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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bei einer Verdachtskündigung handelt es sich um eine Kündigung, welche seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ausgesprochen werden kann. Dafür müsse dieser wohl den Verdacht haben, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung vorgenommen hat. In dem von dem BAG zu entscheidenden Fall soll ein Arbeitnehmer gegen ein Bundesland als seinen Arbeitgeber geklagt haben. Nachdem dem Arbeitgeber anscheinend bekannt geworden ist, dass gegen den Arbeitnehmer strafrechtlich ermittelt wird und auch ... weiter lesen
Im Bundeszentralregister getilgte Vorstrafen und eingestellte Strafverfahren müssen im Rahmen der Einstellung auch bei Nachfrage des Arbeitgebers in der Regel nicht genannt werden - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2014, 2 AZR 1071/12 Der Fall mit den Vorstrafen Der Bewerber für einen Arbeitsplatz im Justizvollzugsdienst war zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, danach waren noch sechs weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren - teilweise aufgrund von Selbstanzeige und im Rahmen von häuslicher Gewalt - gegen ihn anhängig, die sämtlich eingestellt wurden, teilweise auch wegen geringer Schuld. Anlässlich seiner Bewerbung war die ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bonn hat mit Urteil vom 07.07.2021 zum Aktenzeichen 2 Ca 504/21 entschieden, dass kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bonn Nr. 1/2021 vom 23.07.2021 ergibt sich: Der Arbeitnehmerin wurde für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Erholungsurlaub gewährt. Aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus musste sich die Arbeitnehmerin auf behördliche Anordnung in der Zeit vom 27.11.2020 bis zum 07.12.2020 in Quarantäne begeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lag für diesen Zeitraum nicht vor. Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Wenn Auftraggeber freie Mitarbeiter beschäftigen, hat dies den Vorzug, dass für diese grundsätzlich kein Kündigungsschutz greift. Das gilt allerdings nicht uneingeschränkt: Vertrag enthält Kündigungsfristen In den Verträgen finden sich in der Regel Kündigungsfristen, ansonsten ergeben sie sich aus dem Gesetz. Dieser Kündigungsschutz greift aber eben nur im Hinblick auf die Kündigungsfrist. Freien Mitarbeitern ist aber oftmals relativ gleich, ob sie nun einen Monat früher oder später gehen müssen. Spannend wäre dagegen für freie Mitarbeiter, wenn ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.1.2004, 2 AZR 237/03 Kündigungsschutz Leitsätze Bei der Berechnung des Schwellenwerts nach § 23 Abs 1 Satz 2 KSchG ist der gekündigte Arbeitnehmer auch dann mit zu berücksichtigen, wenn Kündigungsgrund die unternehmerische Entscheidung ist, den betreffenden Arbeitsplatz nicht mehr neu zu besetzen. Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 22. November 2002 - 11 Sa 342/02 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber, der Weihnachtsgeschenke von der Anwesenheit an einer betrieblichen Feier abhängig macht, muss diese Geschenke nicht an erkrankte Arbeitnehmer aushändigen. Dies geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 09.10.2013 (Az.: 3 Ca 1819/13) hervor. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber mit einem Geschenk an die anwesenden Mitarbeiter die Teilnahme an der Weihnachtsfeier attraktiver gestalten wollen. Wer an der Feier teilnahm, erhielt einen iPad mini im Wert von etwa 400 Euro. An dieser Weihnachtsfeier, zu der geladen wurde, nahmen etwa 75 Mitarbeiter teil. Dass im Rahmen der Feier auch Geschenke verteilt würden, wussten die Mitarbeiter nicht. Der Kläger war am Tag der ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Unsicherheit eines Arbeitgebers über künftige Beschäftigungsmöglichkeiten rechtfertigt noch nicht den Abschluss befristeter Arbeitsverträge. „Es reicht nicht aus, dass eine Aufgabe beim Arbeitgeber möglicherweise entfällt“, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 12. September 2013, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 7 AZR 107/12). Damit muss der Landkreis Leer eine Sachbearbeiterin in der Arbeitsvermittlung unbefristet einstellen. Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge dürfen Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitsvertrag befristen. Eine befristete Einstellung ... weiter lesen
Schlechte Neuigkeiten für Schwarzarbeiter. Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig bestätigt und Verträge über Schwarzarbeit als unwirksam eingestuft. „Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität“ so der Vorsitzende Richter aus Karlsruhe (BGH, Urt. v. 10. April 2014, Az.: VII ZR 241/13). Dass ein Vertrag über die Erledigung von Arbeiten ohne Leistung von Sozialabgaben gegen ein Verbotsgesetz verstößt, ist seit längerer Zeit bekannt. Dieses Urteil verneint nun erstmals nicht nur den Anspruch auf Lohn, sondern auch den Anspruch auf etwaigen Ersatz der geleisteten Arbeit. Ausschlaggebend ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.11.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 578/18 entschieden, dass eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann erfüllt, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 40/2019 vom 20.11.2019 ergibt sich: Dem genüge die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, nicht, so das BAG. Die Klägerin war bei der Beklagten als Sekretärin ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wer nach einer Kündigung vom Arbeitgeber eine sofortige Freistellung bekommt, ist damit meistens glücklich. Dabei ist es häufig strategisch besser, weiterzuarbeiten. Insbesondere im Kündigungsschutzprozess signalisiert man dem Arbeitgeber damit, dass man (notfalls) auch weiter beim Arbeitgeber arbeiten wird. Dies ist insbesondere für die Verhandlung über eine möglichst hohe Abfindung förderlich. Der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer nämlich auf gar keinen Fall zurück. Freistellung nach der Kündigung zulässig? Aufgrund des Arbeitsvertrages hat der Arbeitnehmer nicht nur ... weiter lesen
Vor dem Lübecker Arbeitsgericht musste ein gekündigter Arbeitnehmer eine enttäuschende Niederlage einstecken. Seine Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg. Nicht etwa, weil die Kündigung berechtigt gewesen wäre, bis zu dieser Prüfung kamen die Richter gar nicht erst. Stattdessen hatte der Anwalt des Klägers die Klage nicht den erforderlichen Formvorschriften entsprechend eingereicht. Das Gericht befand die Klageschrift als nicht wirksam eingegangen und wies die Klage ab (ArbG Lübeck, Entscheidung v. 10.10.2018 - 6 ca 2050/18). Über die Kündigungsschutzklage Kündigungsschutzklagen kommen sehr häufig vor. Arbeitnehmer können sich so gegen eine ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen auf dem deutschen Glasmarkt, seit 1974 als Schlosser beschäftigt. Auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten entschloss sich die Beklagte, einen Teil ihrer Produktion stillzulegen. Zur sozialen Abfederung wurde mit dem Betriebsrat für diesen Produktionsteil ein Sozialplan abgeschlossen, wodurch der Kläger in eine Transfergesellschaft wechselte und zusätzlich eine Abfindung erhielt. Ein knappes halbes Jahr später wurde der komplette Betrieb stillgelegt, wofür wiederum ein Sozialplan erstellt wurde. Der Kläger war der Auffassung, dass sich seine Abfindung nach dem jüngsten Sozialplan richten müsste und für ihn einen Mehrbetrag von ca. 13.000 EURO bedeuten würde. Nachdem das ... weiter lesen