GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat in seinem Urteil vom 06.03.2012 (Az. 13 U 4/11) festgelegt, dass ein Leasinggeber das Leasinggut bestmöglich zu verwerten habe, wenn der Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert einzustehen habe. In diesem Fall treffe den Leasinggeber die Nebenpflicht der bestmöglichen Verwertung. Weiterhin stellte das OLG fest, dass in dem Fall, dass der Leasinggeber und der Lieferant des Leasingfahrzeuges eine Rückkaufvereinbarung getroffen hätten und ... weiter lesen