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Ehrenamtliche Betreuer müssen auf eine bloße Aufwandsentschädigung keine Steuern bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 2. Januar 2013, veröffentlichten Urteil vom 17. Oktober 2012 entschieden (Az.: VIII R 57/09). Seit 2011 ist die Vergünstigung allerdings auf 2.100 Euro im Jahr begrenzt. Die Betreuung ist die Nachfolge der früheren Vormundschaft. Dabei nehmen die Betreuer die Interessen der Betreuten wahr, soweit diese ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dies kann auch auf einzelne Lebensbereiche begrenzt sein, etwa Geld oder Gesundheit. Angeordnet wird eine Betreuung vom Gericht. Häufig wird eine Betreuung Ehrenamtlich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof hatte über den Ort einer Arbeitsstätte zu entscheiden. Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit soll vorzunehmen sein, sofern der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Für den Fall, dass es sich um eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Bereits in der Vergangenheit wurden Steuer-CDs durch die nordrhein-westfälischen Finanzbehörden zwecks Verfolgung von Steuersündern angekauft, was bereits zur Aufdeckung von Steuerhinterziehungen von über 200 Millionen Euro geführt haben soll. Nun soll der Ankauf von insgesamt vier Steuer-CDs aus der Schweiz durch das Land Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben und auch dieser dürfte sich für die Staatskasse gelohnt haben. Insbesondere die Bochumer Staatsanwaltschaft soll eine sehr aufschlussreiche Steuer-CD ausgewertet haben. Diese ... weiter lesen