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Anleger der Astoria Organic Matters Fonds müssen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Die Fondsgesellschaften sind ebenso insolvent wie das Emissionshaus Astoria Invest AG. Die Hoffnungen auf ein nachhaltiges Investment, das auch noch ordentliche Renditen abwirft, haben sich für die Anleger der Astoria Organic Matters Fonds zerschlagen. Stattdessen müssen sie nun hohe Verluste befürchten. Bereits im November vergangenen Jahres musste über das Emissionshaus Astoria Invest das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Heidelberg eröffnet werden (Az.: w 51 IN 537/16). Im Dezember folgten die Eröffnungen der vorläufigen Insolvenzverfahren über die ... weiter lesen
Mit einem Urteil vom 27.11.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass die Santander Consumer Bank ihren Kunden die von diesen gezahlten Kreditbearbeitungsentgelte erstatten muss (AZ.: I-6 U 75/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führte aus, die von der Santander Consumer Bank verwendeten Bearbeitungsentgelt-Klauseln seien unzulässig. Am 13.05.2014 hatte der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen entschieden, dass vorformulierte Klauseln über ein Bearbeitungsentgelt und damit Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, weil das betreffende ... weiter lesen
Das Amtsgericht Neuruppin hat den vorgelegten Insolvenzplan der KTG Energie AG am 10. Februar bestätigt. Für die Anleger der KTG Energie Anleihe bedeutet dies, dass sie lediglich mit einer Insolvenzquote von knapp drei Prozent rechnen können. Wegen der geringen Quote hatten die Anleihegläubiger den Insolvenzplan bei der Abstimmung am 3. Februar abgelehnt, während die anderen Gläubigergruppen Zustimmung signalisiert hatten. Das machte letztlich die Entscheidung des zuständigen Gerichts erforderlich. Nach Angaben der KTG Energie AG hat das Gericht dem Plan zugestimmt, da nach seiner Auffassung die Anleihegläubiger durch den Insolvenzplan nicht schlechter gestellt würden als ... weiter lesen
Darlehensnehmer, die bereits seit Jahren über ein Darlehen verfügen und nunmehr neidisch auf die aktuellen Zinssätze, mit welchen Banken werben, schauen, haben in einigen Fällen weiterhin die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfange Geld zu sparen. Zwar hat der Gesetzgeber eine Frist zum 21.06.2016 gesetzt, innerhalb welcher Bankkunden noch den Widerruf Ihrer Darlehen erklären konnten. Danach sollte Rechtsfrieden eintreten. Ein Widerruf sollte daher nicht mehr möglich sein. Diese Ausschlussfrist betrifft jedoch nur Darlehen die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind. Sie gilt nicht für danach geschlossene Darlehensverträge. Aber auch die vergleichsweise neuen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bonner Immobilienkonzern steckt offensichtlich schon seit längerer Zeit in massiven finanziellen Schwierigkeiten. Bis zum 30. Juli sollte gemeinsam mit den wichtigsten Gläubigergruppen ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Dies ist scheinbar nicht gelungen. Noch am gleichen Abend teilte die IVG Immobilien AG mit, dass "von drei Gläubigergruppen kein gemeinsames, die Interessen sämtlicher Stakeholder berücksichtigendes Konzept vorgelegt wurde." Daher könne auch die Hauptversammlung am 12. September ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Es heißt, dass bereits im Sommer 2012 Ausschüttungen an die Anleger geleistet wurden. Die neuerliche Ausschüttung soll für viele Anleger nun aber eine Enttäuschung gewesen sein, da diese wohl gering ausfiel. Die Liquidation des "SEB Immoinvest" begann im Mai 2012. Bereits davor soll der Fonds wohl zwei Jahre geschlossen gewesen sein. Die weitere Entwicklung des Fonds ist derzeit nicht abzusehen. Der "SEB Immoinvest" soll bis zum 30.04.2017 endgültig abgewickelt werden. In dieser Zeit sollten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG ("The Gherkin") ist einer von zahlreichen geschlossenen Immobilienfonds der IVG Immobilien AG. Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds stellt in der Regel eine unternehmerische Beteiligung dar, d.h. Anleger haften als Unternehmer und müssen bspw. das Risiko eines Totalverlustes ihrer Anlage in Kauf nehmen. Genau dieses Risiko könnte momentan bei dem im Jahr 2007 aufgelegten IVG Euroselect 14 "The Gherkin" bestehen. Der Fonds beteiligt sich an einem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund eines mit Fehlern behafteten Prospektes des Medienfonds "VIP 4", soll zahlreichen Anlegern die Möglichkeit auf Schadenersatz eröffnet worden sein. Anleger, die sich an dem Medienfonds "VIP 4" beteiligt haben, könnten aufgrund der Prospektfehler, nun Ansprüche gegen Banken oder gegen andere Vermittler zustehen. Die Ziele der Anlage in einen Medienfonds sollen, neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme, insbesondere Steuervorteile für die Anleger gewesen sein. Diese Ziele seien ... weiter lesen
Der Fonds sollte zunächst am 21.05.2012 für einen Handelstag geöffnet werden um herauszufinden, ob das Fondsvermögen die Rückgabewünsche der Anleger vollständig werde erfüllen können. Der CS Euroreal, ein offener Immobilienfonds, der seit nunmehr zwei Jahren geschlossen gewesen ist, soll nun endgültig abgewickelt werden, das habe das Credit Suisse Asset Management am 21.05.2012 bekannt gegeben. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Schon vor Ablauf des Handelstages am 21.05.2012 soll das Credit Suisse Asset Management gekannt gegeben haben, dass die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Richter aus Karlsruhe erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadenersatzansprüche gegen den beklagten Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) aus England an. Das Gericht urteilte hier, dass CMI ihren Kunden grundsätzlich die anfangs zugesagten Erträge aus ihren Verträgen auskehren müsse. Dies soll losgelöst von dem jeweils ermittelten Wert der Versicherung gelten. Selbiges soll auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. Mit seinen aktuellen ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 19.02.2015 – III ZR 90/14 – hat der BGH eine wichtige Klarstellung vorgenommen, indem er festgestellt hat, dass Anleger im Falle einer fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Falschberatung grundsätzlich kein Mitverschulden angelastet werden kann. Sie müssen sich also regelmäßig einen bestehenden Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung nicht kürzen lassen. Zutreffend weist der BGH in seiner Entscheidung darauf hin, dass ein Anleger, der sich gerade an einen Anlageberater wendet, um sich fachkundig beraten zu lassen, besonderen Schutz verdient. Er kann und muss sich regelmäßig auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der ... weiter lesen
Der Sanierungsprozess der KTG Energie AG soll in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden. Das Amtsgericht Neuruppin hat am 1. Dezember das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTG Energie eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet (Az.: 15 IN 260/16). Das Unternehmen möchte nach eigenen Angaben den eingeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe des Sachwalters fortsetzen. Unklar ist weiterhin, ob und in welchem Umfang dabei auch Einschnitte für die Anleger eingeplant sind. Die KTG Energie AG hatte 2012 eine Anleihe mit einem Volumen von 50 Millionen Euro begeben und diese mit 7,25 Prozent verzinst (ISIN: DE000A1ML257 / WKN A1ML25). Nach der Insolvenz fürchten die Anleger ... weiter lesen