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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Unternehmen seinen Versicherten in den vorliegenden Fällen die in den Auszahlungsplänen versprochenen Summen bezahlen müsse. Zusätzlich zur Erfüllung der vereinbarten Auszahlungspläne seien Schadenersatzansprüche möglich. Die fünf zur Entscheidung stehenden Fälle verwies der BGH zur differenzierteren Feststellung an die Vorinstanzen zurück. Die von Clerical Medical in Deutschland verkauften Lebensversicherungen basierten auf einem Anlagemodell, durch dessen Rendite die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der DS-Fonds Nr. 112 – VLCC Mercury Glory konnte im Jahr 2011 wohl nur 61 % der ursprünglich vereinbarten Chartereinnahmen erzielen. Die Folge seien beachtliche Charterrückstände gewesen. Dies wird durch die scheinbaren Schwierigkeiten des Rohöltankers VLCC Mercury Glory bestätigt. Gründe hierfür seien die geringe Nachfrage an Schifffahrtstransporten sowie das Überangebot an Transportkapazität. Letzteres führte zu niedrigen Charterraten, was schwindende Einnahmen zur Folge hatte. Diese Entwicklung könnte ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht Hannover (LG) soll dies mit Urteil vom 21.06.2012 (AZ: 8 0 173/11) entschieden haben. Sollten Anleger während der Beratung zur Zeichnung ihrer Anlage nicht über "Kick-Backs" aufgeklärt worden sein, könnte diesen möglicherweise ein Anspruch auf Rückabwicklung der Anlage zustehen. Dies gelte wohl auch, wenn keine Bank, sondern eine Tochtergesellschaft beratend tätig geworden sei. Als Kick-Back-Zahlungen sollen Provisionen bezeichnet werden, welche Beratungsunternehmen für eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com informieren: Aktuell soll sich insbesondere der Shipping Select 25 von HCI Capital in einer ernsten Situation befinden. Für die vier Frachter des betroffenen Flottenfonds soll Insolvenzantrag gestellt worden sein. Die betroffenen insgesamt rund 1200 Investoren hatten seit 2007 etwa 50 Millionen Eigenkapital in den Fonds investiert, welches mit der Insolvenz jetzt wohl weitgehend verloren ist. Unter Einbeziehung der genannten vier Massengutfrachter soll der Shipping Select 25 nun schon für insgesamt 15 Schiffe Insolvenz angemeldet haben und ein Ende dieser Tendenz sei auch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Medienfonds werden in die Kategorie der geschlossenen Fonds eingeordnet. Für viele Anleger schien diese Beteiligung in der Vergangenheit lukrativ, da sie sich hohe Ergebnisse der durch die Medienfonds finanzierten Filme erhofften. Zudem sollen viele Anleger durch die wohl in Aussicht gestellten steuerlichen Vorteile angelockt worden sein. Nach und nach soll sich nun herausgestellt haben, dass die angepriesenen Ergebnisse nicht erzielt werden können. Viele Anleger waren nach dieser negativen Botschaft auch um ihre ... weiter lesen
München (jur). Onlineshops dürfen für die Bezahlung per „Sofortüberweisung“ oder mit PayPal keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Das hat das Landgericht München I in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 13. Dezember 2018 entschieden (Az.: 17 HK O 7439/18). Es gab damit einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen ein Reiseunternehmen statt. Das beklagte Unternehmen bietet seine Fernbus-Reisen auch im Internet an. Bei Zahlung per „Sofortüberweisung“ oder mit PayPal wurde zusätzlich zum Reisepreis eine weitere Gebühr fällig. Dagegen klagte die Wettbewerbszentrale. Beide Zahlarten basierten letztlich auf einer SEPA-Lastschrift. Laut ... weiter lesen
Häufig werden Immobilienkaufverträge notariell nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen, sondern in zwei getrennten notariellen Terminen, wobei zuerst der Käufer ein Angebot zum Vertragsschluss unterbreitet und zu einem späteren Zeitpunkt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen kann. Der BGH hat diese Praxis erneut eingeschränkt. Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2013 – V ZR 10/12 – hat er klargestellt, dass im Einzelfall ein wirksamer Kaufvertrag nicht zustande kommen kann, wenn das Angebot des Käufers auf Abschluss des Kaufvertrages unbefristet bestehen soll und ... weiter lesen
Die negativen Entwicklungen an den Schifffahrtsmärkten setzen sich nicht nur bei Containerschiffen fort, auch Massengutfrachter und Tanker sind betroffen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aktuell soll insbesondere der Shipping Select 25 von HCI Capital in Schieflage geraten sein, für die vier Frachter des betroffenen Flottenfonds soll Insolvenzantrag gestellt worden sein. Die betroffenen rund 1200 Investoren hatten seit 2007 etwa 50 Millionen Eigenkapital in den Fonds gezahlt, welches mit der Insolvenz wohl weitgehend verloren ist. Unter Einbeziehung der genannten vier Massengutfrachter, ... weiter lesen
Bei Darlehensverträgen muss der Verbraucher dringend schriftlich über sein Widerrufsrecht aufgeklärt werden. Mögliche Fehler in der Belehrung können auch nicht mündlich in einem sog. Präsenzgeschäft aus dem Weg geräumt werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2017 entschieden (Az.: XI ZR 381/16). Mit anderen Worten: Eine Widerrufsbelehrung bleibt auch dann fehlerhaft, wenn die Vertragsparteien bei der Vertragsunterzeichnung gleichzeitig vor Ort waren und die Belehrung richtig erklärt wurde. Der Fehler lässt sich so nicht beheben. Der Verbraucher müsse zwingend korrekt und in Textform über sein Widerrufsrecht informiert werden, ... weiter lesen
Die Pleite der Imtech Deutschland sorgte nicht nur für eine steilen Sinkflug der Aktie, sondern könnte auch den von Hannover Leasing aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds HL 203 Substanzwerte Deutschland 7 in die Bredouille bringen. Der 2011 aufgelegte Fonds investierte in eine neugebaute Immobilie in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Flughafens. Das Investitionsvolumen liegt bei 62,5 Millionen Euro, rund 32 Millionen Euro stammen von den investierten Anlegern, die sich mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro zzgl. Agio beteiligen konnten. Für die Anleger ließ sich die Beteiligung gut an. Denn die 16.000 Quadratmeter des Bürohauses sind mit einer Laufzeit von zehn Jahren voll vermietet. Das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erklären: Gegen die Prospektverantwortliche, die "Debi Select Flex Fonds GbR" soll nun von dem Gericht ein erstes Prospekthaftungsurteil erlassen worden sein. Die Debi Select Verwaltungs-GmbH und deren Prospektverantwortliche sollen zur Rückabwicklung sämtlicher Beteiligungen verurteilt worden sein. Damit müsse die Beklagte den Anlegern zunächst sämtliche Einlagen zurückerstatten. Außerdem sollen die Anleger von sämtlichen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freigestellt werden. Das Urteil soll mit der Begründung ergangen sein, dass bei ... weiter lesen
Das Kursrisiko trägt der Anleger Zur Frage, wann eine Anlageberatung Schadensersatzansprüche gegen die Bank begründet Kurzfassung Das Risiko von Kursschwankungen bei Wertpapieren trägt der Anleger – nicht die Bank. Die haftet nur dafür, dass sie die Risiken richtig darstellt. Erweist sich eine Empfehlung im Nachhinein als unrichtig, so führt dies deshalb nicht automatisch zu einer Haftung der Bank. Das entschied das Landgericht Coburg und wies die Schadensersatzklage eines Wertpapier-Anlegers ab. Der wollte von seiner Bank 144.000,- €, weil die ihm nicht zum Anteils-Verkauf geraten habe. Unter Berücksichtigung der damaligen Börsensituation sei die Empfehlung der Bank an den wertpapiererfahrenen Kläger nicht ... weiter lesen