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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Bei einem verspäteten Erscheinen zur Arbeit liegt ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer vor. Sieht der Arbeitsvertrag einen Schichtbeginn um 6:00 Uhr vor und der Arbeitnehmer kommt erst um 6:04 Uhr, ist das ein Arbeitsvertragsverstoß. Das bedeutet aber nicht, dass jeder solche Verstoß direkt einen Grund für eine Kündigung darstellt, speziell wenn den Arbeitnehmer nur ein geringes Verschulden an der Verspätung trifft. Ein solcher Fall geminderten Verschuldens liegt etwa vor bei einer Verspätung aufgrund eines Streiks öffentlicher Verkehrsmittel oder Staus. Das kann ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit beschäftigt eine Vielzahl ihrer Mitarbeiter auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge. Mit der Wirksamkeit der in diesen Arbeitsverträgen enthaltenen Befristungsregelungen müssen sich in jüngster Zeit immer häufiger die Gerichte beschäftigen. Hintergrund ist, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Befristung einer Vielzahl von Arbeitsverträgen der Arbeitsagenturen als unwirksam anzusehen ist. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist bei einem Arbeitsverhältnis, das länger als 2 Jahre dauert, nur dann zulässig, wenn die Befristung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Die Arbeitsagenturen brauchen als ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entscheidet unter dem Aktenzeichen 8 Sa 30/19 über die Berufung eines Betriebsratsmitglieds der Robert Bosch GmbH, dem fristlos gekündigt wurde. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14.01.2020 ergibt sich: Der Kläger war seit September 1997 bei der Robert Bosch GmbH (Beklagte) als Entwicklungsingenieur am Standort Feuerbach beschäftigt. Seit 2006 war er Mitglied des Betriebsrats und seit 2014 freigestelltes Betriebsratsmitglied. Die Beklagte kündigte den Kläger am 13. Februar 2018 fristlos. Der Betriebsrat hatte der Kündigung zuvor seine Zustimmung erteilt. Hiergegen wehrt sich der Kläger mit der ... weiter lesen
Eine Pensionskasse, die von einem Arbeitgeber eingeschaltet wird, um für ihn Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu erbringen, muss diese Leistungen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unabhängig von versicherungsrechtlichen Vorgaben so erbringen, dass keine Arbeitnehmergruppe wegen des Geschlechts diskriminiert wird. Geschieht dies dennoch, kann der betroffene Arbeitnehmer den zur Herstellung eines diskriminierungsfreien Rechtszustandes erforderlichen Differenzbetrag auch gegenüber seinem früheren Arbeitgeber gerichtlich geltend machen. Die Einstandspflicht des Arbeitgebers umfasst nicht Zusatzversorgungsansprüche, die ein Arbeitnehmer neben der vom Arbeitgeber zu verschaffenden Versorgung freiwillig durch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Terrorverdacht und Arbeitsrecht: Serie - Teil 4 Müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer regelmäßig auf einen bestehenden Terrorverdacht hin überprüfen? Was sind die Folgen, wenn der Verdacht bejaht wird? Strafbarkeit der Zahlung von Arbeitsentgelt wegen des Verstoßes gegen das Bereitstellungsverbot: Für Personen und Vereinigungen, die auf den Terrorlisten geführt werden, besteht gemäß Art. 2 II (EG) Nr. 881/2002 ein so genanntes Bereitstellungsverbot. Die Bereitstellung jeglicher finanzieller Mittel, also auch die Zahlung von Arbeitsentgelt an solche Personen ist ... weiter lesen
KURZINFO: Der Kläger ist bei dem beklagten Automobilhersteller als Oberflächenbearbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme die bei der Beklagten geltenden Haustarifverträge Anwendung. Nach § 2.1.1 des Tarifvertrags zur Sicherung der Standorte und der Beschäftigung vom 28. September 1995 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 28,8 Stunden/Woche. Nach § 8.2 des Manteltarifvertrags vom 14. Juli 1997 (MTV) bemisst sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgelt, welches der Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Schichtplan erhalten würde. Der Kläger arbeitete tatsächlich 37,5 Stunden/Woche. Davon wurden 35 Stunden ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Essen entschied am 30.6.2011 (Aktenzeichen 3 BV 29/11), dass ein Betriebsrat das Recht hat, an einer Schulung „burn-out im Unternehmen“ teilzunehmen, wenn es einen entsprechenden Beratungsbedarf im Unternehmen gibt. Das Arbeitsgericht Essen wies in der Entscheidung darauf hin, dass eine Schulung zum Burn-Out im Unternehmen Fachwissen in einem Bereich vermittelt, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehört. Aufgrund der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Bereich Gesundheitsschutz und im Bereich Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sah es das Arbeitsgericht Essen als erforderlich an, dass der örtliche Betriebsrat Kenntnisse über das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Neben einem besonderen Kündigungsschutz und weiteren Schutzvorschriften haben sie zudem auch einen besonderen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 und 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Besonderer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit: Dieser besondere Anspruch unterscheidet sich vom allgemeinen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung dadurch, dass die ... weiter lesen
Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit? Die Klägerin ist langjährig in der Versorgungsverwaltung des beklagten Landes beschäftigt. Aus Anlaß der Geburt ihrer Tochter erhielt sie zunächst für die Dauer von drei Jahren Sonderurlaub. Daran anschließend vereinbarte sie ab 1. März 1992 mit dem beklagten Land eine Verringerung auf die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen tariflichen Arbeitszeit. Dieser Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Über eine lediglich befristete Herabsetzung der Arbeitszeit haben die Parteien anläßlich der Vertragsänderung nicht gesprochen. Spätere Anträge der Klägerin, die Arbeitszeit auf Dauer aufzustocken, lehnte das beklagte Land wegen fehlender Haushaltsmittel (Stellenabbau seit 1993) ab. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wann sind Arbeitnehmer Low Performer? Als Minderleister, Low Performer oder Schlechtleister werden Arbeitnehmer bezeichnet, die hinter der durchschnittlichen Arbeitsleistung zurückbleiben, die von Arbeitnehmern in ihrer Position erwartet wird. Arbeitgeber werden in solchen Fällen oftmals an eine Kündigung denken, haben es damit aber nicht einfach. Arbeitnehmer schulden keinen Erfolg Das Problem für Arbeitgeber besteht zunächst einmal schon darin, dass Arbeitnehmer im Gegensatz zu Werkunternehmern keinen bestimmten Erfolg schulden. Sie sind vielmehr grundsätzlich nur zu einer Leistung ... weiter lesen
Gemäß § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt nur für die Befristungsvereinbarung und nicht für den ihr zugrundeliegenden sachlichen Grund. Dieser muss auch nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung sein. Der Sachgrund ist nur objektive Wirksamkeitsvoraussetzung für die Befristung. Diese Grundsätze gelten auch für die Befristung zur Erprobung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG. So war die Klage eines beim Arbeitsamt Duisburg beschäftigten Arbeitnehmers erfolglos. Er war zunächst in der Zeit vom 1. Juni 2001 bis zum 30. September 2001 als Bearbeiter tätig. Er erhielt Vergütung aus der Vergütungsgruppe VII der Vergütungsordnung Anlage 1 zum ... weiter lesen
Auch Faurecia leidet unter der Krise in der Autoindustrie. Faurecia, mit Hauptsitz im französischen Nanterre bei Paris, will daher an seinem Augsburger Standort (Geschäftsbereich Faurecia Clean Mobility, übersetzt: saubere Mobilität) rund 140 der insgesamt 1.400 Stellen am Standort Augsburg streichen. Der Hersteller von Technologie zur Emissionskontrolle bei Abgasen will, um auch in einem schwachen Marktumfeld wettbewerbsfähig zu bleiben, seinen Standort in Augsburg umbauen. Seit März laufe bei Faurecia bereits Kurzarbeit, im Werk teils mit 100 Prozent. Einfach hinnehmen wollen der Arbeitnehmervertreter und seine Betriebsratskollegen die Entscheidung aber nicht, er will ... weiter lesen