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Rechtsanwalt in Darmstadt - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
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Der u.a. für Bank- und Bürgschaftsrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden: Die von der Rechtsprechung für die Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger entwickelten Grundsätze gelten nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für andere gewerbliche oder berufliche Kreditgeber im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes. Der damals gerade 18 Jahre alte, einkommens- und vermögenslose Kläger verpflichtete sich zur Rückzahlung eines seinem Vater gewährten, mit 10% zu verzinsenden Darlehens von 35.000 DM und einer Laufzeit von unter 3 Monaten. Deswegen unterwarf er sich in einer notariellen Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung. Die Vollstreckungsabwehrklage, mit der er die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Den Anlegern wurden einerseits Schadenersatzansprüche zugesprochen und andererseits die Leistungsverpflichtungen von CMI aus den abgeschlossenen Verträgen bestätigt. Die Karlsruher Richter (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) urteilten damit eindeutig zum Vorteil der Anleger und bestätigen nahezu alle der in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Kunden. Der BGH verwies einige Verfahren zurück an die Instanzgerichte zur weiteren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei dem CS Euroreal soll das Management, wie zuvor von dem SEB Immoinvest praktiziert, das Schicksal des Fonds in die Hände der Anleger gelegt haben. Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die Rückgabewünsche der Anleger das vorhandene Fondsvermögen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger sollen in der Vergangenheit vermehrt dazu übergegangen sein, Beteiligungen an Medienfonds zu erwerben. Medienfonds sind wohl zumeist geschlossene Fonds. Anleger, die sich an einem Medienfonds beteiligen, werden dann anscheinend an den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme beteiligt. Während der Zeichnung der Fonds sollen Anleger mit Steuervorteilen zum Erwerb bewogen worden sein. Allerdings soll sich in der Folge ziemlich schnell herausgestellt haben, dass die erhofften Ergebnisse wohl ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Entscheidungen der Richter in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) zum Thema CMI bestätigen viele der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Anleger und benachteiligen den Lebensversicherer eindeutig. Dies gilt wohl auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen. Unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, soll CMI laut dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seinen Kunden im ... weiter lesen
Gold genießt seit langer Zeit einen guten Ruf als wertbeständige Geldanlage. Das gilt aber nur, wenn auch der Anbieter von Goldanlage-Modellen seriös ist. Dass dies nicht immer der Fall ist, mussten die Anleger der Cosma-Gruppe leidvoll erfahren. Am Amtsgericht Karlsruhe wurden am 2. März 2017 die Insolvenzverfahren über die Cosma Deutschland AG (Az.: 30 IN 1026/16), über die Cosma Service GmbH (Az.: 10 IN 1027/16) und die Cosma Verwaltungs GmbH eröffnet (Az.: 20 IN 1028/16) eröffnet. Die Anleger können nun ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Die geschädigten Anleger haben auf die vermeintlich attraktiven ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Seit dem 13.06.2012 soll die Rücknahme der Anteile ausgesetzt worden sein. Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 reiht sich dieser zu zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit mit großen Schwierigkeiten zu kämpfen haben und jüngst erst geschlossen wurden oder sich teilweise bereits in der Liquidation befinden. Es heißt, die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten sei nun am 13.09.2012 um weitere 9 Monate verlängert worden. In den ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren hat sich die Medienlandschaft v.a. darauf gestürzt, dass Bankkunden in vielen Fällen die Möglichkeit hatten und auch noch haben, durch Widerruf sich von ihrem hochverzinsten Darlehen zu trennen und Geld zu sparen. Dabei ist etwas untergegangen, dass seit Jahren der BGH und auch die Instanzgerichte über Klagen von Versicherungskunden zu befinden haben, die der Überzeugung sind, dass die ihnen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages zur Verfügung gestellten Belehrungen über ihr Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht fehlerhaft sind. Im Falle einer unzureichenden Belehrung kann sich der Verbraucher auch nach Jahren durch ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit einer am 24.09.2013 verkündeten Entscheidung (Az.: XI ZR 204/12) festgestellt, dass eine Bank zur Offenlegung von Provisionen verpflichtet ist, welche sie von der Emittentin eines Wertpapiers erhält, das sie dem Kunden im Wege einer Anlageberatung im Falle der Vereinbarung eines Kommissionsgeschäfts vermittelt, wenn der Kunde gleichzeitig an die Bank eine Provision leisten muss. Hieraus lässt sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ein aufklärungspflichtiger Interessenkonflikt entnehmen, der dem vergleichbar sei, welchen der BGH bereits bei der Einpreisung eines sog. anfänglichen negativen Marktwertes bei Swap-Geschäften (BGH, Urt. v. 22.03.2011 - XI ZR 33/10) ... weiter lesen
Viele Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen über Immobilienfinanzierungen sind fehlerhaft, vor allem in der Zeit zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010, davor und danach u.U. auch (unter besonderen Voraussetzungen). Dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Darlehnsnehmer kann auch heute noch seinen Vertrag widerrufen mit der Folge der Rückabwicklung aller geleisteten Zahlungen und Freigabe der Sicherheiten.Man spricht auch vom sog. “ewigen” Widerrufsrecht, weil die Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung noch nicht zu laufen begonnen hat. Auch wenn sehr viele Belehrungen über das Widerrufsrecht in den Darlehensverträgen fehlerhaft ... weiter lesen
Nicht selten werden in den letzten Jahren Immobilienkaufverträge nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen. Vielmehr finden zwei getrennte notariellen Terminen statt. Zuerst sucht der Käufer den Notar auf und unterbreitet ein Angebot zum Vertragsschluss. Kurze Zeit später nimmt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen. Der BGH hat diese Praxis in der Vergangenheit durch verschiedene Urteile in Bezug auf den Verkauf bestehender Eigentumswohnungen eingeschränkt (KSR hat hierüber berichtet). Bereits in seiner Entscheidung vom 11.06.2010 – V ZR 85/09 – hat der BGH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Prinzipiell solle sich die Haftung nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten, so der BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10). Aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung könnten sich jedoch Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben. Zweck der GbR war der Bau von Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts und deren anschließende Verwaltung. Die Gründungsgesellschafter hatten ... weiter lesen