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• Hegt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer den Verdacht dieser könnte eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben, kann dies der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung sein. • Entscheidend ist, dass es der Verdacht ist, der das zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Anständigkeit des Arbeitnehmers zerstört oder das Arbeitsverhältnisses unerträgliche belastet hat (z.B. schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen, Diebstahl, Verrat von Betriebsgeheimnissen oder sexuelle Belästigung von Arbeitskollegen). ... weiter lesen
Straßburg (jur). Häftlinge im Rentenalter können sich vor der Arbeit im Gefängnis nicht drücken. Dies gilt umso mehr, wenn die Arbeit den Tagesablauf des Gefangenen strukturiert, ihn aktiv hält und die gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Haft verringert, urteilte am Dienstag, 9. Februar 2016, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 10109/14). Gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Verbot der Zwangsarbeit verstoße die Arbeitspflicht im Gefängnis nicht. Damit wiesen die Straßburger Richter die Beschwerde eines in der Schweiz inhaftierten Mannes ab. Er war wegen einer Straftat zu vier Jahren und vier ... weiter lesen
Die Abmahnung – Serie Teil 7: Erforderlichkeit einer Abmahnung bei einer Verdachtskündigung. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Regel: Im Falle einer Verdachtskündigung ist eine Abmahnung regelmäßig nicht nicht erforderlich. Eine Verdachtskündigung konnte man dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung mit dem Verdacht einer (letztlich nicht bewiesenen) strafbaren Handlung, bzw. eines sonstigen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers begründet. Erforderlich ist, dass dieser Verdacht das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen in den Arbeitnehmer zerstört hat. Ein solcher Verdacht kann durch ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.01.2018 – 7 AZR 312/16. Eine Entscheidung, die Anfang dieses Jahres durch die Medien gegangen ist, kommt vom Bundesarbeitsgericht (BAG) und betrifft die Befristung von Arbeitsverträgen mit Profifußballern. Das BAG hat sich dabei der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz angeschlossen, das die Befristung im Fall des Torhüters Heinz Müller vom Bundesligaklub Mainz 05 über zwei Jahre hinaus für zulässig erachtet hat (Az.: 4 Sa 202/15). Überraschender Erfolg in erster ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung bestimmt, dass der Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre zu befristen, eine frühere Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht entgegensteht, wenn diese mehr als drei Jahre zurückliegt (Urteil vom 06.04.2011, Az. 7 AZR 716/09). I. Allgemeines: Befristete Arbeitsverhältnisse Die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse zu befristen, sind im allgemeinen ein Segen für Arbeitgeber: heutzutage herrschen bei vielen Arbeitgebern derartig große und viele wirtschaftliche Unwägbarkeiten, dass es für viele Arbeitgeber ein wirklich großes Risiko darstellt, unbefristete ... weiter lesen
Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen sachlichen Grund für die wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG dar. Wenn also zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits oder auch eines Streits über die Wirksamkeit einer Befristungsabrede in einer Gerichtsverhandlung ein Vergleich ausgehandelt und vereinbart wird, dass das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt befristet oder auflösend bedingt weitergeführt werden soll, ist diese Vereinbarung dann wirksam. Es wird angenommen, dass das Gericht die Wirksamkeit der von ihm selbst verhandelten, meist sogar selbst vorgeschlagenen Befristung selbst geprüft hat, so dass ein angemessener ... weiter lesen
• Die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen regelt sich nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Hier wird unterschieden zwischen Befristungen ohne Sachgrund [S. 29] und Befristungen mit Sachgrund [S.30 ]. • Ein Arbeitgeber darf einen befristet beschäftigten Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren unbefristet Beschäftigten. Dieses Gleichbehandlungsgebot gilt für alle Beschäftigungsbedingungen, also insbesondere auch für die Vergütung, den Urlaubsanspruch, die Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen sowie für das Wahlrecht zum Betriebs-/Personalrat. • Der Arbeitgeber ist ... weiter lesen
Die Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB, der auch im Rahmen der AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge gilt, wirkt sich auf die Regelungen über Ausschlussklauseln aus. Ab dem 1. Oktober 2016 dürfen Arbeitsverträge maximal Textform vorschreiben. Üblicherweise enthalten Arbeitsverträge so genannte Ausschlussklauseln bei deren Nichtbeachtung die Ansprüche der Vertragsparteien vor Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Dabei ist regelmäßig Schriftform vereinbart. Für die bis zum 30. September 2016 geschlossenen Verträge gilt das bisherige Recht. Danach war es möglich, einstufige oder zweistufige Ausschlussfristen zu vereinbaren, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, u.a. zur Einstellung des Strafverfahrens gegen Edathy und dem Gesetz zur Tarifeinheit. Heute unter anderem mit folgenden Themen: Edathy - Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach § 153 a StPO Das Strafverfahren unter anderem wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien wurde gegen Geldauflage (Zahlung von 5000 €) an den Kinderschutzbund eingestellt. Insbesondere weil Edathy trotz der mit der Staatsanwaltschaft abgestimmten geständigen Einlassung nunmehr auf Facebook ausdrücklich erklärt, die Tat nicht gestanden zu haben, schlagen die Gemüter hoch. Ist er nun zu billig davon gekommen? ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, wundern sich häufig darüber, dass die Kündigung keine Begründung enthält. Begründung der Kündigung im Kündigungsschreiben in der Regel nicht notwendig Für die Wirksamkeit der Kündigung ist aber nicht entscheidend, dass die Kündigung begründet wird, sondern dass der Arbeitgeber im späteren Kündigungsschutzprozess gesetzlich anerkannte Kündigungsgründe ins Feld führen kann. Dies können betriebsbedingte Kündigungsgründe (zum Beispiel Stilllegung des Betriebes), ... weiter lesen
• Nach dem Berufsbildungsgesetz zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. • Zwar wird im Berufsbildungsgesetz die berufliche Fortbildung an verschiedenen Stellen erwähnt, tatsächlich aber nicht geregelt. Die besonderen gesetzlichen Vorschriften über die Berufsausbildung finden daher keine Anwendung auf Maßnahmen der beruflichen Fortbildung. • Für die Maßnahmen der Fortbildung sind daher Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen maßgeblich soweit diese vorhanden, und auf den Arbeitnehmer anwendbar sind. In der Regel schließen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) festgestellt, dass Personalgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einem besonderen Vertrauensverhältnis unterliegen. Dieses erfahre jedoch eine empfindliche Störung, sofern der Arbeitnehmer während des Personalgesprächs Tonaufzeichnungen mittels eines Mobiltelefons mache. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts bringt diese Handlung das Misstrauen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck. Dieses Misstrauen ermögliche ... weiter lesen