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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Vorwurf der Straftat unbedingt ernst nehmen Wem als Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers vorgeworfen wird (z.B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug etc.), der sollte die Situation sehr ernst nehmen. In arbeitsrechtlicher Hinsicht droht regelmäßig eine Kündigung durch den Arbeitgeber. Auch ein Strafverfahren ist möglich. Die Problematik ergibt sich in solchen Fällen daraus, dass arbeitsrechtliche und strafrechtliche Komponente miteinander kollidieren. Unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten ist es in der Regel sinnvoll und sogar notwendig, sich zu den Vorwürfen zu äußern, um eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Grundsätze billigen Ermessens müssen von Arbeitgebern auch bei dienstlichen Versetzung von Arbeitnehmern eingehalten werden. Dies entscheid das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 10.07.2013 (Az.: 10 AZR 915/12). Die Klägerin war zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis bei der Beklagten angestellt. Nach der Entfristung zahlreicher Arbeitsverträge entschied die Arbeitgeberin einige der ehemals befristeten Arbeitnehmer, darunter auch die Klägerin, zu versetzen. In die Auswahl der in ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 09.09.2020 zum Aktenzeichen 4 AZR 195/20 entschieden, dass die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum TV-L (TV-L EntgeltO) erfüllt, da ihre Tätigkeiten lediglich einen Arbeitsvorgang darstellen, innerhalb dessen sie in rechtserheblichem Ausmaß schwierige Tätigkeiten erbringt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 30/2020 vom 09.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin ist ausgebildete Justizfachangestellte. Ihr ist die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit im Sachgebiet Verkehrsstrafsachen an einem Amtsgericht übertragen ... weiter lesen
Vielen dürfte bekannt sein, dass im Fall eines Betriebsübergangs die Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber aufgrund gesetzlicher Vorschriften übergehen. Gleiches gilt, wenn lediglich Betriebsteile übergehen. Es kommt aber auch darauf an, dass der neue Betrieb mit den alten identisch ist. Veränderungen in der Organisation können dazu führen, dass die Arbeitnehmer des Altbetriebes nicht automatisch Arbeitnehmer des neuen Inhabers werden. Einen solchen Fall hatte das BAG am 17.12.2009, AZ 8 AZR 1019/08 zu entscheiden, in dem eine Arbeitnehmerin bei einer Betriebskantine als Hilfskraft angestellt war. Dort wurden täglich die Speisen frisch gekocht. Nach Kündigung des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum von Auftraggebern, dass der bloße Abschluss eines Vertrages mit dem freien Mitarbeiter die Scheinselbstständigkeit ausschließe. Ausgangspunkt der Prüfung ist der Vertrag über freie Mitarbeit: Der Vertrag mit dem freien Mitarbeiter darf zunächst einmal keine Merkmale eines Arbeitsvertrages enthalten. Sonst wird ein Prüfer natürlich direkt dazu verleitet, sich das Vertragsverhältnis genauer anzusehen. Außerdem wird es ein freier Mitarbeiter, der später doch lieber Arbeitnehmer sein will, mit einem solchen Vertrag vor dem Arbeitsgericht ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 15 Sa 1496/19 entschieden, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos rechtsunwirksam ist. Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich: Das Land Brandenburg hatte das Arbeitsverhältnis gekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass der Lehrer Tattoos mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie den Symbolen „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“ trägt. Es hat die Kündigung u.a. darauf gestützt, der Kläger weise eine rechtsextreme Gesinnung auf und sei deshalb ... weiter lesen
Nach § 78 a Abs. 2 BetrVG gilt zwischen einem Auszubildenden, der Mitglied eines der in § 78 a Abs. 1 BetrVG genannten Betriebsverfassungsorgane ist, und dem Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet, wenn der Auszubildende innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung schriftlich verlangt hat. Die Vorschrift findet auch auf Personen Anwendung, die nach § 19 BBiG eingestellt werden, um berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen zu erwerben, ohne dass sie sich in einem Berufsausbildungsverhältnis nach § 1 Abs. 2 BBiG befinden, soweit nicht ein Arbeitsverhältnis vereinbart ist. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Medienberichten zufolge will Volkswagen die Verträge von 300 Beschäftigten im Hannoverschen Nutzfahrzeugwerk Ende Januar 2016 auslaufen lassen. Die Verträge von 500 weiteren Leiharbeitern wurden zunächst nur für drei Monate verlängert. Neben den unmittelbar von der Krise betroffenen Arbeitnehmern, werden auch die Arbeitsplätze vieler Mitarbeiter in anderen Unternehmen am Standort bzw. in Zulieferbetrieben mittelfristig von der Krise tangiert werden. Mitarbeiter, die befürchten müssen, im Zuge der Krise ihren Arbeitsplatz zu verlieren, sollten folgendes beachten: Befristung ... weiter lesen
Eine fristlose Kündigung von Betriebsratsmitgliedern bedarf gemäß § 103 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Dabei ist die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB einzuhalten Hierbei ist zu beachten, dass das Zustimmungsverfahren nach § 103 Abs. 1 BetrVG – ebenso wie das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG – die Frist des § 626 Abs. 2 BGB weder hemmt noch verlängert. § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG gilt für die Entscheidung des Betriebsrats über die Zustimmung entsprechend. Der Arbeitgeber muss das Zustimmungsverfahren daher so rechtzeitig einleiten, dass er nach Ablauf der dreitägigen Zustimmungsfrist und ... weiter lesen
Arbeitet der Ehegatte oder Lebenspartner im Betrieb mit, ist die versicherungsrechtliche Beurteilung dieser Tätigkeit oft nicht ganz einfach. Die Arbeitsleistung wird nämlich häufig anders erbracht, als wenn Fremde beschäftigt werden. Familiäre Rücksichtnahme überdeckt den für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis typischen Gegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund muss genau unterschieden werden, ob wirklich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, oder ob die Leistung des Ehegatten oder Lebenspartners auf mitunternehmerischer Grundlage oder auf der Basis familiärer Mithilfe erfolgt. Einzelfallprüfung an Hand ... weiter lesen
In einem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.7.2009, 1 AZR 566/08) entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Zahlung einer höheren Sozialplanabfindung verklagt. Hintergrund war, dass dem Arbeitnehmer nach den Kriterien des Sozialplanes eine wesentlich höhere Abfindung zugestanden hätte. In dem Sozialplan war aber ein für alle Arbeitnehmer unabhängig von Lebensalter, Betriebszugehörigkeit usw. geltender Höchstbetrag vereinbart worden. Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche Höchstbegrenzung für zulässig gehalten. Von der Höchstbegrenzung seien naturgemäß eher die älteren und länger beschäftigen Mitarbeiter betroffen. Diese ... weiter lesen
• Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Kündigungen durch den Arbeitgeber: o Betriebsbedingte Kündigungen (der Betrieb will sich verändern, z.B. Betriebsstilllegung), o Verhaltensbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer hat sich falsch verhalten, z.B. unentschuldigt gefehlt) o Personenbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer ist nicht mehr geeignet, z.B. wegen langer Krankheit) • Man unterscheidet fristgemäße (ordentliche) und fristlose (außerordentliche) Kündigungen. Fristlose Kündigungen sind grundsätzlich nur aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen möglich. Kündigungen müssen immer schriftlich ... weiter lesen