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Auch bei zeitlich unbegrenzter Arbeitnehmerüberlassung entsteht kein Arbeitsverhältnis zum Entleiher. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 -). Zeitarbeitsfirmen und vor allem deren Kunden können (zunächst) aufatmen. Auch die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern an ein anderes Unternehmen (Entleiher) führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis des überlassenen Arbeitnehmers mit dem Verleiher. Das Bundesarbeitsgericht hat dies in einem für viele Arbeitsrechtler überraschenden Urteil (für mich auch) klargestellt. Voraussetzung ... weiter lesen
Es dürfte jedem bekannt sein: Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, darf nicht eine Nebentätigkeit bei der Konkurrenz aufnehmen. Dieser Satz gilt aber so allgemein nicht mehr. Das Bundesarbeitsgericht neigt offenbar zu einer einschränkenden Auslegung, so erkennbar in seiner Entscheidung vom 24.03.2010, 10 AZR 66/09. In dem entschiedenen Fall war eine Arbeitnehmerin seit 1985 in einem Briefzentrum mit einer Wochenarbeitszeit von 15 Stunden beschäftigt. 2006 teilte sie mit, dass sie sechs Stunden pro Woche für ein anderes Unternehmen Zeitungen austrägt. Dieses andere Unternehmen befasst sich auch mit der Briefbeförderung, mit der die Arbeitnehmerin aber nichts zu tun hatte. Das ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 04.12.2019 zum Aktenzeichen 8 Sa 146/19 festgestellt, dass eine Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internetplattform, die keine Verpflichtung zur Übernahme von Aufträgen enthält, kein Arbeitsverhältnis begründet. Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts München vom 04.12.2019 ergibt sich: Das LAG München hat heute entschieden, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten dem Betreiber einer Internetplattform kein Arbeitsverhältnis besteht. Die Beklagte führt u.a. für Markenhersteller Kontrollen der Warenpräsentation im Einzelhandel oder in Tankstellen durch. Diese ... weiter lesen
Unter begrenzten Voraussetzungen kann eine Kündigung auch in einem Kleinbetrieb unwirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 –. Ausgangslage: Sind in einem Betrieb regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Es handelt sich um einen so genannten Kleinbetrieb. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. In der Praxis wird häufig der Versuch unternommen, analog der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Aktuelle Arbeitsverträge ratsam In der Rechtsprechung hat sich im Arbeitsrecht in den vergangen Jahren einiges getan. Nicht wenige Arbeitgeber benutzen dagegen noch veraltete Arbeitsverträge, die diesen Entwicklungen nicht Rechnung tragen und unwirksame Klauseln enthalten. Auch unvollständige Verträge sind riskant. Hat man z. B. keine Ausschlussfristen vereinbart, drohen Arbeitgebern unter Umständen erhebliche Nachzahlungen, wenn Arbeitnehmer Überstundenvergütung für mehrere Jahre fordern. Deshalb ist man als Arbeitgeber mit Arbeitsverträgen, die älter als drei bis vier Jahre sind, ... weiter lesen
Erfurt (jur). Teilzeitkräfte haben bei Überstunden künftig öfter Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag. Nach einem am Mittwoch, 19. Dezember 2018, verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt wird dieser meist bereits dann fällig, wenn der Arbeitnehmer mehr arbeitet als individuell vereinbart (Az.: 10 AZR 231/18). Damit rückte der Zehnte BAG-Senat von seiner früher gegenläufigen Rechtsprechung ab. Konkret gab er einer stellvertretenden Filialleiterin in der Berliner Systemgastronomie recht. In dieser Branche wird die Arbeitszeit meist nicht nach Wochenstunden, sondern auf das Jahr bezogen vereinbart. Bei der Klägerin waren dies 1.818 Stunden, das entspricht ... weiter lesen
Ist ein Arbeitnehmer berufsmäßig mit dem Umgang des Geldes des Arbeitgebers betraut (z. B. Mitarbeiter an der Kasse), ist er im Hinblick auf Kündigung etc. besonders gefährdet. Dazu ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. 1. Risiko fristlose Kündigung: Wenn Arbeitnehmer Vermögensdelikte zulasten des Arbeitgebers begehen, berechtigt das in der Regel zur fristlosen Kündigung. Bei sehr geringfügigen Beträgen und einer bis dahin beanstandungsfreien Tätigkeit kann eine Kündigung bei langer Betriebszugehörigkeit ausnahmsweise unverhältnismäßig und damit unwirksam sein (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 ... weiter lesen
Kommt es nach Rücknahme einer zunächst ausgesprochenen Kündigung und Freistellung des Arbeitnehmers zu einem Betriebsübergang, muß der Arbeitnehmer den Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum Betriebserwerber nach Kenntniserlangung vom Betriebsübergang geltend machen. Zwar kann dieses Recht je nach den Umständen und einem gewissen Zeitablauf verwirken; dies ist aber nicht der Fall, wenn der freigestellte Arbeitnehmer das Fortbestehen seines Arbeitsverhältnisses nach ca. fünf Monaten gerichtlich geltend macht und der Arbeitgeber keine Umstände bzw. Dispositionen hinsichtlich des Arbeitsplatzes vorträgt. Der Kläger war bei der D.-GmbH & Co. KG in deren Berliner Niederlassung als technischer Betriebsleiter in der ... weiter lesen
• Bei Arbeit auf Abruf ist die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festgelegt. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsleistung im Bedarfsfall ab und bezahlt nur die jeweils abgerufene Leistung. • Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Arbeit auf Abruf. Danach ist Arbeit auf Abruf zulässig, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Wird dies unterlassen, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart. • Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 10.02.2020 in dem Rechtsstreit des ehemaligen Hauptabteilungsleiters und Leiters Dieselmotorenentwicklung gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit sog. VW-Dieselaffäre entschieden. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 10.02.2020 ergibt sich: Während der Kläger die Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlos, hilfsweise fristgemäß ausgesprochenen Kündigung und Zahlung von Arbeitsentgelt begehrt, beantragt die Volkswagen AG – neben der Klageabweisung – hilfsweise die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer vom Gericht zu bestimmenden Abfindung. Einen im Wege der Widerklage ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.09.2008, 1 AZR 972/08, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.03.2014, 1 BvR 3185/09 Die Gewerkschaft verdi hat ein neues Arbeitskampf-Mittel gefunden, nämlich so genannte Flashmob-Aktionen, die nur in der Einzelhandelsbranche denkbar sind. Personen, die an solchen Aktionen teilnehmen möchten, können hierbei den Gewerkschaften ihre Mobilfunknummer mitteilen, z.B. als Reaktion auf ein sog. virtuelles Flugblatt. Im Falle eines Arbeitskampfes werden sie per SMS gebeten eine bestimmte Einzelhandelsfiliale aufzusuchen, in der Streikbrecher arbeiten. Sie sollen dort durch den Einkauf von etlichen Pfennigartikeln die Kasse blockieren oder aber Einkaufswagen voll beladen ... weiter lesen
Der Kläger war langjährig bei der Beklagten beschäftigt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte die Beklagte ihm ein Arbeitszeugnis, in dem sie ausführte, der Kläger sei "der Geschäftsleitung direkt unterstellt" gewesen. Unterzeichnet war das Zeugnis von dem Einzelprokuristen P., einem ehemaligen Kollegen des Klägers, der wenige Monate vor dem Ausscheiden des Klägers Mitglied der Geschäftsleitung geworden war. Der Geschäftsleitung gehörten außerdem die beiden Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beklagten an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Beklagte habe seinen Zeugnisanspruch nicht erfüllt. Das Zeugnis müsse von einem der Geschäftsführer der Beklagten (mit-)unterzeichnet werden. Das ... weiter lesen