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Rechtsanwalt für Krankenversicherungsrecht

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Die deutsche Krankenversicherung gehört zu den insgesamt fünf wichtigsten Bausteinen der Sozialversicherungen. Die erste Krankenversicherung entstand 1883 und wurde seitdem Stück für Stück verändert und erweitert.

Die Versicherung soll die Vergütung von Arztrechnungen sicherstellen. Geht eine Person zum Arzt, dann werden die Kosten für die Behandlung erstattet. Daneben sind auch die anfallenden Kosten für notwendige Medikamente gedeckt. In Deutschland haben die Menschen die Möglichkeit sich in einer gesetzlichen- oder in einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen. Die private Versicherung ist insbesondere für Personen lukrativ und interessant, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflichtig unterliegen. Dies sind in erster Linie Selbstständige oder Freiberufler, wie zum Beispiel Rechtsanwälte. Aber auch alle anderen Personen, können sich freiwillig in der privaten Versicherung versichern lassen. In der Regel ist dies allerdings nicht zu empfehlen, da die monatlichen Beiträge weit über denen der gesetzlichen Versicherung liegen.

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