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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Börsen-Analysten sehen mehrere Gründe für die weiter andauernde Krise der Schiffsfonds. Auf dem Containerfrachter- und Tankschiffmarkt sollen bedeutsame Überkapazitäten herrschen. Im Gegenzug sei das Frachtaufkommen durch die Krise übermäßig gestiegen. Dies seien die wichtigsten Faktoren für die momentane Insolvenzwelle, die sehr wohl andauern kann, denn es ist zurzeit keine Erholung des Marktes in Sicht. Einige der 250.000 deutschen Anleger müssen mit Ausschüttungsstopps, Nachzahlungen oder sogar mit ... weiter lesen
Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen betroffenen Anlegern zugute. Das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dem CS Euroreal soll das Management, wie zuvor von dem SEB Immoinvest praktiziert, das Schicksal des Fonds in die Hände der Anleger gelegt haben. Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Unternehmen seinen Versicherten in den vorliegenden Fällen die in den Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen müsse. Zusätzlich zur Erfüllung der vereinbarten Auszahlungspläne seien Schadenersatzansprüche möglich. Die fünf zur Entscheidung stehenden Fälle verwies der BGH zur differenzierteren Feststellung an die Vorinstanzen zurück. Die von Clerical Medical in Deutschland verkauften Lebensversicherungen basierten auf einem Anlagemodell, durch dessen Rendite die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 18.12.2012 (Az.: II ZR 259/11) entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass erhaltene Steuervorteile aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds nicht angerechnet werden, wenn die entsprechende Schadensersatzleistung versteuert werden müsse und dem Anleger die Vorteile so wieder genommen würden. Sei die Schadensersatzleistung beispielsweise als Rückfluss von Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu verstehen und somit zu versteuern, könnten Steuervorteile nur angerechnet ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei vielen Schiffsfonds scheint derzeit Flaute zu herrschen. Zunächst seien von den Anlegern des Schiffsfonds Ownership Tonnage III Nachzahlungen gefordert worden, dann sollen auch noch Rückforderungen der Ausschüttungen verlangt worden sein. Im Jahr 2005 sei der Schiffsfonds in Umlauf gebracht worden. Die Beteiligungen an der "MS Elbmarsch", der "MS Elbcarrier", der "MS Elbdeich", der "MS Elbinsel" und der "MS Elbfeeder" seien hierbei enthalten. Erste Notsignale soll es bereits im Jahr 2010 gegeben haben. Damals sei von den Anlegern rund 1 Mio. Euro ... weiter lesen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer unlängst ergangenen Entscheidung vom 16.12.2015 - 10 O 4081/15 (noch nicht rechtskräftig) – in einem von der KSR betreuten Fall eine von der Sparkasse Nürnberg im Juni 2008 verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft erachtet und damit den Widerruf des Klägers für wirksam erklärt. Damit schließt sich das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner Entscheidung der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Nürnberg an, welches mit Urteil vom 11.11.2015 – 14 U 2439/14 – dieselbe vielfach von Sparkassen verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen auch nach Jahren nach Vertragsschluss erklärten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH (Bundesgerichtshof) hat mit seiner Entscheidung vom 18.09.2012 (AZ: XI ZR 344/11) die Rechte von Anlegern weiter gestärkt. Das Urteil fiel zugunsten der Anleger aus und könnte richtungsweisend für die Ausgabe anderer Inhaberschuldverschreibungen sein, bei denen der Prospekt fehlerhaft sein könnte. Die Instanzgerichte sollen die Klage zuvor noch abgewiesen haben. Dem Urteile solle ein Werbeprospekt zugrunde liegen, welcher insbesondere die Beschreibung "ausgewogene Konditionen" enthalten habe. Nach der Auffassung der Karlsruher Richter ... weiter lesen
Einmalige laufzeitunabhängige Individualbeiträge bei Verbraucherdarlehen benachteiligen den Verbraucher unangemessen entgegen den Geboten von Treu und Glauben und sind daher unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf bereits am 28. April 2016 entschieden (Az.: 6 U 152/15). Die Bank hatte gegen dieses Urteil allerdings Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Wie der BGH am 20. Dezember mitteilte, hat die Bank die Revision nun aber zurückgezogen. Damit ist das Urteil des OLG Düsseldorf jetzt rechtskräftig. Das OLG hatte festgestellt, dass die Klausel zu Individualbeiträgen eine Preisnebenabrede sei, die der Inhaltskontrolle unterliege. Dieser ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Insgesamt sollten 1,2 Milliarden Euro an die Anleger ausgeschüttet werden. An die meisten Anleger sei eine erste Ausschüttung in Höhe von 10,25 € pro Anteil erfolgt. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt, ob die weiteren Ausschüttungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die IVG Immobilien AG steckt augenscheinlich in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Bis zum 30. Juli sollen die Kreditgeber nun entscheiden, ob sie dem Sanierungsplan für den angeschlagenen Immobilienkonzern zustimmen. Dieser sieht offenbar vor, die Kredite gegen Aktien zu tauschen. Sollte diese so genannte "debt-equity-swap" scheitern, käme er voraussichtlich zu einem Schutzschirmverfahren für die IVG. Das kündigte IVG-Vorstandschef Wolfgang Schäfers gegenüber dem Handelsblatt in der Ausgabe vom ... weiter lesen
Rechtsschutz der Aktionäre gegen unrechtmäßiges, kompetenz-überschreitendes Handeln der Organe der Aktiengesellschaft bei der Ausübung des genehmigten Kapitals (Mangusta/Commerzbank I und II) Der II. Zivilsenat hatte über die Revisionen einer Minderheitsaktionärin in zwei Klageverfahren gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit der Ausübung des genehmigten Kapitals durch deren Vorstand zu entscheiden. Die Hauptversammlung der beklagten Bank hatte ihren Vorstand rechtswirksam ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital gegen Bar- und gegen Sacheinlagen bis zu bestimmten Höchstnennbeträgen zu erhöhen und dabei jeweils das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von diesen Ermächtigungen machte der ... weiter lesen