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Die Verwendung der Fußnote „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ in einer Widerrufsbelehrung ist für den Verbraucher irreführend und die Widerrufsbelehrung daher fehlerhaft. Darlehen mit dieser Belehrung konnten auch Jahre nach Abschluss noch wirksam widerrufen werden. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 13. Mai 2016 entschieden (Az.: I-17 U 182/15). Das OLG Düsseldorf hatte über die Klage eines Verbrauchers zur Rückzahlung einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung zu entscheiden. Dieser hatte 2008 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen, dieses vorzeitig unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele. Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Mit der Aussetzung der Anteilsscheinrücknahme des SEB ImmoPortfolio Target Return Fund im Juni 2012 scheint sich dieser mit zahlreichen anderen offenen Immobilienfonds einzureihen. Viele dieser Fonds leiden derzeit an großen Schwierigkeiten und wurden erst jüngst geschlossen oder befinden sich teilweise bereits in der Liquidation. Seit dem 13.06.2012 soll die Rücknahme der Anteile des Target Return ausgesetzt worden sein. Nun sei angekündigt worden, die ursprünglich geplante Schließung von drei Monaten sei nun am 13.09.2012 um weitere 9 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Dachfonds Stratego Grund (WKN: A0ERSF; ISIN: DE000A0ERSF5) investiert in offene Immobilienfonds. Davon sollen sich derzeit mehrere in der Liquidation befinden. Die Fondsgesellschaft hatte 2012 verkündet, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine des Stratego Grund ausgesetzt werden sollte. Anfang 2013 wurden die Anleger nun darüber informiert, dass die Aussetzung der Anteilsrücknahme bis auf weiteres beibehalten werde. Grund dafür sei, dass sich die Liquiditätslage des Fonds bisher ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Nunmehr sollen insgesamt 1,2 Mrd. aus dem Fondsvermögen an die Anleger ausgezahlt werden. Jeder Anleger erhielte so 10,25 Euro pro Anteil. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt in welchem Umfang die Anleger ihr Kapital zurückerhalten. Das Fondsmanagement ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Schifffahrtskrise hat ihre Spuren nicht nur in Deutschland hinterlassen, auch international ist die Branche betroffen. Zahlreiche Anleger von Schiffsfonds sind in den vergangenen Jahren tagtäglich mit schlechten Nachrichten konfrontiert worden. Doch ein besonders schwerer Schlag für Anleger ist es, wenn von diesen auch bereits erhaltene Ausschüttungen zurückgefordert werden. Unter gewissen Umständen könnte eine Fondsgesellschaft eines Schiffsfonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Unternehmen seinen Versicherten in den vorliegenden Fällen die in den Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen müsse. Zusätzlich zur Erfüllung der vereinbarten Auszahlungspläne seien Schadenersatzansprüche möglich. Die fünf zur Entscheidung stehenden Fälle verwies der BGH zur differenzierteren Feststellung an die Vorinstanzen zurück. Die von Clerical Medical in Deutschland verkauften Lebensversicherungen basierten auf einem Anlagemodell, durch dessen Rendite die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen der S&K-Gruppe wegen des Verdachts des Betrugs dauern weiter an. Nun sollen Pfändungen und dingliche Arreste vorgenommen worden sein. Dies soll die Staatsanwaltschaft in einem Schreiben den betroffenen Anlegern mitgeteilt haben. Für die Geschädigten könnte sich so die erste Möglichkeit ergeben, den finanziellen Schaden wieder auszugleichen. In den Fokus gerückt ist die S&K-Gruppe vor einiger Zeit durch eine durchgeführte Großrazzia ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger der Hanse Capital Container Flottenfonds blicken unruhigen Zeiten entgegen. Die Entwicklungen des Hanse Capital Container Flottenfonds halten die betroffenen Anleger weiterhin in Atem. Neben der Insolvenz der HC Container Flottenfonds Beteiligungs GmbH & Co. KG soll auch für die Einschiffungsgesellschaften das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden sein. Zu den betroffenen Schiffen gehören wohl die HC Klara, HC Laura, HC Maria und HC Julia. Für die Anleger solcher Hanse Capital Container Flottenfonds könnte daher die ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 09.10.2002, Az. 12 U 1346/02 1. Eine Direktbank ist nicht verpflichtet, durch ein Guthaben des Auftraggebers nicht gedeckte, im online-Verfahren erteilte Aufträge zurückzuweisen. 2. Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, dass diese "zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäft nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen", gibt der Bank nur ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn das Kontoguthaben nicht zur Ausführung des Auftrages ausreicht. Führt die Bank den Auftrag trotzdem aus, verzichtet sie auf eine Vorschussleistung des ... weiter lesen
Seit Jahren befasst sich der Bundesgerichtshof mit der Thematik „Rückvergütungen / Kick-Backs“ und hat hierzu einige Entscheidungen getroffen. Zuletzt hat er mit Entscheidung vom 03.06.2014 – XI ZR 147/12 – klargestellt, dass ab dem 01.08.2014 Banken eine umfassende Aufklärungspflicht auch in Bezug auf sog. Innenprovisionen trifft (KSR | Kanzlei Siegfried Reulein hat hierüber berichtet). Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 15.07.2014 – XI ZR 418/13 – hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung um eine Facette erweitert. Hat der BGH noch vor einigen Jahren angenommen, dass Banken bereits seit Anfang der 90 er Jahre aufgrund verschiedener Urteile des BGH wussten, dass sie ... weiter lesen
Wie bereits berichtet hat der Bundesgerichtshof am 22.03.2011 (Az.: XI ZR 33/10) einem durch ein Swap-Geschäft geschädigten Bankkunden Schadensersatz zugesprochen. Gegenstand der Klage war die Geltendmachung von Schadensersatz-ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Empfehlung und der Eingehung eines sogenannten Spread-Ladder-Swaps. Die Klägerin, ein mittelständisches Unternehmen, machte geltend, sie sei von der Deutschen Bank AG nicht ausreichend und zutreffend über die Risiken eines solchen Geschäfts aufgeklärt worden. Daher habe sie Anspruch auf Schadensersatz gegen die Deutsche Bank AG. Bei einem Spread-Ladder-Swap handelt es sich um eine hoch komplexe ... weiter lesen