
Seit 1998 ist Lars Szotowski Rechtsanwalt, zunächst als angestellter Rechtsanwalt in einer Berliner Kanzlei, in der er vorwiegend arbeits- und medizinrechtliche Mandate bearbeitete.
Seit 2003 ist er berechtigt, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Seit 2009 ist er gleichzeitig Fachanwalt für Medizinrecht.
Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit betrifft das Arbeitsrecht im Krankenhaus.
Seit 2012 ist er Partner der Kanzlei Dr. Reppenhagen & Partner.
Rechtsanwalt Lars Szotowski ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und im Anwälte für Ärzte e.V.
Er doziert seit 2008 regelmässig an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen.
Rechtsanwalt Szotowski ist Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht. Als solcher ist er Spezialist für die Schnittmenge dieser Rechtsgebiete: Das Arbeitsrecht der Heilberufe.
Rechtsanwalt Lars Szotowski ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und im Anwälte für Ärzte e.V.