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Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem endgültigen Einbruch habe aber auch dieser Fonds nicht geschützt werden können. GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die Anleger dieser Fonds sollen von der Schifffahrtskrise, die dieses Jahr noch einmal richtig in Fahrt kommen soll, nicht verschont bleiben. Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von ... weiter lesen
Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zu Rechtsfragen Stellung genommen, die für die Rückabwicklung (§ 3 Abs. 1 HWiG in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) widerrufener Grundpfandkreditverträge bedeutsam sind. Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2000 (C-481/99) mit Urteil vom 9. April 2002 (XI ZR 91/99; Pressemitteilung Nr. 37/2002) entschieden hat, können auch aufgrund einer Haustürsituation geschlossene Grundpfandkreditverträge grundsätzlich unbefristet widerrufen werden, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz erfolgt ist. In dem jetzigen Rechtsstreit verlangen die ... weiter lesen
Medienberichten zufolge befindet sich der Fonds Euroselect 14 – „The Gherkin“ – in erheblicher Schieflage. Tausenden Anlegern drohen empfindliche Verluste des von ihnen eingesetzten Kapitals. Mit einer Beteiligung an dem neuen Wahrzeichen Londons, der besonderen Architektur sowie der Tatsache, dass es sich hierbei um eine von dem Stararchitekten Sir Norman Foster entworfene Immobilie handelt, wurden Anleger geködert. Tatsächlich entwickelt sich das Investment nicht wie erwartet. Prognostizierte Ausschüttungen bleiben aus. Darüber hinaus drohen sich die Risiken einer solche unternehmerischen Beteiligung zu realisieren. Das eingesetzte Kapital droht zumindest teilweise verloren zu gehen. ... weiter lesen
Verkauf der Schiffe oder Insolvenz: Vor dieser Wahl stehen offenbar die Anleger des Schiffsfonds Ownership Tonnage III. Finanzielle Verluste drohen den Anlegern wohl in jedem Fall. Das Hamburger Emissionshaus Ownership hatte den Flottenfonds Ownership Tonnage III im Oktober 2005 aufgelegt. Investitionsobjekte waren die Containerschiffe MS Elbdeich, MS Elbinsel, MS Elbcarrier, MS Elbfeeder und MS Elbmarsch. Letzteres wurde schon 2012 verkauft. Nun sind die Anleger aufgerufen, auch einen Verkaufsbeschluss für die vier verbliebenen Schiffe zu fassen. Im Frühling hatten sich die Anleger noch gegen ein Finanzierungs- und Verkaufskonzept für zwei der Fondsschiffe entschieden. Offenbar hat sich die wirtschaftliche ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren häufen sich die Fälle von Insolvenzen geschlossener Fondsanlagen wie Immobilienfonds, Schifffonds oder Filmfonds. Manche Fonds begeben sich auch in eine geordnete Liquidation. Anleger solcher gescheiterten Fonds erhalten regelmäßig Post vom Insolvenzverwalter oder dem Liquidator und werden zur Zahlung ausstehender Einlagen aufgefordert. Zur Begründung wird häufig lapidar und sehr unscharf vorgetragen, dass diese Zahlung zur Befriedigung von Gläubigern des Fonds erforderlich sei. Nicht selten wird die Zahlungsaufforderung mit einer gleichzeitigen Androhung einer gerichtlichen Inanspruchnahme für den Fall der Nichtleistung verbunden oder es werden Rabatte in ... weiter lesen
Ein Gründungskommanditist schuldet einem beitretenden Anleger vor dessen Beitritt eine sachlich richtige und vollständige Aufklärung über die Nachteile und Risiken der angebotenen geschlossenen Fondsanlage (z.B. Schifffonds, Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds). Er hat dem Interessenten ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln und ihn über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und wollständig aufzuklären. Diese ständige Rechtsprechung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit einem ersten Prospekthaftungsurteil gegen die Debi Select und deren Prospektverantwortlichen soll die Beklagte verurteilt worden sein, dem Anleger sämtliche Beteiligungen rückabzuwickeln, also Einzahlungen zurückzuerstatten, sowie den Anleger von sämtlichen anderen Ansprüchen der Fondsgesellschaft freizustellen. Der Anleger soll damit so gestellt werden, als hätte er die Beteiligung an der Debi Select nie erworben. Die Entscheidung des Gerichts soll damit begründet worden sein, dass der von der Debi Select Flex Fonds GbR verwendete ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Zahlt ein Darlehensnehmer sein Darlehen, für welches mit dem Kreditgeber ein fester Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit vereinbart wurde, diesem frühzeitig zurück, so wird diese gesetzlich festgesetzte Vorfälligkeitsentschädigung dem Kreditinstitut gegenüber fällig. Entgegen der Ansicht vieler Verbraucher ist dieses Vorgehen auch rechtlich nicht zu beanstanden. So können die Kreditinstitute zwar in der Regel das frühzeitig zurückerhaltene Geld wieder ... weiter lesen
Mit Urteil vom 15.04.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg, dass eine Bank, wenn sie Kapitalanlagen mit Risiken anbietet, nicht nur die Vorteile betonen darf (AZ.: 3 U 2124/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und er hat vom OLG Recht bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG führte aus, aus dem Wertpapierhandelsgesetz ergibt sich, dass die Produktinformationen eindeutig und ausgewogen sein müssen, das heißt, die Nachteile oder Risiken einer Kapitalanlage müssen im gleichen Umfang ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Anlageberatung Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger und seine Ehefrau hatten sich im Büro des beklagten Anlageberaters über Steuersparmodelle beraten lassen. Der Beklagte empfahl ausschließlich zwei Anteile des Immobilienfonds der Grundstücks-, Vermögens- und Verwaltungs GbR Stuttgart Mitte II, Fonds Nr. 27, zu erwerben. Dabei stellte der Beklagte den Fondserwerb als „sichere Sache“ dar, ohne auf die Gefahr des Totalverlustes bei Insolvenz der Fondsbetreiberin einzugehen. Zudem erweckte er wahrheitswidrig den Eindruck, der Erwerb der Immobilienfondsanteile bringe eine Rendite von 10 % jährlich und die Fondsanteile seien nach Ablauf von fünf Jahren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Mit Urteil vom 23.03.2012 (AZ 2-19 O 334/11) hat das Landgericht Frankfurt a.M. (LG) bestätigt, dass Banken auch bei vermeintlich sicheren Anlagen wie offenen Immobilienfonds verpflichtet seien, zutreffend und vollständig zu informieren. Eine Verletzung dieser Aufklärungspflichten aus dem Anlageberatungsvertrag gegenüber dem Kunden könne sich ergeben, wenn der Anlageberater seinen Kunden nicht angemessen über die Risiken, die sich aus der Geldanlage ergeben, aufklärt. Ein Anlageberatungsvertrag kommt mit der Aufnahme eines ... weiter lesen
Debi Select Anleger stehen abermals vor der Frage, wie es mit ihrer Geldanlage bei Debi Select weitergeht und ob sie zukünftig Zahlungen erwarten können. Auch der Sachstandsbericht des nunmehr von der Debi Select Verwaltungs GmbH beauftragten Rechtsanwalts Klumpe, welcher an alle Anleger versendet wurde, vermag keine Klarheit zu bringen. Die Anleger sollen auf der demnächst stattfindenden Gesellschafterversammlung offenbar vor eine Wahl zwischen Liquidation / Insolvenz und Fortsetzung der Gesellschaft gestellt werden. Offensichtlich wird seitens Debi Select versucht werden, die verbliebenen Anleger mit der Darstellung eines Horrorszenarios für den Fall der Insolvenz zu einer Fortsetzung der Gesellschaft zu ... weiter lesen