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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München soll mit diesem Beschluss herausgestellt haben, dass die von den Klägern geltend gemachten Prospektfehler zur Debi Select Flex Fonds GbR gegeben sind. Im Zuge dessen könne dem Kläger der geltend gemachte Anspruch auf Ersatz des Schadens aus Prospekthaftung zustehen. Weiterhin soll das Gericht die Beklagte wohl dazu verurteilt haben, sämtlichen Klägern die Einzahlungen zurück zu zahlen und diese von etwaigen Ansprüchen seitens der Beklagten zu befreien. ... weiter lesen
Die Immobiliengesellschaft hat nun allerdings bekannt gegeben, dass der Fonds doch aufgelöst werden muss. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen: Grund dafür ist der gleiche, wie schon bei den anderen unzähligen Fonds, die in den letzten Monaten schließen mussten: die Finanzkrise und die Verunsicherung in der Branche. Die Folge dessen war, dass der Fonds nicht liquide genug war, um den Anlegern ihr Geld auszuzahlen. Planmäßig soll der Fonds bis zum 31. Dezember 2016 vollständig liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Immobilien veräußert und die Anleger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bereits im Juli 2012 sollen offenbar 20 % des Fondsvermögens an die Anteilseigner des SEB Immoinvest ausgezahlt worden sein. Ob weitere Auszahlungen erfolgen bleibt weiterhin so ungewiss wie auch bei anderen offenen Immobilienfonds. Andere sich in der Abwicklung befindliche offene Immobilienfonds sollen angeblich eine Auszahlungsquote von 0 bis 10 % aufweisen. Lediglich der KanAm US-Grundinvest scheint im Rahmen seiner Liquidation durch die Auszahlung an die Anleger im September 2010 bereits 463 Millionen Dollar an seine Anleger ausgezahlt haben und somit ein ... weiter lesen
Insolvenzantrag statt Anleihegläubigerversammlung: Die Laurèl GmbH teilte am 14. November mit, dass sie unverzüglich einen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen werde. Die geplante Gläubigerversammlung für die Anleihe-Anleger an diesem Tag wurde abgesagt. Hintergrund für den Insolvenzantrag ist die Absage eines chinesischen Investors. Dieser habe kurz zuvor mitgeteilt, dass er für ein Investment in die Laurèl GmbH außerhalb einer Insolvenz nicht mehr zur Verfügung stehe. Für das Modeunternehmen blieb damit offenbar nur noch, einen Insolvenzantrag zu stellen. Für die Anleger, die insgesamt rund 20 Millionen Euro in die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll nun mit zwei Urteilen vom 08.05.2013 (Az.: IV ZR 84/12 und IV ZR 174/12) festgestellt haben, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer den Klauseln nicht hinreichend klar entnehmen könne, welche Geschäfte von dem in ihnen enthaltenen Ausschluss erfasst sein sollen. Deswegen sollen die sogenannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" in Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern unwirksam sein. Mit den Klauseln in den Versicherungsbedingungen soll insbesondere bestimmt worden ... weiter lesen
Aktuell bieten Banken zu vergleichsweise günstigen Konditionen Darlehen an. Dies verärgert viele Kunden, die in den Jahren zuvor zu teilweise weitaus höheren Zinsen Darlehensverträge abgeschlossen haben. Zwar bestünde grundsätzlich die Möglichkeit im Einvernehmen mit der Bank das bestehende Darlehen zu beenden und ggf. bei einer anderen Bank zu niedrigeren Zinsen einen neuen Vertrag abzuschließen. Jedoch fällt in diesem Falle eine nicht selten hohe Vorfälligkeitsentschädigung an. Es gibt jedoch dennoch einen Weg, durch welchen Bankkunden ohne Belastung mit einer Vorfälligkeitsentschädigung Zinsen ersparen können. Bankkunden haben nämlich die ... weiter lesen
Der für Bank- und Börsensachen zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß Geschäfte mit Aktienanleihen keine Börsentermingeschäfte sind. Aktienanleihen sind Inhaberschuldverschreibungen mit dem Recht des Anleiheemittenten, die Anleihe entweder zum Nennwert in Geld oder aber in Form einer bestimmten Anzahl von Aktien einer bestimmten Gesellschaft zurückzuzahlen. Der Rechtsvorgänger des Klägers kaufte am 15. Juli 1998 von der beklagten Bank Aktienanleihen im Nennwert von 50.000,-DM. Die Schuldverschreibungen waren am 10. August 1999 mit 10% zu verzinsen und nach Wahl der Emittentin, einer anderen Bank, mit 100% des Nennwertes oder durch Lieferung von 61 VW-Stammaktien je 10.000,-DM Schuldverschreibungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für mögliche Prospektfehler in Anspruch genommen werden können. Ein weiteres Problem soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein. Darüber hinaus sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt. Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring-Modelle investiert werden. Die zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 scheint sich dieser mit zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds einzureihen. Viele dieser Fonds leiden derzeit an großen Schwierigkeiten und wurden erst jüngst geschlossen oder befinden sich teilweise bereits in der Liquidation. Seit dem 13.06.2012 soll die Rücknahme der Anteile des Target Return ausgesetzt worden sein. Nun sei angekündigt worden, die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten sei nun am 13.09.2012 um weitere 9 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit der Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll eine Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern in der Anlageberatung erzielt werden. Zum einen soll der Schutz der Anleger vor Falschberatung und zum anderen die Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern weiter erhöht worden sein. Durch diese Maßnahme müssen Finanzinstitute Kundenbeschwerden an die Finanzaufsicht melden und alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Durch die am 01.11.2012 in Kraft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem von der Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer erstrittenen Urteil vom 19.07.2012 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Aktenzeichen 1 O 589/11) die beklagte Bank zum Schadenersatz und zur so genannten Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von einem Anlageberater der Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Besondere dabei war, dass die Darlehensschuld der Gesellschaft bereits vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft begründet worden war. Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründende Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, grundsätzlich solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Zweck der GbR war die ... weiter lesen