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Laut aktuellen Presseberichten (Berliner Morgenpost von Ostern 2011) hat die Berliner Stadtreinigung (BSR) Arbeitskräfte als Hilfsarbeiter über Jahre nur mit Tagesverträgen beschäftigt. Der (vermeintliche) Vorteil für die BSR laut Berliner Morgenpost: Sie musste keine Sozialversicherungsabgaben zahlen und konnte den Beschäftigen gleich in bar auszahlen. Weiterer (vermeintlicher) Vorteil: Dem „Tagelöhner" muss nicht gekündigt werden. Die BSR scheint sich zu erhoffen, die lästigen Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens einzusparen. Welche Rechte hat ein saisonal oder über Jahre beschäftigte Hilfskraft? Kann sich ein „Tagelöhner" in solchen Fällen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2015 - 2 AZR 237/14 -. Ausgangslage: Frauen genießen während der Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz. Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer schwangeren Frau unzulässig. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Ungeklärt war bislang die Frage, wann der Schutz im Falle einer künstlichen Befruchtung ... weiter lesen
Arbeitsverträge sollten Regelungen enthalten, die notwendig, wirksam und zweckmäßig sind. 1. Arbeitsverträge, die wirksam sind, schaffen Rechtssicherheit – dadurch schaffen sie Planungssicherheit. Auch wenn man auf Regelungen im Arbeitsvertrag verzichten kann, da die Auffassung herrscht, es sei nicht wichtig, was darin steht, solange sich der Arbeitnehmer daran hält, entstehen Probleme genau dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Streit kommt. Ein Beispiel ist der Ausspruch einer Kündigung. Kommt es zum Streit, prüft gewöhnlicher Weise ein Experte – meist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht – ob die Regelungen des Arbeitsvertrages und dessen Klauseln wirksam sind. ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Beschluss v. 18.06.2020 zum Aktenzeichen 1 TaBV 33/19 entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht verlangen kann, in welcher Sprache dieser kommuniziert. Die Beteiligten streiten über Unterlassungsbegehren des Betriebsrats und insbesondere darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, mit Betriebsratsmitgliedern und Mitarbeitern in deutscher Sprache zu kommunizieren. Die Betriebssprache in den Betrieben des Unternehmens ist Deutsch. Die Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Kunden hat in der Betriebssprache Deutsch zu erfolgen. Zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern wird in Einzelgesprächen wie zBsp: – Personalgesprächen ... weiter lesen
Entgeltumwandlung: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ihn der Arbeitgeber auf die Möglichkeiten der teilweisen Entgeltumwandlung hinweist. Er hat deshalb auch keine Schadensersatzansprüche, wenn ein solcher Hinweis unterbleibt. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Januar 2014 - 3 AZR 807/11 -). Ausgangsfall: Jeder Arbeitnehmer kann gemäß § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu vier vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch ... weiter lesen
Die Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers: Nur eine leere Worthülse? Trotz arbeitsvertraglicher Fürsorgepflicht kommt es zu häufig vor, dass Arbeitnehmer Opfer von Bossing sind oder dass der Arbeitgeber nicht wirkungsvoll gegen Mobbing vorgeht. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin Sollte es in einer Firma oder in einer Behörde Gerangel um einen Posten oder eine Beförderung geben, greifen Kollegen gern auch mal zu einem knallharten Mittel, um den Konkurrenten zu schwächen: das Mobbing. Sollte ein Arbeitnehmer der Geschäftsführung nicht mehr ins Konzept passen und sollte dieser möglichst zur Eigenkündigung getrieben werden, wird manch ein Arbeitnehmer vom ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Wir hatten in einem vorangegangenen Beitrag schon darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmern bei Straftaten zulasten des Arbeitgebers eine Kündigung droht und dringender Beratungsbedarf besteht. Nun soll es um Straftaten zugunsten des Arbeitgebers gehen. Was soll man sich denn überhaupt darunter vorstellen? Fachanwalt Bredereck: Das kommt tatsächlich in der Praxis gar nicht so selten vor und passiert schneller als man denkt. Wer im laufenden Geschäftsbetrieb z. B. eine Urkundenfälschung begeht, macht sich strafbar, auch wenn der ... weiter lesen
Der Beklagte war etwa siebeneinhalb Jahre im Bereich Frauenheilkunde des Klinikums der TU München als Arzt angestellt. Bei der Einstellung hatte er eine gefälschte Approbationsurkunde vorgelegt. Eine Zulassung als Arzt besaß er nie. Dieser Sachverhalt stellte sich erst nach Beendigung der Tätigkeit heraus. Daraufhin erklärte der Träger des Klinikums die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung. Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage auf Rückzahlung eines Teils der geleisteten Arbeitsvergütung sowie der vollen in den siebeneinhalb Jahren angefallenen Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insgesamt ca. 71.000,00 Euro) stattgegeben. Der Arbeitsvertrag der Parteien ist wegen des Verstoßes gegen ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Natürlich ist niemand gezwungen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sind sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden soll, gilt es, bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Schriftform bei Beendigung des Arbeitsverhältnis: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, damit sie wirksam ist. Das ergibt sich aus § 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. ... weiter lesen
Das LAG Hamm hatte in einer Entscheidung (Beschluss vom 10.12.2013, 7 TaBV 80/13) festgehalten, dass ein Personalleiter nicht immer leitender Angestellter ist. Anläßlich dieses Beschlusses soll durch Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Robert Mudter die Frage untersucht werden, wann denn von einem Leitenden Angestellten gesprochen werden kann. Im Arbeitsrecht taucht immer wieder der Begriff Leitende Angestellte auf. Dieser Begriff taucht sowohl in Zusammenhang mit dem Betriebsverfassungsrecht, als auch in Zusammenhang mit dem Kündigungsrecht auf. Der echte Leitende Angestellte hat im Deutschen Arbeitsrecht eine Sonderstellung. Er ist derjenige, der als Bindeglied zwischen der Geschäftsleitung ... weiter lesen
Der Umgang von Behörden mit Mitarbeitern von Optionskommunen hat schon das zweite Mal das Bundesarbeitsgericht beschäftigt und wird jetzt noch das Bundesverfassungsgericht befassen. Dieses Mal ging es um die Frage, ob Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit wirklich dazu gezwungen werden können, von dieser zu den kommunalen Trägern der Optionskommune zu wechseln, wie dies § 6 c Abs. 1 S. 1 SGB II vorschreibt. Bei den sog. Optionskommunen handelt es sich um Städte, die Leistungen nach dem SGB II; also die Arbeitsvermittlung und Auszahlung von Leistungen an sog. Hartz-IV-Empfänger, gemäß § 6 a SGB II an sich herangezogen haben. In § 6 c Abs. 1 S. 1 SGB II ist ... weiter lesen