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Der Kläger ist als Maschinenführer bei der Beklagten beschäftigt. Er arbeitet im Dreischichtbetrieb. Auf das Arbeitsverhältnis ist der Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie Rheinland-Pfalz (MRP) anzuwenden. Bei der Berechnung des tariflichen Urlaubsentgelts berücksichtigte die Beklagte früher die in den letzten drei Monaten geleisteten Schichten einschließlich der bezahlten Arbeitspausen. Seit 1998 weigert sich die Beklagte, in die Bemessung des tariflichen Urlaubsentgelts die Pausenvergütung einzubeziehen. Die hiergegen gerichtete Klage haben das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat Erfolg. Nach Nr. 43 MRP wird ... weiter lesen
In der Folge finden Sie alle wichtigen Hinweise zum Thema Dienstwagen im Arbeitsrecht. Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Anspruchsgrundlage: Der Anspruch auf einen Dienstwagen besteht in der Regel aufgrund einer einzelvertraglichen Regelung, meist ergibt er sich aus dem Arbeitsvertrag. In Betracht kommt aber auch ein Anspruch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Arbeitsrechts, wenn einem bestimmten Personenkreis Dienstwagen zur Verfügung gestellt werden, ein bestimmter Arbeitnehmer aber ohne sachlichen Grund davon ausgeschlossen wird. Private Nutzung: Für den Fall, dass eine private Nutzung des Dienstwagens gestattet ist, ist dessen ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim beklagten Land als vollzeitbeschäftigte Lehrerin angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der Bundes-Angestelltentarifvertrag und die Sonderregelungen für Lehrer Anwendung. Die Arbeitszeit richtet sich nach den für Beamte geltenden Regelungen. Durch Verordnung vom 22. Mai 1997 erhöhte das zuständige Ministerium des beklagten Landes die wöchentliche Unterrichtsstundenzahl von 23,5 auf 24,5. Die Klägerin will die Erhöhung ihrer Pflichtstundenzahl nicht hinnehmen. Sie hat geltend gemacht, die Verordnung vom 22. Mai 1997 sei rechtswidrig, weil durch die Erhöhung der Pflichtstundenzahl die regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Stunden wöchentlich überschritten werde. Die Vorinstanzen haben die Klage ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Kündigungsschutzgesetz gewährt dem Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses keinen Kündigungsschutz. Während dieser Wartezeit kann der Arbeitgeber ohne Grund eine Kündigung aussprechen. Ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht, ist dafür unerheblich. Aber darf der Arbeitgeber auch am letzten Tag der Wartezeit noch kündigen? Kündigung am letzten Tag der Wartezeit: Auch am letzten Tag des halben Jahres ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, das Kündigungsschutzgesetz findet also keine Anwendung. Trotzdem kann sich ... weiter lesen
Tipps für Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Auflösungsvertrag. Wie auch immer die Vereinbarung bezeichnet ist, die zu einer Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen soll, die nachstehenden Ausführungen gelten für alle diese Verträge. Keine voreilige Unterschrift. Man muss einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben und man sollte es ohne vorherige Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der auf Kündigungsschutz spezialisiert ist, auch nicht tun. Es ... weiter lesen
Lehrkräfte für besondere Aufgaben sind ggf. kein wissenschaftliches Personal im Sinne des Wissenschaftszeitvertragsgesetz - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 01.06.2011, 7 AZR 827/09 Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt die befristete Anstellung von wissenschaftlichem und künstlerischen Hochschulpersonal für insgesamt zwölf Jahre. In dieser Zeit sollen die Hochschulabsolventen die Gelegenheit erhalten, zunächst ihre Doktorarbeit zu schreiben und danach u.U. die sog. Habilitationsschrift. So soll die Befähigung erreicht werden, Professor zu werden. Sind Kinder unter 18 Jahre zu betreuen, können sich die Fristen noch verlängern. Was aber passiert mit Personal, das ... weiter lesen
1. Soweit nicht ausnahmsweise eine Befristung ohne Sachgrund zulässig ist, bedarf die Befristung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich eines sachlichen Grundes, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorliegen muss. 2. Auch bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen ist ein Sachgrund erforderlich. Als Sachgründe sind von der Rechtsprechung anerkannt: a. Vorübergehender Arbeitskraftbedarf, b. Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, c. Vertretung eines anderen Arbeitnehmers (zum Beispiel bei Elternzeit), d. Eigenart der Arbeitsleistungen, e. Erprobung, Gründe in der Person des Arbeitnehmers (Aufenthaltserlaubnis, Aus- und Weiterbildung, Studium, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses kann es kommen, wenn Arbeitnehmer heimlich mit ihren Mobiltelefonen Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen anfertigen und damit drohe, die Aufnahme zu veröffentlichen. So soll es auch das LAG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) gesehen haben. Aufgrund des Misstrauens sei die friedliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht weiter möglich und eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei dadurch gerechtfertigt. Nach Ansicht des ... weiter lesen
Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber seinem Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit zustimmt, soweit dem nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund besteht nicht, wenn der Arbeitgeber die ausfallende Arbeitszeit durch die Einstellung einer Teilzeitkraft ausgleichen kann. Steht keine Ersatzkraft in Teilzeit zur Verfügung, kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht darauf verwiesen werden, eine Vollzeitkraft einzustellen und Überstunden abzubauen. Für die Beurteilung des Teilzeitanspruchs ist unerheblich, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner Arbeitszeit anstrebt. Geklagt hatte ein Facharbeiter der ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.04.2019 zum Aktenzeichen 10 Sa 2076/18 entschieden, dass ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ bejaht. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei für Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht JURA.CC vertretenen Fall mit Beschluss vom 14.09.2020 zum Aktenzeichen 10 Ca 4505/20 entschieden, dass das Arbeitsgericht Köln in einem Rechtsstreit gegen die Eurowings GmbH örtlich unzuständig ist. Als allgemeine Kommunikationsanschrift verwendet Eurowings laut seiner Webseite folgende Anschrift: Eurowings GmbH Waldstraße 249 51147 Köln Betroffen war zudem ein Arbeitnehmer , der in Köln stationiert ist. Das Arbeitsgericht Köln führt aus, dass die Arbeitsvertragsparteien das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Pressemeldungen zufolge will der französische Reifenbauer Michelin sein Werk in Oranienburg schließen. Das Werk der auf die Rundumerneuerung von Reifen spezialisierten Michelin-Tochter Pneu Laurent solle bis Ende 2016 dichtmachen. Den 180 Beschäftigten solle eine "passende Lösung angeboten werden, so Michelin. Das sollten die betroffenen Arbeitnehmer jetzt beachten. Auch wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, bedeutet dies in der Praxis nicht, dass auf Arbeitnehmer nicht ein erheblicher Druck aufgebaut wird, das Unternehmen freiwillig zu verlassen. Hierzu werden Arbeitnehmern ... weiter lesen