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Änderungen bei Erfindungen durch Arbeitnehmer Rechtsgebiet: Arbeitsrecht Rechtstipp vom 03.02.2010 Für die Arbeitnehmererfindung hat der Gesetzgeber zum 1. Oktober 2009 wichtige Neuregelungen getroffen. Im Kern geht es um die Änderung der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Ausgangspunkt ist die ordnungsgemäße Meldung einer vom Arbeitnehmer gemachten Diensterfindung gegenüber dem Arbeitgeber. Hierzu ist der Arbeitnehmer nach dem ArbnErfG verpflichtet. Nach Meldung der Erfindung steht dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zu. Er kann die Diensterfindung entweder (unbeschränkt oder beschränkt) in Anspruch nehmen oder ... weiter lesen
Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wir hatten bereits in einem Artikel geklärt, welche Informationen der Arbeitgeber in einer Personalakte über den Arbeitnehmer sammeln darf. Wer darf denn nun welche Unterlagen aus der Personalakte einsehen? Fachanwalt Bredereck: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Inhalt der Personalakte vollständig einsehen. Der Arbeitnehmer muss sich ja ein umfassendes Bild davon machen können, was der Arbeitgeber nun über ihn gespeichert hat. Auf der anderen Seite muss natürlich auch der Arbeitgeber Zugriff auf die ... weiter lesen
Wissenschaftliches Personal ist oft nur befristet angestellt. Einschlägig ist hier das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das in § 2 Abs. 1 eine befristete Anstellung bis zu neun Jahren erlaubt. Der Zeitraum kann sogar noch verlängert werden kann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährige Kinder hat. In dieser Zeit sollen die Arbeitnehmer ihre Habilitationsschrift schreiben, also Befähigung erwerben können, um dann später selbst Hochschullehrer zu werden. § 2 Abs. 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erlaubt eine befristete Anstellung aber auch, wenn eine sog. Drittmittelfinanzierung vorliegt, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und ... weiter lesen
Wenn es in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu vermehrten Entlassungen kommt, stellt dies für die Betroffenen meist einen einen erheblichen Schock dar. Dies ist auch durchaus verständlich, da der Arbeitsplatz meist die wirtschaftliche Existenzgrundlage für die Betroffenen und Ihre Familienangehörigen darstellt. Aber was ist nach einer Kündigung zu tun? Zunächst ist es wichtig, dass die Betroffenen keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Manchmal legt der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag vor und bittet um Unterzeichnung. Dies sollte unbedingt unterlassen werden, ohne zuvor rechtlichen Rat durch einen Anwalt für Arbeitsrecht eingeholt zu haben. Wenn in dem Betrieb mehr als 10 Angestellte ... weiter lesen
Die Mitarbeiterin des Betreibers der Kantine bei Tönnies , die das Video in den sozialen Netzwerken hochgeladen haben soll, wurde fristlos vom Arbeitgeber gekündigt und Tönnies erteilte ihr Hausverbot . Die Arbeitnehmerin ist nicht unmittelbar bei Tönnies beschäftigt, sondern beim Caterer angestellt. Die Arbeitnehmerin des Caterers hat nun die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgerichts Bielefeld erhoben und klagt darin auf Weiterbeschäftigung bzw. Feststellung, dass die fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtswidrig ist. Der Gütetermin fand vor dem Arbeitsgericht am 09.06.2020 statt – dabei bestritt die Arbeitnehmerin nicht, das Video im ... weiter lesen
• Bei Arbeit auf Abruf ist die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festgelegt. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsleistung im Bedarfsfall ab und bezahlt nur die jeweils abgerufene Leistung. • Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Arbeit auf Abruf. Danach ist Arbeit auf Abruf zulässig, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Wird dies unterlassen, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart. • Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Eine unserer Kernkompetenzen im Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren. Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr setzen, ist dafür bei bestehendem Kündigungsschutz in aller Regel die Kündigungsschutzklage das richtige Mittel. Für eine erfolgreiche Vertretung benötigt der Anwalt dann eine Reihe von Unterlagen. Welche das sind und zu welchem Zweck sie benötigt werden, erklärt der folgenden Artikel. Arbeitsvertrag und Änderungsverträge Der Arbeitsvertrag wird im Kündigungsschutzprozess allein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen: Viele Arbeitnehmer sind im Fall einer Kündigung nicht mehr daran interessiert, für den Arbeitgeber tätig zu werden, wollen aber zumindest an eine Abfindung kommen. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung im Zusammenhang mit einer Krankheit des Arbeitnehmers ergeht. Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung im Fall einer Kündigung wegen Krankheit? Kündigungsgrund für Frage der Abfindung nicht entscheidend Für die Frage, ob der Arbeitnehmer an eine Abfindung kommt, ist der Kündigungsgrund des Arbeitgebers in der Regel nicht entscheidend. Maßgeblich ist vielmehr, ob das ... weiter lesen
Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt? Wehren Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage! Als Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfe ich Ihre Kündigung (und ggf. eine zuvor erteilte Abmahnung ) und erhebe für Sie eine Kündigungsschutzklage. Nach einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig. Falls Sie die Kündigung angreifen wollen, können Sie das nur binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Dabei stehen die Chancen, erfolgreich gegen Ihre Kündigung vorzugehen, grundsätzlich gut, da die meisten Kündigungen unwirksam sind. Dies liegt an der sehr strengen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welches in aller Regel die Rechte von Arbeitnehmern stärkt. Als Fachanwalt für ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25. Oktober 2018 zum Aktenzeichen 8 AZR 501/14 entschieden, dass ein Bewerber nicht wegen seiner Religion oder dessen Nichtzugehörigkeit im Bewerbungsverfahren bei einem kirchlichen Arbeitgeber diskriminiert werden darf. Im konkreten Fall streiten die Parteien über die Zahlung einer Entschädigung wegen einer Benachteiligung wegen der Religionszugehörigkeit. Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er schrieb am 25. November 2012 eine auf zwei Jahre befristete Stelle eines Referenten/einer Referentin (60 %) aus. In der Stellenausschreibung heißt es ferner: „Die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der ACK ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Thema Motivation am Arbeitsplatz. Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik. Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen oft zu Abmahnungen, da der Arbeitgeber in den Fehlern ihrer Arbeitnehmer eine Verletzung von deren ... weiter lesen
Ein Betriebsteilübergang iSv. § 613a BGB setzt voraus, dass ein selbständig übertragbarer Betriebsteil vorliegt. Das verlangt, dass beim Betriebsteilveräußerer bereits ein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil gegeben ist, der unter Wahrung seiner Identität beim Betriebsteilerwerber weitergeführt wird. Eine bloße Wahrnehmung der gleichen Funktion ohne die Übertragung wesentlicher sächlicher oder immaterieller Betriebsmittel oder - in betriebsmittelarmen Betrieben - der Übernahme des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals reicht nicht. Nach diesen Grundsätzen hat der Achte Senat einen Betriebsteilübergang für den Fall, dass eine Schwimmtrainerin im Hochleistungssport bei einem anderen Verein denselben ... weiter lesen