiker und Ehemaliger Bundeswehr Offizier. Der ... weiter lesen
Verbreiten von kinderpornographischen Schriften (§ 184 b I Nr. 1 StGB) Die kinderpornografische Schrift muss zur Erfüllung dieser Tatbestandsalternative einer unbestimmten – nicht mehr überschaubaren - Vielzahl von Personen zugänglich gemacht worden sein. Verbreiten liegt also dann nicht vor, wenn der Täter die kinderpornografische(n) Datei(en) lediglich an einzelne – individualisierbare - Personen versendet, etwa als E-Mail. Ein (vollendetes) Verbreiten im Sinne des § 184 b Abs. 1 Nr. 1 StGB ist gegeben, wenn eine übertragene Datei auf einem (permanenten) Medium gespeichert oder im Arbeitsspeicher des Rechners angekommen ist. So steht es zuletzt noch im Beschluß des BGH ... weiter lesen
Der Kläger hatte Transporte von Containern aus China organisiert, in denen sich hinter einer Tarnladung Zigaretten befanden. Der Transport erfolgt über den damaligen Freihafen in Hamburg. Wegen dieser Vorgänge wurde der Kläger zwischenzeitlich vom Landgericht Hamburg wegen bandenmäßigen Schmuggels in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten rechtskräftig verurteilt. Das Finanzgericht Hamburg hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob die Einfuhrabgabenschuld zumindest hinsichtlich eines Containers eventuell wieder erloschen sein könnte, da der Container, bevor die geschmuggelten Zigaretten in den Wirtschaftskreislauf einfließen konnten, ... weiter lesen
Welche Strafe? Höhe der Strafe? Eintrag im Führungszeugnis? Abschluss Studium? Start in den Beruf? Berufsverbot? Kosten Rechtsanwalt? Zur Zeit sind in Fachkreisen neben Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auch ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen BAföG-Betrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Problemen für den Betroffenen (Gefährdung des Studiums bzw. Arbeitsplatzes, Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis, ggf. gar Gefängnisstrafe usw.) auch die Dauer der Ermittlungsverfahren an, die bei nicht anwaltlich ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darf eine offensichtlich unbegründete Revision auch ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt insbesondere nicht das rechtliche Gehör der verurteilten Straftäter, heißt es in einem am Dienstag, 15. Juli 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 792/11). Laut Strafprozessordnung ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Die Karlsruher Richter können die Revision dann nur einstimmig verwerfen. Ist nur einer der fünf Richter eines Strafsenats anderer Meinung, muss es eine ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, mit der Folge dass der Führerschein in Gefahr ist. In diesem Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit müssen aber noch alkoholbedingte Fahrfehler wie z. B. Schlagenlinienfahren hinzukommen. Folge ist regelmäßig eine Geldstrafe, Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten sowie Eintragung von sieben Punkten in Flensburg. Ab mehr als 0,5 Promille liegt auf jeden Fall eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor. Hierfür wird dann eine Geldbuße von 500 Euro fällig, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg. Fahrfehler müssen hierfür nicht vorliegen, kommen diese aber ... weiter lesen