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Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darf eine offensichtlich unbegründete Revision auch ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt insbesondere nicht das rechtliche Gehör der verurteilten Straftäter, heißt es in einem am Dienstag, 15. Juli 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 792/11). Laut Strafprozessordnung ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Die Karlsruher Richter können die Revision dann nur einstimmig verwerfen. Ist nur einer der fünf Richter eines Strafsenats anderer Meinung, muss es eine ... weiter lesen
Das Landgericht Oldenburg hatte die Angeklagten, zwei ortsansässige Rechtsanwälte, nach einer Hauptverhandlung von über 100 Tagen Dauer u.a. wegen neunfacher Beihilfe zum Betrug zu Freiheitsstrafen von fünf bzw. dreieinhalb Jahren verurteilt und ihnen die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs für mehrere Jahre untersagt. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten ein Kaufmann und seine Mittäter in neun Fällen verschiedene Kreditinstitute jeweils durch Täuschung über den Wert eines Grundstücks und die Werthaltigkeit von Sicherheiten zur Gewährung von Darlehen veranlaßt und die durch die "Überfinanzierung" erlangten Beträge für sich vereinnahmt. In der Mehrzahl der Fälle wurden die Kredite alsbald nicht mehr bedient, so daß die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des OLG Köln vom 22.09.2015, Aktenzeichen: III-1 RVs 118/15. Fall: Ein Mann hatte sich, ohne einen Fahrschein gekauft zu haben, mit einem an seiner Mütze angebrachten Zettel, auf dem gut sicht- und lesbar „Ich fahre schwarz“ stand, in einen ICE gesetzt. Er machte weder beim Einsteigen noch bei der Suche nach einem Sitzplatz einen Mitarbeiter der Deutschen Bahn auf sich aufmerksam. Der Zugbegleiter bemerkte den Schwarzfahrer sowie dessen Zettel erst bei der routinemäßigen Fahrscheinkontrolle. Nachdem das LG Bonn den Mann wegen Beförderungserschleichung verurteilt hatte, hat das OLG Köln diese ... weiter lesen
Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kriminalitätsprognose unter Berücksichtigung der Tat- und Schuldaufarbeitung des Verurteilten ; OLG Hamm, 2. Strafsenat, Beschluss v. 17.02.2010, Az.: 2 Ws 32/10 Bei Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Gewalttaten oder Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolgten, kommt eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung nur in Betracht, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit verantwortet werden kann, da § 57 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB eine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit der Reststrafenaussetzung zur Bewährung verlangt. Zwar muss keine Gewissheit bestehen, dass der Verurteilte in Freiheit künftig straffrei ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen
Sachverhalt: Der Beschuldigte hat einen Impfausweis bei einer Apotheke vorgelegt, damit ihm ein digitales Impfzertifikat ausgestellt wird. Allerdings waren die Angaben im Impfpass unrichtig, da der Beschuldigte nicht gegen Covid-19 geimpft wurde. Dem Apotheker ist die Unrichtigkeit der Angaben aufgefallen und meldete dies der Ermittlungsbehörde. Der Impfpass wurde infolgedessen beschlagnahmt. Die Polizei hat daraufhin die gerichtliche Bestätigung für die Beschlagnahme beantragt. Beschwerdeentscheidung: Dem Landgericht Osnabrück wurde eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück vorgelegt. Das Amtsgericht Osnabrück hat zuvor eine Strafbarkeit des Beschuldigten verneint und somit die ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Entgegen landläufiger Meinung gibt es für Ärzte und Zahnärzte in Deutschland kein absolutes Werbeverbot mehr. Es wäre auch nicht mit EU-Recht vereinbar, wie am Donnerstag, 4. Mai 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied (Az.: C-339/15). Er verwarf damit ein absolutes Werbeverbot für Zahnärzte in Belgien. Ein Zahnarzt aus Brüssel hatte mit einem Plakatständer für seine Praxis geworben, hatte Anzeigen in lokalen Tageszeitungen geschaltet und informierte im Internet über seine Praxis und die dort angebotenen Behandlungen. All dies rief schließlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Denn belgisches Recht verbietet ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Januar 2019 zum Aktenzeichen 2 BvR 2429/18 entschieden, dass ein Untersuchungshäftling in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt ist, wenn der Termin zur Hauptverhandlung nicht verfassungskonform zeitnah erfolgt. Sachverhalt: Der Beschwerdeführer befindet sich seit Mai 2016 in Untersuchungshaft. Im August 2016 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Geiselnahme in Tateinheit mit versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung. Im Oktober 2016 ließ die zuständige Strafkammer des Landgerichts die Anklage zur Hauptverhandlung zu und ordnete die Haftfortdauer an. Die ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 27.11.2003, Aktenzeichen: Ws 1267/03 1. Bei Anhaltung eines in fremder Sprache verfassten Briefes der Ehefrau des Strafgefangenen sind Feststellungen erforderlich, ob die Absenderin nicht der deutschen Sprache mächtig ist und der Strafgefangene diese fremde Sprache lesen kann. 2. Trifft dies zu, ist zu berücksichtigen, dass der den familiären Kontakt betreffende Briefverkehr Art. 6 Abs. 1 GG berührt. 3. Eine davon zu unterscheidende Frage betrifft die Notwendigkeit der Übersetzung des fremdsprachigen Briefes und der Kostentragung. StVollzG § 31 Abs. 1 Nr. 6 Auszüge vom Beschluss: http://www.justiz.bayern.de/olgn/rs...b_ws1267_03.pdf weiter lesen
Straßburg (jur). Deutschland darf weiterhin als gefährlich geltende psychisch kranke Straftäter nachträglich in die Sicherungsverwahrung nehmen, auch wenn sie nach Jugendstrafrecht verurteilt worden sind. Dies hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in einem am Dienstag, 4. Dezember 2018, verkündeten Urteil bestätigt (Az.: 10211/12 und 27505/14). Die Straßburger Richter lehnten damit die Beschwerde eines psychisch Kranken ab, der sich gegen seine Sicherungsverwahrung wandte. Der damals 19-Jährige Mann wurde vom Landgericht Regensburg 1997 nach dem Jugendstrafrecht zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Mordes an einer Joggerin ... weiter lesen
Dies hat am 15.11.2002 der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 8.5.2002 aufgehoben. Dieses hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen 25jährigen Studenten und einen 26jährigen Handwerker abgelehnt und damit eine Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 8.2.2002 zurückgewiesen. Beiden wird hierin vorgeworfen, auf ein von ihnen in Karlsruhe betriebenes sog. „nationales Infotelefon“ als Bandansage im Anschluss an verschiedene Veranstaltungshinweise der rechten Szene die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ aufgesprochen und hierdurch Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB verwendet ... weiter lesen
Vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen - Revision von zwei Journalisten der Wochenzeitung „N." in P. erfolgreich Die beiden Angeklagten (der 46-jährige verantwortliche Herausgeber bzw. ein 42-jähriger Redakteur des in P. erscheinenden „N.“ - einer wöchentlich erscheinenden Zeitung, die kostenlos an etwa 12 000 Haushalte verteilt und über Anzeigen finanziert wird) veröffentlichten in der Ausgabe 19 des „N.“ im Juli 1999 unter der Überschrift „H.: Wer ist schuld am Giftmüll-Skandal?“ einen Beitrag, welcher sich mit Vorgängen um die Pforzheimer Mülldeponie befasste. In diesem war unter anderem die Rede, dass es dort jahrelang zu illegalen Ablagerungen von Giftmüll gekommen sei. Der P. Bürgermeister W. sei für die Deponie ... weiter lesen