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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Weisungsrecht des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht, das Direktionsrecht. In diesem Rahmen kann er Mehrarbeit auferlegen, er darf die Arbeitszeiten festlegen; die Teilnahme an Sitzungen und Schulungen darf er anordnen, es handelt sich dann um Arbeitszeit. Dabei muss er arbeitsrechtliche Vorgaben beachten, und Rücksicht nehmen auf die Interessen des Arbeitnehmers: Er muss die Mehrarbeit korrekt erfassen und vergüten, das Arbeitszeitgesetz einhalten, für ausreichend Pausen und Erholungszeiten sorgen, und Rücksicht nehmen auf persönliche, familiäre Belange des Arbeitnehmers. Ignorieren von ... weiter lesen
Die private Nutzung des Internetzugangs am Arbeitsplatz wird heute von vielen Arbeitgebern - zum Teil stillschweigend - geduldet, für viele Arbeitnehmer ist sie eine Selbstverständlichkeit. Klare Regeln zur privaten Internetnutzung bestehen jedoch in den wenigsten Betrieben. Dies führt in Streitfällen (z.B. exzessive Privatnutzung während der Arbeitszeit, Aufruf pornographischer Seiten) zu einer unklaren Rechtslage. Fehlende klare Regelungen können für den Arbeitgeber in vielerlei Hinsicht von Nachteil sein: Sind der privaten Internetnutzung keine ausdrücklichen Grenzen gesetzt, überlässt der Arbeitgeber es praktisch seinen Mitarbeitern, den Umfang der privaten ... weiter lesen
Leiharbeitnehmer - Der Verleihers kann sich nicht auf Ausschlussfristen beim Entleiher berufen, wenn der Leiharbeitnehmer Ansprüchen auf gleiche Bezahlung (equal-pay) geltend macht BAG, Urteil vom 23.03.2011, 5 AZR 7/10 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer weiteren Entscheidung vom 23.03.2011 die Rechte der Leiharbeitnehmer gestärkt. Macht der Leiharbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber Ansprüche auf gleiche Bezahlung (Equal-Pay) geltend, wie sie üblicherweise im Leihbetrieb gewährt wird, muß er die im Entleihbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten. § 10 Abs. 4 AÜG enthält hierzu die entsprechende Regelung, wonach Leiharbeitnehmer die Vergütung verlangen ... weiter lesen
Der Arbeitgeber könnte gegen den Arbeitnehmer wegen der Entwendung des Wertgegenstandes einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB haben. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht zunächst ein wirksamer Arbeitsvertrag . Des Weiteren müsste der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben. Eine unmittelbare Anwendung von § 667 BGB scheidet aus, da zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kein Auftrag, sondern ein Arbeitsvertrag besteht. Der Arbeitnehmer könnte aber analog aus § 667 Alt. 2 BGB verpflichtet sein, den gestohlenen Wertgegenstand herauszugeben und diese Pflicht ist dem Arbeitnehmer durch die Veräußerung ... weiter lesen
• Für schwerbehinderte Menschen gibt es eine Beschäftigungspflicht, d.h. alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber müssen fünf Prozent aller Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. • Wird diese Pflichtquote nicht erreicht, so hat der Arbeitgeber eine Abgabe zu entrichten, die in den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwalteten Ausgleichsfonds fließt. • Bei einer Einstellung ist - soweit im Betrieb vorhanden - die Schwerbehindertenvertretung anzuhören und zu unterrichten. • Der Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung eines behinderten Arbeitnehmers müssen behindertengerecht gestaltet sein. • Einem ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Fordern gemobbte Arbeitnehmer erst nach fast zwei Jahren von ihrem Chef Schmerzensgeld, können sie leer ausgehen. Denn nach so einem langen Zeitraum muss der Arbeitgeber nicht mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mobbings rechnen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 25. Juli 2013 (Az.: 5 Sa 525/11). Derart späte Forderungen verstießen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und könnten daher auch vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren verwirkt sein. Im konkreten Fall war der Kläger in einem Unternehmen seit 1990 als „Personalfachberater/Fachberater ... weiter lesen
Eine außerordentliche Kündigung kann für Arbeitnehmer massive Konsequenzen haben. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie aus einem dringenden Grund und wirkt somit unmittelbar und ohne Vorwarnun g. Dies kann für Arbeitnehmer ein tiefer Einschnitt im Arbeitsverhältnis sein, da sie ihre Existenzgrundlage und damit einhergehend ihre finanzielle Absicherung verlieren können. Nachfolgend sollen einige der Gefahren aufgeführt und erläutert werden, die Arbeitnehmern im Falle einer außerordentlichen Kündigung drohen können. Verlust des Arbeitsplatzes und Einkommens : Die offensichtlichste Gefahr für Arbeitnehmer im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist der Verlust des Arbeitsplatzes ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Drohende Entlassungen bei Siemens: Aktuellen Medienberichten zufolge (z. B. Handelsblatt vom 07.11.2017) sind in der Kraftwerkssparte von Siemens massive Einschnitte geplant, die mit Kündigungen verbunden sein könnten. Was ist betroffenen Mitarbeitern in einer solchen Situation zu raten? Angebot von Aufhebungsverträgen: Bei Kündigungen können Arbeitgebern immer Fehler passieren. Den einfacheren Weg stellen deshalb Aufhebungsverträge dar, die Mitarbeitern von Unternehmen, die einen Stellenabbau betreiben, oftmals angeboten werden. Um die Unterzeichnung verlockend zu machen, werden im Rahmen solcher ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 22.10.2020 zum Aktenzeichen 11 Ca 2950/20 entschieden, dass eine fristlose Änderungskündigung mit dem Ziel, eine Einführung von Kurzarbeit zu ermöglichen, im Einzelfall als betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 626 BGB gerechtfertigt sein kann. Die als fristlose Änderungskündigung ausgesprochene Kündigung zur Einführung von Kurzarbeit in der hiesigen Form ist rechtswirksam, da ein wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB besteht. Die außerordentliche Änderungskündigung zur Möglichkeit der Einführung von Kurzarbeit ist gemäß § 626 Abs. 1 BGB gerechtfertigt. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Gang zur Toilette während der Arbeit steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, der Gang zum Raucherraum nicht. Kommt es dabei zum Unfall, muss der Arbeitnehmer für den Unfallschutz den Toilettengang nachweisen können, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 9. Dezember 2015 (Az.: S 4 U 1189/15). Damit hat die klagende Monteurin Pech gehabt. Die Frau verließ kurz vor ihrer regulären Pause ihren Arbeitsplatz und achtete nicht auf den Fahrweg. Prompt fuhr ein Gabelstapler über ihren rechten Fuß. In der Unfallortsmeldung gab sie zunächst an, auf dem Weg zum Raucherraum gewesen zu sein. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Grundsätze bei einer Kündigung wegen Diebstahls Arbeitnehmer, die zum Nachteil des Arbeitgebers eine Straftat begehen, riskieren die Kündigung. Regelmäßig bedarf es hier nicht einmal einer Abmahnung. Etwas anderes gilt aber möglicherweise dann, wenn es sich um geringwertige Sachen handelt. Entscheidend ist immer, in welchem Maße das Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer verletzt wurde. Langjährige beanstandungsfreie Beschäftigung baut zusätzliches Vertrauen auf Arbeitnehmer, die bereits sehr lange bei ihrem Arbeitgeber ohne Beanstandungen tätig waren, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Eine Frage, die im Zusammenhang mit dem Thema Kündigung mit am häufigsten auftritt, ist die nach der Abfindung für den Arbeitnehmer. Hat man eigentlich einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn man vom Arbeitgeber gekündigt wurde? Sozialplan kann Abfindungsanspruch vorsehen In bestimmten Fällen kann ein solcher Anspruch auf eine Abfindung tatsächlich bestehen. Das gilt z. B. dann, wenn es einen Sozialplan gibt und dieser eine entsprechende Regelung enthält. Das kommt etwa dann vor, wenn der Arbeitgeber zahlreiche Kündigung aussprechen will und dann mit dem Betriebsrat eine solche ... weiter lesen