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Experten-Ratgeber
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Geschädigte Anleger der Crassus-Germanum-Gruppe haben in den vergangenen Tagen Post vom Amtsgericht Coburg erhalten. Sie werden aufgefordert, Stellung zu einem Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters der Firma CG Service & Verwaltung GmbH, einem Unternehmen der Crassus-Germanum-Gruppe, zu nehmen, welchen dieser parallel mit dem Antrag auf Durchführung eines Mahnverfahrens beim Amtsgericht Coburg eingereicht hat. Die CG Crassus Germanum hat in den vergangenen Jahren mit Hilfe des Vertriebs der GK-Group an Anleger Photovoltaikanlagen vertrieben. Bei der Firma CG Service & Verwaltung GmbH handelt es sich um ein Tochterunternehmen, welches nach dem Erwerb der PV-Anlagen durch den Anleger als Mieter der ... weiter lesen
Bislang haben sich Bausparkassen, die sich von unrentablen Bausparverträgen trennen wollten, auf Verträge konzentriert, bei denen die Zuteilungsreife bereits mehr als 10 Jahre bestand. Im Hinblick auf solche Verträge hat der BGH mit Entscheidung vom 21.02.2017 -XI ZR 272/16 – festgestellt, dass eine Kündigung durch die Bausparkasse aufgrund einer seit mehr als 10 Jahren bestehenden Zuteilungsreife in der Regel wirksam ist. Nunmehr werden von Bausparkassen auch Bausparverträge in den Fokus genommen, die noch nicht mehr als 10 Jahre zuteilungsreif sind. Hier tut sich v.a. die Aachener Bausparkasse hervor. Sie bietet Kunden einen Tarifwechsel zu weitaus schlechteren Guthabenzinsen an. Lehnt der Kunde ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit Urteil vom 23.04.2012 (AZ II ZR 75/10) zu den Grundsätzen der Prospekthaftung bei Prognosefehlern geäußert. Es ist existenziell notwendig, dass dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werde, d.h. es müsse eine verständliche und umfassende Aufklärung über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein könnten, erfolgen. Generell sei nach dem Gesamtbild des Anlegers zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer groß angelegten Razzia sollen zahlreiche Tatverdächtige, so angeblich auch die Geschäftsführer der S&K Gruppe, wegen dringenden Tatverdachts des Betrugs mit Kapitalanlagen, der Untreue und anderer Straftaten, festgenommen worden sein. Der Vorwurf laute wohl, die S&K Gruppe habe zusammen mit einem Partnerunternehmen und anderen Personen eine Art "Schneeballsystem" entwickelt. Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft müsse nun geklärt werden, ob tatsächlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise scheint weiter unter den Dr. Peters Fonds zu wüten und dabei auch nicht den „Leo Glory“ zu verschonen. Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Der möglicherweise problematische Zustand der Fonds soll sich - wie häufig - auf niedrige Charterraten und Zahlungsrückstände der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um ein Insolvenzverfahren ihrer Schiffsfonds abzuwenden, soll die Hamburger Lloyd Fonds AG nun ihre wirtschaftlich in Bedrängnis geratenen Schiffsfonds in eine Auffanggesellschaft namens „Ocean 16“ ausgliedern wollen, heißt es. Aufgrund der Schifffahrtskrise soll es zahlreichen Schiffsfonds an den finanziellen Mitteln fehlen, um beispielsweise die Betriebskosten decken zu können. Die sich ebenfalls in dieser Situation befindlichen Schiffsfonds des Hamburger Investmenthauses Lloyd Fonds AG sollen jetzt durch das Finanzierungsmodell ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren hat sich vermehrt eine Praxis bei dem Verkauf von Immobilien herausgebildet, die für Verkäufer nun zum Bumerang wird. Normalerweise erscheinen beim Verkauf einer Immobilie Käufer und Verkäufer bei dem Notar zur notariellen Beurkundung. Alternativ wurde in den vergangenen Jahren nicht nur ein Notartermin, sondern zwei Notartermine zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vereinbart. Bei dem ersten der beiden Termine soll der Käufer ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages abgeben, welches der Verkäufer in einem zweiten Termin annimmt. Käufer und Verkäufer treffen beim Notar nicht aufeinander. Der BGH hat bereits in mehreren Urteilen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG ("The Gherkin") gehört zum Portfolio der IVG Immobilien AG. Die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds sind hoch. Normalerweise haften die Gesellschafter als Unternehmer. Somit besteht für sie auch die Gefahr des Totalverlustes ihrer Anlage. Der im Jahr 2007 aufgelegte Fonds beteiligt sich an einem Bürogebäude in London. Die Fremdfinanzierung in Schweizer Franken bereiten im Zuge dessen wohl momentan ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Viele betroffene Anleger waren zuvor schon davon ausgegangen, dass sie ihr investiertes Kapital nicht mehr zurückerhalten werden. Der Medienfonds wies anscheinend ein Kapital von 240 Mio. Euro auf. Die in den Informationsmaterialien und Beratungen gemachten Angaben soll der Fonds gegenüber seinen Anlegern aber wohl nicht eingehalten haben. Als Grund hierfür wird beispielsweise angeführt, dass die Ausschüttungen wohl geringer ausfielen als erwartet. Das Konstrukt des Medienfonds Montranus 2 soll so ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wenn Verbraucher einen Darlehensvertrag widerrufen, greift der Widerruf nicht auch für eine gleichzeitig zu Tilgungszwecken abgeschlossene Kapitallebensversicherung. Denn es handelt sich nicht um ein sogenanntes verbundenes Geschäft, urteilte am Dienstag, 5. Mai 2015, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: XI ZR 406/13). Er wies damit eine Frau aus Niedersachsen ab. Sie hatte 2002 bei der Santander Bank ein Darlehen aufgenommen. Dies sollte zum Ende der Laufzeit auf einen Schlag durch eine gleichzeitig abgeschlossene „tilgungsersetzende Kapitallebensversicherung“ getilgt werden. Ein solches Vertrags-Doppel ist insbesondere zur Immobilienfinanzierung verbreitet. Nach ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat mit einer am 24.09.2013 verkündeten Entscheidung (Az.: XI ZR 204/12) festgestellt, dass eine Bank zur Offenlegung von Provisionen verpflichtet ist, welche sie von der Emittentin eines Wertpapiers erhält, das sie dem Kunden im Wege einer Anlageberatung im Falle der Vereinbarung eines Kommissionsgeschäfts vermittelt, wenn der Kunde gleichzeitig an die Bank eine Provision leisten muss. Hieraus lässt sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ein aufklärungspflichtiger Interessenkonflikt entnehmen, der dem vergleichbar sei, welchen der BGH bereits bei der Einpreisung eines sog. anfänglichen negativen Marktwertes bei Swap-Geschäften (BGH, Urt. v. 22.03.2011 - XI ZR 33/10) ... weiter lesen
Der für Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden: Eine Bausparkasse hat für die den Darlehensvertrag betreffende arglistige Täuschung eines selbständigen Untervermittlers einzustehen. Die hoch verschuldeten Kläger suchten einen Kleinkredit von 6.000 DM. Der selbständige Untervermittler einer für die beklagte Bausparkasse tätigen Anlagevermittlungsgesellschaft erklärte ihnen, eine Finanzierung in der üblichen Form sei nicht möglich. Er schlug "als andere Finanzierungsmöglichkeit" den Kauf von zwei Eigentumswohnungen für insgesamt 336.578 DM und die Finanzierung der Kaufpreise durch einen Vorauskredit der Beklagten sowie den Abschluß eines Bausparvertrages vor. Nach Durchführung der Kaufverträge ... weiter lesen