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Rechtsanwalt in Eislingen/Fils - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger sollen bei der Zeichnung des MPC Leben Plus falsch beraten worden sein. Aus diesem Grunde sind viele Anleger von der Entwicklung des Fonds überrascht worden. Der Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds wurde im Jahre 2002 erstmals aufgelegt. Im Rahmen der Zeichnungen wurde wohl häufig mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben. An der hohen Sicherheit des Fonds seien jedoch mittlerweile Zweifel aufgekommen, da viele Anleger anscheinend nur wenige bzw. nach 2008 wohl überhaupt keine Ausschüttungen mehr erhalten haben. Grund ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einer aktuellen von Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, erstrittene Entscheidung vom 01.08.2016 – 14 U 1780/15 – die Sparda Bank Nürnberg verurteilt und einem Darlehensnehmer Recht gegeben, der die Fehlerhaftigkeit der ihm vorgelegten Widerrufsbelehrung behauptet hatte. Der Gesetzgeber hatte zum 11.06.2010 die Vorschriften für das gesetzliche Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen neu geregelt. Er hat in der Folge ein gesetzliches Muster zur Verfügung gestellt. Dieses Muster hat die Sparda Bank inhaltlich ohne Abweichung übernommen. Nach Auffassung des Gerichts hat es diese Widerrufsinformation jedoch nicht ausreichend optisch hervorgehoben, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23.04.2012 (AZ II ZR 75/10) zu den Grundsätzen der Prospekthaftung bei Prognosefehlern Stellung genommen. Dem Anleger müsse für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d.h. er müsse über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein könnten, verständlich und umfassend aufgeklärt werden. Ob ein Prospekt im Bezug darauf unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, sei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die König & Cie. Renditefonds 50 – MT "King Dorian" schien die Krise bis zum Beginn des Jahres 2012 jedoch gut zu überstehen. Nun soll aber deutlich werden, dass auch die König & Cie. Fonds von der andauernden Krise betroffen sein könnten. Einige der Gesellschaften mussten bereits Insolvenz anmelden. Dieser Umstand könnte für Anleger ungeahnte Folgen haben. Die Nachfrage nach Schiffstransporten hielt sich vergleichsweise gering. Dadurch entstanden niedrige Charterraten der Transportschiffe, welche zu den Problemen der ... weiter lesen
Bei Darlehensverträgen muss der Verbraucher dringend schriftlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Mögliche Fehler in der Belehrung können auch nicht mündlich in einem sog. Präsenzgeschäft aus dem Weg geräumt werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2017 entschieden (Az.: XI ZR 381/16). Mit anderen Worten: Eine Widerrufsbelehrung bleibt auch dann fehlerhaft, wenn die Vertragsparteien bei der Vertragsunterzeichnung gleichzeitig vor Ort waren und die Belehrung richtig erklärt wurde. Der Fehler lässt sich so nicht beheben. Der Verbraucher müsse zwingend korrekt und in Textform über sein Widerrufsrecht informiert werden, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nachdem im Jahr 2002 der geschlossene Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG aufgelegt wurde, soll oftmals mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben worden sein. Daran seien inzwischen Zweifel aufgekommen: Nach nur wenigen Ausschüttungen sollen die Anleger nach 2008 gar keine Zahlungen mehr erhalten haben, der Fonds habe wirtschaftliche Probleme. Die Finanzierung des Fonds soll zum Großteil durch Fremdkapital erfolgt sein. Inzwischen sei aber beispielsweise bereits die vereinbarte Beleihungsgrenze mit einer der ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Sparkasse Ulm darf ihre „Scala“-Sparverträge nicht kündigen. Auch die derzeitige Niedrigzinsphase gibt dem Institut nicht das Recht, die mit bis zu 3,5 Prozent verzinsten Verträge vorzeitig zu beenden oder sie auf andere Sparformen umzustellen, urteilte am Mittwoch, 23. September 2015, das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 9 U 31/15 und 9 U 48/15). Das „Vorsorgesparen S-Scala“ ist ein Ratensparplan mit 25-jähriger Laufzeit. Wie auf einer Treppe (italienisch: scala) steigen die Zinsen, je länger die Sparer durchhalten – auf bis zu 3,5 Prozent. Als das Produkt 1993 auf den Markt kam, war dies nicht umwerfend. Dafür punktete die Spar-Treppe mit ... weiter lesen
Die Peseus Invest und Vermögen AG muss ihr Investmentgeschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Dezember 2015 angeordnet. Wie die BaFin am 11. Januar 2016 mitteilt, habe die Peseus Invest und Vermögen AG Anlegern Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung angeboten. Durch die kollektive Vermögensverwaltung habe sie das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen. Dieses unerlaubt betriebene Einlagengeschäft müsse sie durch die vollständige Rückzahlung des Genussrechtekapitals an die Anleger unverzüglich ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit einer am 24.09.2013 verkündeten Entscheidung (Az.: XI ZR 204/12) festgestellt, dass eine Bank zur Offenlegung von Provisionen verpflichtet ist, welche sie von der Emittentin eines Wertpapiers erhält, das sie dem Kunden im Wege einer Anlageberatung im Falle der Vereinbarung eines Kommissionsgeschäfts vermittelt, wenn der Kunde gleichzeitig an die Bank eine Provision leisten muss. Hieraus lässt sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ein aufklärungspflichtiger Interessenkonflikt entnehmen, der dem vergleichbar sei, welchen der BGH bereits bei der Einpreisung eines sog. anfänglichen negativen Marktwertes bei Swap-Geschäften (BGH, Urt. v. 22.03.2011 - XI ZR 33/10) ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vor allem niedrige Charter- bzw. Frachtraten sowie hohe Treibstoffkosten sollen zu den Gründen der Krise zählen. Die niedrigen Raten sollen Folge eines zu großen Angebotes von Transportschiffen bei einer – gerade aufgrund der europäischen Schuldenkrise – zu geringen Nachfrage sein. Diese Lage bessere sich in naher Zukunft wahrscheinlich nicht, heißt es. Stattdessen würden die Anleger von Schifffonds wohl noch einige Jahre bis zu einer Erholung der Schifffahrtsbranche warten müssen. Für Anleger kann es ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Entscheidungen der Richter in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) zum Thema CMI bestätigen viele der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Anleger und benachteiligen den Lebensversicherer eindeutig. Dies gilt wohl auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen. Unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, soll CMI laut dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seinen Kunden im ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat einem Euro-Plan-Anleger einen Anspruch auf überzahlte Zinsen gegen die, die Kapitalanlage finanzierende Bank gewährt. In seiner Entscheidung vom 01.03.2011 - XI ZR 135/10 hat der BGH festgestellt, dass der Darlehensvertrag den gesetzlichen Formerfordernissen nicht entspricht. Der Darlehensnehmer hat sich an dem Anlagemodell EuroPlan beteiligt. Dieses sieht vor, dass sich der Anleger mittels eines Darlehens in eine britische Lebensversicherung investiert und sich gleichzeitig an einem Investmentfonds beteiligt. Dabei sollte planmäßig der Ertrag der Fondsbeteiligung zu einem späteren Zeitpunkt zur Darlehenstilgung verwendet werden. Die Darlehenszinsen sollten aus Erträgen der ... weiter lesen