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Der Volksmund sagt: „Schnaps ist Schnaps und Bier ist Bier!“ Lässt sich entsprechend formulieren, dass den Arbeitgeber privates Verhalten im Internet grundsätzlich nichts angeht? Das Landesarbeitsgericht Hessen ist einer solchen pauschalen Sichtweise mit Urteil vom 21.02.2014 ( 14 Sa 609/13 ) deutlich entgegen getreten. Der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer hatte eine Kollegin, die diesem wiederum gegenüber weisungsbefugt war. Diese Arbeitnehmerin hatte eine minderjährige Nichte, die der Arbeitnehmer über den facebookchat sexuell belästigte. Hierbei beleidigte er das Kind in sexuell obzöner Weise, was an dieser Stelle nicht weiter wiedergabefähig ist. Es wurde Strafanzeige ... weiter lesen
Abfindungen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes unterliegen der Besteuerung. Während man der Lohnsteuer nicht entgehen kann, wird aber oft übersehen, dass man hinsichtlich der Kirchensteuer gutes Geld sparen kann. Wer seinen Arbeitsplatz verliert, sei es durch Kündigung oder durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag, hat zwar selten einen echten Rechtsanspruch auf eine Abfindungsleistung, häufig einigen sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung zur Vermeidung langwieriger und kostenspieliger Kündigungsschutzverfahren. Abfindungen sind nun zwar in der Höhe meist verlockend und auch nicht sozialversicherungspflichtig, unterliegen aber leider der Steuerpflicht und sind daher immer ... weiter lesen
Änderungen bei Erfindungen durch Arbeitnehmer Rechtsgebiet: Arbeitsrecht Rechtstipp vom 03.02.2010 Für die Arbeitnehmererfindung hat der Gesetzgeber zum 1. Oktober 2009 wichtige Neuregelungen getroffen. Im Kern geht es um die Änderung der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Ausgangspunkt ist die ordnungsgemäße Meldung einer vom Arbeitnehmer gemachten Diensterfindung gegenüber dem Arbeitgeber. Hierzu ist der Arbeitnehmer nach dem ArbnErfG verpflichtet. Nach Meldung der Erfindung steht dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zu. Er kann die Diensterfindung entweder (unbeschränkt oder beschränkt) in Anspruch nehmen oder ... weiter lesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein. Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis. Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Mancher Arbeitgeber möchte vom Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung darüber haben, dass dieser die Kündigung erhalten hat. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf eine solche Bestätigung besteht grundsätzlich nicht. Arbeitnehmern ist auch davon abzuraten, den Erhalt der Kündigung so zu quittieren. Bestätigung könnte als Einverständnis gelten: Teilweise sind die Bestätigungsvermerke, die sich in den Abschriften der Kündigungen finden, in der Praxis so formuliert, dass der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift quasi sein Einverständnis zur Kündigung gibt. Bei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Kündigungsschutzgesetz gewährt dem Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses keinen Kündigungsschutz. Während dieser Wartezeit kann der Arbeitgeber ohne Grund eine Kündigung aussprechen. Ob eine Probezeit vereinbart wurde oder nicht, ist dafür unerheblich. Aber darf der Arbeitgeber auch am letzten Tag der Wartezeit noch kündigen? Kündigung am letzten Tag der Wartezeit: Auch am letzten Tag des halben Jahres ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt, das Kündigungsschutzgesetz findet also keine Anwendung. Trotzdem kann sich ... weiter lesen
Nicht selten wird im Rahmen von Verhandlungen über eine Probezeit nicht berücksichtigt, dass der Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer im ersten halben Jahr ohnehin noch nicht greift. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird üblicherweise eine Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Diese kann maximal sechs Monate betragen. In diesem Zeitraum ist eine Kündigung gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Vereinbarung einer längeren Frist im Arbeitsvertrag ist möglich, eine kürzere kann dagegen nur durch Tarifvertrag vereinbart ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 11.09.2018 zum Aktenzeichen X-68/17 entschieden, dass die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen kann. Die Anforderung an einen katholischen Chefarzt, den heiligen und unauflöslichen Charakter der Ehe nach dem Verständnis der katholischen Kirche zu beachten, erscheine nicht als wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung, worüber im vorliegenden Fall jedoch das deutsche BAG zu befinden habe, so der EuGH. Der Chefarzt Q. der Abteilung „Innere Medizin“ eines ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Als Anlass für eine krankheitsbedingte Kündigung kommen in Betracht: 1. Häufige Kurzzeiterkrankungen 2. Langzeiterkrankung 3. krankheitsbedingte Leistungsminderung 4. dauernde Arbeitsunfähigkeit, bzw. Ungewissheit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, da in den nächsten zwei Jahren nicht mit einer anderen Prognose gerechnet werden kann. Die Rechtssprechung prüft die Wirksamkeit der Kündigung in 4 Stufen: 1. Stufe: Prüfung einer negativen Gesundheitsprognose. Eine negative Gesundheitsprognose ist ... weiter lesen
Immer wieder kommt es in Arbeitsverhältnissen zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern , weil sich ein Arbeitnehmer direkt oder gegenüber Kollegen oder im privaten Bereich über WhatsApp oder Facebook über Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte äußert. Die Folge ist oft eine außerordentliche Kündigung und hilfsweise eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber . Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen sich dann meist vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wieder. Das Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2012 – 5 Ca 949/12 hatte die folgende ... weiter lesen
Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt. Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Anhörung als Voraussetzung für Verdachtskündigung Wenn ein Arbeitgeber seine Kündigung auf den bloßen Verdacht einer Verfehlung des Arbeitnehmers stützen will, muss er diesen zuvor anhören. Sofern Arbeitnehmer Grund zur Vermutung haben, dass es in diesem Zusammenhang um eine Straftat geht, die sie möglicherweise begangen haben sollen, sollten sie unbedingt frühzeitig rechtlichen Rat einholen. Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Problematik Die besondere Schwierigkeit ergibt sich in solchen Fällen aus dem Umstand, dass sowohl in arbeitsrechtlicher Hinsicht Konsequenzen ... weiter lesen