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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Ein Grund für die Beschäftigung freier Mitarbeiter ist für Auftraggeber oftmals, dass dann kein Kündigungsschutz greift. Das geht solange gut, wie es sich auch tatsächlich um freie Mitarbeiter handelt. Handelt es sich aber tatsächlich um Scheinselbstständige, kann das für Auftraggeber sehr unangenehme Folgen haben. Vertrag enthält Kündigungsfristen Die Verträge mit den freien Mitarbeitern enthalten in der Regel Kündigungsfristen. Wann genau er nun gehen muss, ist aber einem freien Mitarbeiter in der Regel egal. Deshalb kümmert ihn die Kündigungsfrist wenig. ... weiter lesen
Ordentlich gekündigte Arbeitnehmer, die nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht weiterbeschäftigt werden, sind nicht nach § 7 Satz 1 BetrVG bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt, obwohl der Ausgang ihres Kündigungsschutzprozesses noch offen ist. Denn es fehlt an ihrer tatsächlichen Eingliederung in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers. Sie bleiben dennoch nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Betriebsrat wählbar. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer Betriebsratswahl vom April 2003 entschieden. In dem Betrieb der antragstellenden Arbeitgeberin wurden auch Arbeitnehmer als Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt, deren Arbeitsverhältnisse die Arbeitgeberin vor der Wahl ordentlich gekündigt hatte. Mit ... weiter lesen
kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, steht auch Unionsrecht einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen, so das BAG in einem Urteil vom 14.05.2013. Die Beklagte kündigte am 26.11.2008 das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr als Lader beschäftigten und seit Januar 2006 arbeitsunfähigen Kläger ordentlich zum 30.06.2009. Im Kündigungsrechtsstreit regelten die Parteien am 29.06.2010 in einem Vergleich unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten zum 30.06.2009 aufgelöst worden ist, die Beklagte an ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters kann sich auch auf den Zeitpunkt des Betriebsrentenanspruchs auswirken. Ist die Betriebsrente an den Erhalt der gesetzlichen Altersrente gekoppelt, kann diese bei einer Erhöhung des Renteneintrittsalters auch erst später beansprucht werden, urteilte am Dienstag, 13. Januar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 894/12). Maßgeblich sei hierfür der Wortlaut der jeweiligen Versorgungsordnung. Geklagt hatte eine heute 55-jährige Mitarbeiterin der Ärztekammer Nordrhein. In ihren „Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung“ von 1991 bot die Ärztekammer ihren Beschäftigten eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Die im Dienstvertrag festgelegten Bedingungen sollen vorgesehen haben, dass der Kläger spätestens 12 Monate vor Ablauf seiner Amtszeit über eine Verlängerung des ... weiter lesen
Ein Interview Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: In der Regel ist es ja so, dass wir es bei der Beratung mit Arbeitnehmern zu tun haben, die sich gegen eine Kündigung ihres Arbeitsgebers zur Wehr setzen wollen. Was ist denn aber im umgekehrten Fall für Arbeitnehmer zu beachten, die von sich aus kündigen wollen? Fachanwalt Bredereck: Auch diese Situation ist aktuell gar nicht so selten, der Arbeitsmarkt sieht ja im Moment ganz gut aus und der ein oder andere Arbeitnehmer hat vielleicht verlockende Jobangebote in Aussicht. Wenn dann der neue potentielle Arbeitgeber schon etwas Druck macht und es ... weiter lesen
Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Einen solchen rechtfertigenden Grund stellen unter anderem grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten. Entsprechendes gilt, wenn der ... weiter lesen
• Ein Arbeitsverhältnis kann dadurch beendet werden, dass der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, der Arbeitnehmer eine Kündigung ausspricht oder durch eine einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form eines Aufhebungsvertrags. • Bei Kündigung durch Arbeitgeber unterscheidet man grundsätzlich drei Arten von Kündigungen: o Betriebsbedingte Kündigungen o Verhaltensbedingte Kündigungen o Personenbedingte Kündigungen und • Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst oder schließt er (auf Druck des Arbeitgebers) einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, muss ... weiter lesen
Die Beklagte ist eine diakonische Einrichtung in der Rechtsform einer Stiftung mit zuletzt ca. 3.000 Beschäftigten. Der 1955 geborene Kläger ist bei ihr seit 1984 als Angestellter im erzieherischen Dienst tätig. Mit ihm war - wie früher mit allen anderen Arbeitnehmern auch - arbeitsvertraglich die Geltung des BAT vereinbart. Im Jahre 1991 trat die Beklagte dem Verband Kirchlicher und Diakonischer Anstellungsträger Nordelbien (VKDA) bei. Seitdem vereinbart sie mit neu eingestellten Arbeitnehmern die Geltung des Kirchlichen Angestelltentarifvertrages für die Angestellten der Evangelisch-Lutherischen Kirche Nordelbien (KAT-NEK). 1998 schloß der VKDA mit mehreren Gewerkschaften zur Vermeidung von 160 betriebsbedingten Kündigungen einen auf ... weiter lesen
In wenigen Tagen läuft für die meisten Schlecker Mitarbeiter, die eine Kündigung erhalten haben, die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage ab. Wer noch nicht geklagt hat, muss sich nun zügig entscheiden. Was ist zu beachten? Aus meiner Sicht sollte gegen die Kündigung unbedingt geklagt werden. Selbst wer ohnehin nicht mehr für Schlecker arbeiten möchte, kann zumindest noch auf eine Abfindung spekulieren. Allerdings: Wer nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht, lässt seine Kündigung wirksam werden. Dann sind auch die Chancen für eine Abfindung gleich null. Die Erfolgsaussichten für die ... weiter lesen
Die anderen Mitarbeiter können sich nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13, 4 AZR 120/13 ua. -. Ausgangslage: Opel hatte im Zuge von Sanierungsverhandlungen mit der Gewerkschaft IG Metall entgeltabsenkende Tarifverträge verhandelt. Die IG Metall hatte gegenüber Opel die Zustimmung hierzu von einer „Besserstellung“ ihrer Mitglieder abhängig gemacht. Dazu sollten Zahlungen an einen Verein zwecks Weiterleitung an die bei Opel arbeitenden IG Metall-Mitglieder erfolgen. Die Folge: letztlich kamen nur die ... weiter lesen
Hamm (jur). Ambulante Pflegedienstmitarbeiter dürfen zinslose Darlehen von Patienten grundsätzlich nicht entgegennehmen. Anderenfalls kann der Arbeitgeber ihnen wegen der erhaltenen Vergünstigung fristlos kündigen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. Dezember 2018 (Az.: 18 Sa 941/18). Die Arbeitsrichter verwiesen im konkreten Rechtsstreit auf den Bundes-Angestelltentarifvertrag für Angestellte im Bereich der evangelischen Kirche von Westfalen (BAT-KF), der die Annahme von „Belohnungen, Geschenken, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit“ grundsätzlich verbietet. Ähnliche ... weiter lesen